Diese Seite dokumentiert systematisch alle parlamentarischen Vorstösse zur F-35-Beschaffung und die zugehörigen Antworten des Bundesrates. Die Originalfragen und die vollständigen Bundesratsantworten werden wiedergegeben, wie sie auf Curia Vista öffentlich zugänglich sind. Quelle aller Daten: OData API des Schweizer Parlaments.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Erfasste Geschäfte | 94 |
| davon Interpellationen | 28 |
| davon Fragestunde-Fragen | 55 |
| davon Motionen | 6 |
| davon Postulate | 2 |
| davon Anfragen | 1 |
| Mit schriftlicher Bundesratsantwort | 75 |
| Ohne schriftliche Antwort (mündlich) | 19 |
| Zeitraum | 2017--2026 |
Eingereicht: 05.03.2025 | Michael Götte (SVP/SG) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Hat sich im Beschaffungsprozess des Kampfjet Lockheed Martin F-35 (zeitlich oder kostenmässig) seit der letzten Information in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates von Mitte Februar etwas geändert?
Antwort des Bundesrates:
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich die Vereinigten Staaten als Rechtsstaat an Verträge hält.
Eingereicht: 05.03.2025 | Sarah Wyss (SP/BS) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die derzeitigen Unsicherheiten in den USA, ist für die Schweiz im Besonderen in der Beschaffung des F-35 ein Risikofaktor.
- Wäre es rechtlich möglich, dass die Schweiz aus dem Beschaffungsvertrag mit der F-35 aussteigt?
- Wie hoch wäre die Konventionalstrafe? Welche weitere Kosten würden anfallen?
- Welche insgesamten Kosten sind für die Beschaffung des F-35 bereits angefallen?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweiz kann den Vertrag bis zur Lieferung der Güter jederzeit kündigen. Eine Konventionalstrafe ist für diesen Fall nicht vorgesehen. Die Schweiz wäre aber verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die sich aus der Kündigung ergeben. Diese können heute nicht abschliessend abgeschätzt werden. Bis dato hat die Schweiz Zahlungen in der Höhe von rund 700 Millionen US-Dollar geleistet, die nicht zurückerstattet würden.
Eine Kündigung des Vertrags würde bedeuten, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit erheblich schwächt und ihren Luftraum ab den 2030-Jahren nicht mehr wirksam schützen kann.
Eingereicht: 05.03.2025 | Linda De Ventura (SP/SH) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Wie beurteilt der Bundesrat den Nutzen des F-35, insbesondere in Bezug auf die Datenübermittlung durch die Nutzung von F-35 an die USA, angesichts der sich stark verschlechternden transatlantischen Beziehungen?
Antwort des Bundesrates:
Der Nutzen des F-35A ist unverändert hoch. Die Schweiz entscheidet jederzeit selbst, welche Daten sie mit anderen Nutzerstaaten teilt. Es liegt in unserem eigenen Interesse, Unterhaltsdaten auszutauschen, die im Rahmen der Logistikorganisation der F-35A dazu dienen, die technische Instandhaltung und die Ersatzteilversorgung für alle Nutzerstaaten effizienter zu gestalten. Die Schweiz profitiert damit auch von den Informationen anderer Nutzerstaaten. Es handelt sich um einen Vorteil, aber nicht um eine Voraussetzung: der F-35A kann auch ohne diese Informationen betrieben werden.
Eingereicht: 05.03.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Welche Strategie verfolgt der Bundesrat angesichts zunehmender politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten (Präsidentschaft von Donald Trump, Einflussnahme von Elon Musk, der sich gegen den F-35 ausspricht), um eine übermässige Abhängigkeit der Schweiz von den politischen Entscheidungen der USA zu vermeiden?
Antwort des Bundesrates:
Die USA gehören zu den wichtigsten Partnern der Schweiz ausserhalb Europas. Der Bundesrat setzt auf eine Aussenpolitik, die auf Dialog und Zusammenarbeit mit den USA basiert und bei der gleichzeitig die Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit der Schweiz gewahrt bleiben.
Der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika an ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz halten – so auch beim Beschaffungsvertrag über den Kauf der 36 F-35A.
Die Schweiz ist für die Beschaffung von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird es für grosse Systeme auch bleiben. Die Abhängigkeiten gilt es dennoch künftig so weit wie möglich mit Beschaffungen im Inland zu reduzieren oder ausländische Lieferanten zu diversifizieren. Der Bundesrat hat das VBS im letzten November beauftragt, unter anderem diese Fragestellungen in die Erarbeitung der neuen Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates einfliessen zu lassen. Die Strategie soll bis Mitte 2025 vorliegen.
Eingereicht: 05.03.2025 | Farah Rumy (SP/SO) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Wenn Militärexperten und selbst Elon Musk den F-35 als überteuert und im Zeitalter der Drohnen als ineffektiv bezeichnen – warum klammert sich der Bundesrat weiter an dieses Beschaffungsprojekt?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweiz benötigt neue Kampfflugzeuge zum Schutz der Bevölkerung. Die Beschaffung entspricht den Entscheiden von Bundesrat, Parlament und Volk.
Die neuen Kampfflugzeuge sind für die Verteidigung der Schweiz zentral. Ohne Luftüberlegenheit sind Bodentruppen und kritische Infrastrukturen äusserst verwundbar. Dies zeigt auch der Krieg in der Ukraine. Bemannte Kampfflugzuge können in schnell verändernden Lagen flexibel und punktuell eingesetzt werden. Drohnen und Luftabwehrsysteme ersetzen bemannte Kampfflugzeuge nicht.
In seiner Stellungnahme auf die Motion 21.3583 erläutert der Bundesrat den Evaluations- und Entscheidprozess für die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen. Die Gründe für die Beschaffung des F-35A sind weiterhin gültig. Der Bedarf hat sich durch die verschlechterte sicherheitspolitische Lage noch verstärkt.
Eingereicht: 05.03.2025 | Farah Rumy (SP/SO) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In der Antwort auf die Interpellation 24.7088 schreibt der Bundesrat: «Das Parlament bewilligte mit der Armeebotschaft 2022 Verpflichtungskredite im Umfang von 6.035 Mia. CHF für 36 F-35A (...). Beim F-35A wurden bisher 8% der vertraglich vereinbarten Zahlungen an die US-Regierung geleistet; zwischen 2025 und 2030 sind jährlich zwischen 12% und 18% fällig.»
Bestätigt der Bundesrat, dass die Schweiz 2025 mind. 724 Mio. CHF (=12% von 6.035 Mia.) für den F-35 überweist ohne jegliche Gegenleistung?
Antwort des Bundesrates:
Die Produktion der 36 F-35A für die Schweiz beginnt im Jahr 2026. Für die Beschaffungsvorbereitung und die Herstellung von Komponenten wurden bis anhin rund 700 Mio. Franken bezahlt.
Eingereicht: 05.03.2025 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In seiner Antwort auf die Frage 22.7398 hat der Bundesrat bestätigt, 2021 oder 2022, neben etwas mehr als 100 Millionen an Steuern an die Vereinigten Staaten, eine Summe von mehr als 500 Millionen an Rückerstattungen für frühere Entwicklungen des F-35 an Partnerländer der USA bezahlt zu haben.
Kann der Bundesrat uns mitteilen, mit welchen Mitteln letztere Summe bezahlt worden ist und ob diese 500 Millionen Teil des Gesamtbetrags für den Kauf des F-35 sind?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Les coûts pour la participation au développement dus par les États partenaires sont compris dans le crédit d’engagement, qui a été approuvé avec le message sur l’armée 2022. Les USA ont renoncé à faire participer la Suisse aux coûts de développement consentis par les États-Unis.
Eingereicht: 05.03.2025 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Es war stets davon die Rede, dass die Endmontage einiger F-35A in der Schweiz stattfinden wird.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass diese Möglichkeit noch immer besteht?
- Und kann der Bundesrat bestätigen, dass der Zeitplan für die Lieferung noch immer aktuell ist?
Dies trotz der Fragen zum Austausch des Triebwerks und zur internationalen geostrategischen Lage, die zur Folge hat, dass gewisse Nato-Mitglieder in der Nähe von Russland sich so schnell wie möglich mit dem Kampfflugzeug ausrüsten wollen?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
armasuisse a approuvé le montage partiel de quatre F-35A suisses. Actuellement, Lockheed Martin et RUAG règlent les détails de cette affaire compensatoire.
Rien n’indique qu’il y a des changements en ce qui concerne les lots de production destinés à la Suisse. Par ailleurs, il s'agit d’un développement du moteur, et non d'un remplacement.
Eingereicht: 05.03.2025 | Olivier Feller (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Gemäss den Informationen, die regelmässig vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mitgeteilt werden, haben sich die Vereinigten Staaten dazu verpflichtet, die 36 F-35, welche die Schweiz erwerben wird, zu einem fixen Preis zu liefern. Aber laut einer Stellungnahme der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 8. Juli 2022 existieren diesbezüglich keinerlei rechtliche Garantien.
Soweit wir wissen, ist Letzteres vom Bundesrat nie dementiert worden.
Kann der Bundesrat dies bestätigen?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
La Suisse a convenu d'un prix fixe avec le gouvernement américain. Le Conseil fédéral part toujours du principe que les États-Unis d'Amérique respecteront leurs obligations juridiques.
Eingereicht: 05.03.2025 | Olivier Feller (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Im Juni 2021 hat der Bundesrat angekündigt, dass sich die Kosten für den Erwerb der 36 F-35 durch die Schweiz auf 5,068 Milliarden Franken belaufen werden. Im November 2021 hat das Bundesamt für Rüstung mitgeteilt, dass diese Kosten 6,035 Milliarden Franken betragen werden. Laut der NZZ am Sonntag vom 23. Februar 2025 könnten die Kosten für die F-35 bis 2029, also bis alle Flugzeuge geliefert sein sollen, um 20 Prozent steigen.
Kann der Bundesrat dem Parlament mitteilen, wie hoch der Preis für die 36 F-35 schliesslich genau sein wird?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
L’acquisition des F-35A se fera sur la base du crédit d’engagement de 6,035 milliards de francs, que le Parlement a approuvé avec le message sur l’armée 2022.
Eingereicht: 05.03.2025 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Obwohl dies nicht den üblichen Vertragspraktiken der Vereinigten Staaten entspricht, hat der Bundesrat in der Armeebotschaft 2022 mitgeteilt, dass ihm ein fixer Preis für die 36 bestellten F-35 zugesichert worden ist.
Von der amerikanischen Presse hören wir jedoch, dass nun das amerikanische Verteidigungsministerium und Lockheed Martin über den Preis des Lot 19 verhandeln – das erste Lot, das die Schweiz betrifft.
Kann der Bundesrat diese Information bestätigen?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
La Suisse a convenu d’un prix fixe avec le gouvernement américain. Ce prix s’applique indépendamment de la date de conclusion des négociations entre le gouvernement américain et le fabricant Lockheed Martin.
Eingereicht: 05.03.2025 | Balthasar Glättli (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 10.03.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Unter Präsident Trump wurde die USA zu einem sehr unzuverlässigen internationalen Partner. In Ländern, die eine F-35 Beschaffung planen, werden Zweifel laut. In Deutschland warnte z.B. Moritz Schularick vor dem Kauf von US-Kampfjets. Für ihren Betrieb seien regelmässige Softwareupdates und Wartungen erforderlich, die US-seitig kontrolliert würden, »was zu einer fortdauernden Abhängigkeit führt«.
Ist der Bundesrat bereit, die F-35 Beschaffung wegen der mangelnden Souveränität der CH zu stoppen?
Antwort des Bundesrates:
Die USA gehören zu den wichtigsten Partnern der Schweiz ausserhalb Europas. Der Bundesrat setzt auf eine Aussenpolitik, die auf Dialog und Zusammenarbeit mit den USA basiert und bei der gleichzeitig die Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit der Schweiz gewahrt bleiben.
Der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika an ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz halten – so auch beim Beschaffungsvertrag über den Kauf der 36 F-35A.
Die Schweiz ist für die Beschaffung von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird es für grosse Systeme auch bleiben. Die Abhängigkeiten gilt es dennoch künftig so weit wie möglich mit Beschaffungen im Inland zu reduzieren oder ausländische Lieferanten zu diversifizieren. Der Bundesrat hat das VBS im letzten November beauftragt, unter anderem diese Fragestellungen in die Erarbeitung der neuen Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates einfliessen zu lassen. Die Strategie soll bis Mitte 2025 vorliegen.
Eingereicht: 21.03.2025 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: 14.05.2025 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die Risiken einer Weiterführung des Vertrags zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten über den Kauf der F-35-Kampfflugzeuge aufzeigt. Er soll auch auf die Risiken einer Vertragskündigung eingehen.
Die Schweiz hat mit der Regierung der Vereinigten Staaten einen Vertrag über den Kauf der F-35 abgeschlossen. Sollte die amerikanische Regierung den Vertrag ändern oder nicht einhalten, besteht das Risiko eines massiven Preisanstiegs. Zudem birgt der F-35 Sicherheitsrisiken, denn durch ihn macht sich die Schweiz bezüglich ihrer Sicherheit extrem abhängig von den Vereinigten Staaten. Dies wirft Fragen zur Souveränität und Unabhängigkeit der Schweiz auf. Zahlreiche Staaten denken zurzeit darüber nach, den F-35 nicht zu beschaffen. Müsste die Schweiz nicht dasselbe tun?
In seinem Bericht muss der Bundesrat insbesondere zu den folgenden Punkten Klarheit schaffen:Rechtliche Fragen: Identifizierung der Vertragsklauseln im Zusammenhang mit der Kündigung sowie allfälliger Risiken und Strafen.Finanzielle Konsequenzen: Evaluation der direkten und indirekten Kosten, einschliesslich allfälliger Rückerstattungen und zu leistender Kompensationen. Zudem sollen die Aufwendungen berücksichtigt werden, die bereits für die Anpassung der (anderen) Systeme der Armee an den F-35 genehmigt worden sind.Folgen für die Landesverteidigung: Konsequenzen für die Fähigkeit des Landes zur souveränen und unabhängigen Verteidigung.
Antwort des Bundesrates:
Am 30. Juni 2021 fällte der Bundesrat den Typenentscheid für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge zugunsten des F-35A. Dieser Entscheid basierte auf einem umfangreichen und systematischen Evaluationsprozess, der von 2018 bis 2021 dauerte. In dieser Evaluation hat der F-35A im Vergleich mit den anderen evaluierten Flugzeugen nicht nur aufgrund seines grossen technologischen Vorsprungs für den Schutz des Luftraums und der Bevölkerung mit Abstand die grösste Wirksamkeit gezeigt. Darüber hinaus war der F-35 auch das kostengünstigste Modell. Die Gründe für den Typenentscheid sind weiterhin gültig. Vor und nach dem Entscheid der Schweiz haben sich inzwischen 13 europäische Staaten ebenfalls für den F-35A entschieden. Dieser Flugzeugtyp wird damit gegen Ende der 20er Jahre das meistgenutzte Kampfflugzeug in Europa sein.
Würde das Beschaffungsprojekt zum jetzigen Zeitpunkt abgebrochen, würde aufgrund der fehlenden Nachfolgelösung eine Fähigkeitslücke entstehen. Eine Kündigung des Vertrags würde bedeuten, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit erheblich schwächt und ihren Luftraum ab den 2030-Jahren nicht mehr wirksam schützen kann. In der aktuellen verschlechterten sicherheitspolitischen Lage könnte dies fatale Folgen haben. Kampfflugzeuge sind für die Verteidigung der Schweiz zentral. Ohne Luftüberlegenheit sind Bodentruppen und kritische Infrastrukturen äussert verwundbar.
Die USA gehören zu den wichtigsten Partnern der Schweiz ausserhalb Europas. Die Schweiz betreibt bereits seit rund 50 Jahren US-Systeme – auch die aktuell im Einsatz stehenden Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 sind US-amerikanischer Herkunft. Entsprechend sind rechtliche und finanzielle Aspekte bei der etablierten Zusammenarbeit mit den USA bekannt, sodass sich aus Sicht des Bundesrats die Erstellung eines Postulatsberichts erübrigt.
Die Schweiz ist bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird dies auch in Zukunft sein. Auch bei europäischen Kampfflugzeugen bestünde neben einer Abhängigkeit zu einem europäischen Land eine Abhängigkeit zu den USA. Bei allen europäischen Kampfflugzeugen ist die Technologie, die Interoperabilität ermöglicht, US-amerikanisch.
Nichtsdestotrotz gilt es dennoch, die Abhängigkeiten vom Ausland im Rüstungsbereich so weit wie möglich mit Beschaffungen im Inland zu reduzieren oder ausländische Lieferanten zu diversifizieren. Der Bundesrat hat das VBS im letzten November beauftragt, unter anderem diesen Aspekt in die Erarbeitung der neuen Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates einfliessen zu lassen. Die Strategie soll bis Mitte 2025 vorliegen.
Ausserdem werden die in der Evaluation erhobenen Kosteninformationen von Gesetzes wegen nicht veröffentlicht – ihre Geheimhaltung entspricht legitimen Geschäftsgeheimnissen respektive kommerziellen Bedürfnissen. Entsprechend ist die Erstellung eines Postulatsberichts basierend auf diesen Informationen nicht möglich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Eingereicht: 21.03.2025 | Balthasar Glättli (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 21.05.2025 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Beschaffung des F-35A rasch abzubrechen, damit keine weiteren Kosten anfallendie nötigen Grundlagen zu erarbeiten, um unter Berücksichtigung realistischer Bedrohungsszenarien von den USA unabhängige Kapazitäten (Luft-Luft und Boden-Luft) im Bereich der Luftraumsicherung und -verteidigung aufzubauen, welche namentlich die Luftpolizei, den Schutz besonderer Objekte (AKW, Staumauern etc.) und den Konferenzschutz sicherstellen können. Dabei soll auch das Risiko asymmetrischer Angriffe z.B. durch Drohnen beachtet werdendem Parlament entsprechende Beschaffungen zu beantragen.
Antwort des Bundesrates:
Am 30. Juni 2021 fällte der Bundesrat den Typenentscheid für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge zugunsten des F-35A. Dieser Entscheid basierte auf einem umfangreichen und systematischen Evaluationsprozess, der von 2018 bis 2021 dauerte. In dieser Evaluation war der F-35A im Vergleich mit den anderen evaluierten Flugzeugen nicht nur aufgrund seines grossen technologischen Vorsprungs für den Schutz des Luftraumes und der Bevölkerung mit Abstand die grösste Wirksamkeit gezeigt. Darüber hinaus war der F-35A auch das kostengünstigste Modell. Die Gründe für den Typenentscheid sind weiterhin gültig. Vor und nach dem Entscheid der Schweiz haben sich inzwischen 13 europäische Staaten ebenfalls für den F-35A entschieden. Dieser Flugzeugtyp wird damit gegen Ende der 20er Jahre das meistgenutzte Kampfflugzeug in Europa sein.
Die aktuell im Einsatz stehenden Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen in den 2030er Jahren ihr Nutzungsende. Aktuell ist der F/A-18 auf 5'000 Flugstunden zertifiziert. Diese Flugstunden und damit das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreichen die Flugzeuge spätestens 2025. Aktuell läuft ein kostspieliges Projekt zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18, dieses wird voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein. Gemäss heutiger Planung werden die neuen Kampfflugzeuge F-35A im Zeitraum von 2027 bis 2030 schrittweise ausgeliefert und können Anfang der 2030er Jahre die F/A-18 ablösen und deren Aufgaben übernehmen.
Würde das Beschaffungsprojekt zum jetzigen Zeitpunkt abgebrochen werden, würde aufgrund der fehlenden Nachfolgelösung eine Fähigkeitslücke entstehen. Eine Kündigung des Vertrags würde bedeuten, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit erheblich schwächt und ihren Luftraum ab den 2030-Jahren nicht mehr wirksam schützen kann. In der aktuellen verschlechterten sicherheitspolitischen Lage könnte dies fatale Folgen haben. Kampfflugzeuge sind für die Verteidigung der Schweiz zentral. Ohne Luftüberlegenheit sind Bodentruppen und kritische Infrastrukturen äussert verwundbar.
Die Schweiz ist bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen und wird dies auch in Zukunft sein. Auch bei europäischen Kampfflugzeugen bestünde neben einer Abhängigkeit zu einem europäischen Land eine Abhängigkeit zu den USA. Bei allen europäischen Kampfflugzeugen ist die Technologie, die Interoperabilität ermöglicht, US-amerikanisch. Die Abhängigkeiten vom Ausland gilt es dennoch künftig so weit wie möglich mit Beschaffungen im Inland zu reduzieren oder ausländische Lieferanten zu diversifizieren. Der Bundesrat hat das VBS im letzten November beauftragt, unter anderem diesen Aspekt in die Erarbeitung der Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates einfliessen zu lassen. Die Strategie soll bis Mitte 2025 vorliegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereicht: 03.06.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: 10.06.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Am 14. März 2025 kündigte der kanadische Verteidigungsminister an, dass Kanada aufgrund der US-amerikanischen Zölle und der Androhung einer Annexion mögliche Alternativen zum F-35 prüfe.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Schweiz?
Hat Trumps Zollpolitik und sein Verstoss gegen das Gewaltverbot einen Einfluss auf das Vorgehen der Schweiz?
Ist der Bundesrat weiterhin der Meinung, dass für den Kauf des F-35 ein Fixpreis gilt oder zeichnen sich Zusatzkosten ab?
Antwort des Bundesrates:
Die Ankündigung Kanadas hat keine Auswirkung auf die Schweiz. Das Vorgehen der Schweiz bei der Beschaffung des F-35A ist unverändert. Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass für die Schweizer Beschaffung des F-35A ein Fixpreis gilt. Diese Haltung des Bundesrats wird durch verschiedene Rechtsgutachten gestützt.
Eingereicht: 10.06.2025 | Delphine Klopfenstein Broggini (GRÜNE/GE) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Kampfflugzeuge F-35A sollen auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen eingesetzt werden. Das sorgt bei den betroffenen Gemeinden für grosse Besorgnis. Die Objektblätter dieser drei Flugplätze des Sachplans Militär müssen angepasst und die Lärmbelastungskataster sowie die Betriebsreglemente überarbeitet werden.
Für wann ist die öffentliche Mitwirkung geplant?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 11.06.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In seiner Antwort auf die Frage 25.7319 beantwortete der Bundesrat die Teilfrage nicht, ob sich Zusatzkosten für den Kauf des F-35 durch die Schweiz abzeichnen.
Ich stelle deshalb erneut die Frage:
Zeichnen sich Zusatzkosten ab?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 19.06.2025 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 03.09.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, allfällige über die vom Volk am 27. September 2020 und vom Parlament im Rüstungsprogramm 2022 bewilligten 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) hinausgehenden Zusatzkosten für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs in Form eines Nachtragskredits in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss der Bundesversammlung zu unterbreiten.
Antwort des Bundesrates:
In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (BBl 2019 5081). Das Parlament genehmigte diesen Beschluss am 20. Dezember 2019 (BBI 2019 8725). In diesem Beschluss wurde der Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verschiedene Eckwerte zu berücksichtigen – unter anderem ein Finanzvolumen von höchstens sechs Milliarden Schweizer Franken (Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesbeschlusses). Es handelt sich um einen Planungsbeschluss von grosser Tragweite, der dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Zustimmung des Volkes erfolgte am 27. September 2020 (BBl 2020 8773).
Das Parlament hat mit der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 sodann mehrere Verpflichtungskredite – unter anderem für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A – mit einem einfachen Bundesbeschluss bewilligt. Einfache Bundesbeschlüsse, worunter auch die Gutheissung eines Zusatzkredits im Rahmen einer Armeebotschaft fallen würde, sind Entscheide des Parlaments und gemäss Art. 163 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) nicht dem Referendum zu unterstellen (vgl. auch Art. 25 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Die BV sieht kein Finanzreferendum vor (Art. 140 und 141 BV e contrario). Dem fakultativen Referendum unterstellt werden können Grundsatz- und Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite (Art. 28 Abs. 3 ParlG). Dabei darf es sich aber nicht um Finanzbeschlüsse handeln, da sonst ein nicht in der Verfassung vorgesehenes Finanzreferendum erfolgen würde.
Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung (FHV; SR 611.01) werden Zusatzkredite in der Regel nach dem gleichen Verfahren wie der ursprüngliche Verpflichtungskredit bewilligt. Folglich wäre ein allfälliger Zusatzkredit mit einer künftigen Armeebotschaft zu beantragen, sodass das Parlament über den Zusatzkredit befinden kann.
Aus Sicht des Bundesrats sind mit dem skizzierten Vorgehen die Vorgaben der Verfassung eingehalten und ist die demokratische Kontrolle gewahrt. Der Bundesrat hält an der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A fest und hat das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen vertieft zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereicht: 19.06.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: 03.09.2025 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, allfällige über die vom Volk am 27. September 2020 und vom Parlament im Rüstungsprogramm 2022 bewilligten 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) hinausgehenden Zusatzkosten für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs in Form eines Nachtragskredits in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss der Bundesversammlung zu unterbreiten.
Antwort des Bundesrates:
In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (BBl 2019 5081). Das Parlament genehmigte diesen Beschluss am 20. Dezember 2019 (BBI 2019 8725). In diesem Beschluss wurde der Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verschiedene Eckwerte zu berücksichtigen – unter anderem ein Finanzvolumen von höchstens sechs Milliarden Schweizer Franken (Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesbeschlusses). Es handelt sich um einen Planungsbeschluss von grosser Tragweite, der dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Zustimmung des Volkes erfolgte am 27. September 2020 (BBl 2020 8773).
Das Parlament hat mit der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 sodann mehrere Verpflichtungskredite – unter anderem für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A – mit einem einfachen Bundesbeschluss bewilligt. Einfache Bundesbeschlüsse, worunter auch die Gutheissung eines Zusatzkredits im Rahmen einer Armeebotschaft fallen würde, sind Entscheide des Parlaments und gemäss Art. 163 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) nicht dem Referendum zu unterstellen (vgl. auch Art. 25 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Die BV sieht kein Finanzreferendum vor (Art. 140 und 141 BV e contrario). Dem fakultativen Referendum unterstellt werden können Grundsatz- und Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite (Art. 28 Abs. 3 ParlG). Dabei darf es sich aber nicht um Finanzbeschlüsse handeln, da sonst ein nicht in der Verfassung vorgesehenes Finanzreferendum erfolgen würde.
Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung (FHV; SR 611.01) werden Zusatzkredite in der Regel nach dem gleichen Verfahren wie der ursprüngliche Verpflichtungskredit bewilligt. Folglich wäre ein allfälliger Zusatzkredit mit einer künftigen Armeebotschaft zu beantragen, sodass das Parlament über den Zusatzkredit befinden kann.
Aus Sicht des Bundesrats sind mit dem skizzierten Vorgehen die Vorgaben der Verfassung eingehalten und die demokratische Kontrolle ist gewahrt. Der Bundesrat hält an der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A fest und hat das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen vertieft zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereicht: 08.09.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: 15.09.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Kaufvertrag der F-35-Kampfjets mit den USA basiert auf dem US-Programm Foreign Military Sales (FMS). Eine nachträgliche Stückzahlreduktion ist gemäss FMS nicht möglich. Stattdessen müsste der Vertrag mit den USA gekündigt werden.
Bereitet der Bundesrat eine Kündigung und eine neue Verhandlung vor?
Plant er stattdessen vertragsbrüchig zu werden, um die Stückzahl zu senken?
Mit welchen Konsequenzen?Oder glaubt er, dass es möglich ist, einen Teil der gekauften Jets weiterzuverkaufen?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen im Umgang mit den Mehrkosten bei der Beschaffung der F-35A vertieft zu prüfen. Eine dieser zu prüfenden Optionen ist eine Reduktion des Beschaffungsumfangs.
Falls sich der Bundesrat für diese Option entscheiden würde, könnte der Beschaffungsvertrag zwischen der Schweiz und der US-Regierung mit einem entsprechenden Nachtrag angepasst werden. Die US-Behörden haben schriftlich zugesagt, dass sie bereit sind, über den Lieferumfang zu diskutieren. Eine Kündigung des Vertrags wäre bei dieser Option nicht nötig.
Eingereicht: 08.09.2025 | Balthasar Glättli (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 15.09.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
An der PK vom 1.2.2024 sagte Gerhard Jakob (Chef Finanzen VBS), die Schweiz suche mit der US Regierung nach Möglichkeiten, die Zahlungstranchen von Air2030 flexibler zu gestalten (Quelle: http://bit.ly/4lYG11C).
Welche Kontakte welcher Schweizer Vertreter:innen fanden vor/nach dieser Aussage mit den USA statt, um die Zahlungstranchen flexibler zu gestalten?
Mit welchem Resultat?Hat die CH Einfluss auf die Zahlungstranchen?
Welche Detailinfos hat sie zum tatsächlichen Produktionsfortschritt?
Antwort des Bundesrates:
Nein, das VBS hat die Öffentlichkeit nicht getäuscht.
Kontakte mit den US-amerikanischen Partnern fanden und finden regelmässig auf verschiedenen Ebenen statt. Bereits im Herbst 2023 wurde in Gesprächen zwischen armasuisse und dem F-35-Joint Program Office festgelegt, dass eine Anpassung der Zahlungen möglich ist, sofern es die Verpflichtungen der US-Regierung gegenüber dem Lieferanten zulassen.
Über den aktuellen Produktionsfortschritt wird die armasuisse laufend informiert. Zusammenfassend kann dieser wie folgt beschrieben werden: Diverse Bauteile für die ersten Schweizer F-35A sind bereits in Produktion. Ab Beginn 2026 werden diese zu Komponenten, wie zum Beispiel Flügel, zusammengebaut.
Eingereicht: 10.09.2025 | Clarence Chollet (GRÜNE/NE) | Antwort BR: 15.09.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Armasuisse hat die Lieferung der Schweizer F-35 in der Block-4-Konfiguration ab Mitte 2027 angekündigt. Nach Angaben des amerikanischen Rechnungshofs wird diese Konfiguration jedoch erst frühestens 2031 fertiggestellt sein. Bereits 2023 wurde eine Verzögerung von fünf Jahren festgestellt; nun kommen zwei weitere Jahre hinzu.
Welche möglichen Mehrkosten würden für die Schweiz entstehen und wie will der Bundesrat die Einhaltung des angekündigten Zeitplans gewährleisten?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweizer F-35A werden in der jeweils aktuellsten Konfiguration geliefert. Der Hersteller Lockheed Martin geht davon aus, dass ab 2026 Block 4-Flugzeuge in einer ersten operativ zugelassenen Konfiguration ausgeliefert werden. Dies gilt sodann auch für die Schweizer Flugzeuge, die ab Mitte 2027 ausgeliefert werden. Die Schweiz wird die F-35A mit der ausgelieferten Konfiguration ohne Einschränkungen betreiben können.
Die aktuellen Kostenschätzungen der US-Regierung beinhalten die Block 4-Konfiguration bei der Auslieferung der Schweizer Flugzeuge. Die Block 4-Konfiguration wird gegenüber der von der Schweiz evaluierten Block 3-Konfiguration verbesserte Fähigkeiten aufweisen.
Eingereicht: 10.09.2025 | Balthasar Glättli (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 15.09.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die USA hat der Schweiz mitgeteilt, dass die Schweizer F-35 viel teurer werden. Der US-Rechnungshof stellte am 3.9. massive Verzögerungen/Kostenüberschreitungen beim Block 4 fest.
Gleichzeitig hat die USA den Zollhammer beschlossen und es ist nicht klar, ob sie einer Reduktion der Bestellmenge der F-35 zustimmt.
- Welche Tranchen für F-35 wurden/werden 2025 bezahlt?
- Werden nun tatsächlich am 15.9.2025 mehrere hundert Mio. Franken überwiesen, obwohl dies die Verhandlungsposition der Schweiz schwächt?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hält an der Beschaffung der F-35A fest. Die Zahlungen an die US-Regierung werden fortgeführt, da ein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt.
Die Zahlungen erfolgen quartalsweise. Bis Mitte Jahr beliefen sie sich auf rund 870 Millionen Schweizer Franken, die an die US-Regierung überwiesen wurden. Bis Ende Jahr wird die Schweiz circa eine Milliarde Schweizer Franken an die US-Regierung bezahlt haben.
Eingereicht: 17.09.2025 | Yvan Pahud (SVP/VD) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Vertrag über den Kauf der F-35A wurde am 19. September 2022 zum Fixpreis von 6 Milliarden Schweizerfranken abgeschlossen – basierend auf einem Wechselkurs von rund 0,9642 Schweizerfranken pro US-Dollar. Heute liegt der US-Dollar bei etwa 0,7950 Schweizerfranken, was bedeutet, dass wir mit denselben 6 Milliarden rund 1,3 Milliarden US-Dollar mehr erhalten würden als im Jahr 2022.
- Hat der Bundesrat diese vorteilhafte Entwicklung des Schweizerfrankens bei der Vertragsabwicklung berücksichtigt?
- Reicht dieser Währungsvorteil aus, um alle 36 F-35A kaufen zu können, ohne zusätzliche Gelder beantragen zu müssen?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 17.09.2025 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In einem Artikel der "Republik" vom 16.9.25, welcher sich auf einen neuen Bericht des US-Rechnungshofs bezieht, wird erwähnt, dass die Schweiz mehr bezahlen müsse für die vollständigen Fähigkeiten beim F-35 und dass mit Lieferverzögerungen zu rechnen ist:
- Sind dem Bundesrat diese aktuellen Probleme beim F-35-Programm bekannt?
- Falls sich diese Schwierigkeiten bewahrheiten sollten: Was gedenkt der Bundesrat zu tun?
- Ist der Bundesrat nach wir vor der Meinung, dass der F-35 "alternativlos" sei?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 23.09.2025 | Linda De Ventura (SP/SH) | Antwort BR: 12.11.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Zur Beschaffung des F-35 gibt es diverse offene Fragen. Ich bitte den Bundesrat mit dieser Interpellation einige davon zu beantworten.
Im Artikel der Republik vom 04.07.2025 macht ein Militärjournalist Aussagen über einen Code, der beim Start der F-35 eingegeben werden müsse und bestimme, auf welche Fähigkeiten des Jets der Pilot Zugriff hat. Das System werde über einen Server in den Vereinigten Staaten laufen. Ausserdem führt er aus, dass die Flotte – sollte die USA keine Ersatzteile liefern – aufgrund ihrer Wartungsintensität innert wenigen Wochen so stark beeinträchtigt wäre, dass sie nicht mehr fliegen könnte. Welche Informationen hat das VBS diesbezüglich und welche Risiken ergeben sich daraus?Welche fixen Kosten im Rahmen der F-35-Beschaffung (Infrastruktur, IT-Systeme, Einsatzleitsysteme, Ersatzteil-Logistik etc.) würden auch bei einer reduzierten Stückzahl vollumfänglich oder grossmehrheitlich anfallen?Mit welchen Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer der F-35 rechnet der Bundesrat bei der Beschaffung von 36, 30 bzw. 24 Jets, unter Einschluss der Investitionskosten, der laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten sowie der assoziierten Ausgaben wie Anpassungen an Hangars, IT-Infrastruktur und logistische Systeme? Wie stellen sich diese Kosten jeweils in aufgeschlüsselter Form dar?Von den bewilligten 6 Milliarden Franken gehen rund 2776 Millionen Franken auf den Anteil, den das US-Verteidigungsministerium an Lockheed Martin für die Jets selbst weiterleitet. Bei vom Bundesrat geschätzten Mehrkosten von 1.3 Milliarden Franken auf diesen Teilbetrag entspräche dies einem Preisaufschlag von rund 50 %. Unter der vereinfachenden Annahme einer proportionalen Reduktion könnte bei gleichbleibenden übrigen Kosten die Stückzahl von 36 auf rund 24 Jets reduziert werden, um im ursprünglichen Kostenrahmen zu bleiben. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung oder sind es aufgrund weniger stark greifender Skaleneffekte weniger als 24 Jets, die mit einem Kostendach von 6 Milliarden Franken beschafft werden könnten?Welche konkreten Möglichkeiten bestehen, um nachträgliche, weitere Forderungen der USA abzuwehren oder rechtlich anzufechten?Welche finanziellen und zeitlichen Konsequenzen und Folgen auf die Einsatztauglichkeit hat die Verzögerung der Modernisierung der Hard- und der Software des F-35 (Block 4- Paket)?
Antwort des Bundesrates:
Es ist nicht möglich, über Codes die Fähigkeiten des Flugzeuges von aussen zu manipulieren. Alle IT-Systeme, die für die Missionsplanung des F-35A erforderlich sind, werden auf isolierten Rechnern in geschützten Zentren in der Schweiz betrieben. Die Schweiz bestimmt selbständig, ob und mit wem der F-35A Daten austauscht. Bezüglich Ersatzteile enthält der Beschaffungsumfang der Schweiz ein Ersatzteilpaket, mit welchem der Betrieb der Schweizer F-35A selbst bei komplett geschlossenen Grenzen während sechs Monaten weitergeführt werden kann. Zudem beteiligt sich die Schweiz an einem internationalen Ersatzteilpool. Dies ermöglicht ein Maximum an Wirtschaftlichkeit und reduziert Abhängigkeiten.
In den Beschaffungskosten sind nebst den Flugzeugen, Bewaffnung, Ausbildungssystemen, Logistikpakete, Systeme für die Einsatzplanung und -auswertung, Support Equipment sowie Ausgaben für die Integration in Führungs- und Informationssysteme und Unterstützungsleistungen für die Industrie enthalten. Diese Kosten fallen vollständig oder grossmehrheitlich auch dann an, wenn die Stückzahl reduziert wird.
3./4. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, verschiedene Optionen im Umgang mit den Mehrkosten vertieft zu prüfen und dem Bundesrat bis Ende November 2025 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Das VBS prüft in diesem Rahmen auch die Reduktion des Beschaffungsumfangs beziehungsweise der Anzahl Kampfflugzeuge. Bis die Prüfung abgeschlossen ist, äussert sich der Bundesrat nicht zu möglichen Konsequenzen einer allfälligen Reduktion.
Für 36 F-35A wurden die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre bei Erstellung der Armeebotschaft 2022 auf rund 9,4 Milliarden Schweizer Franken geschätzt. Darin nicht enthalten sind Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die genauen Gesamtkosten für die Beschaffung zu errechnen, da beispielsweise die Kosten für Ersatzteile von verschiedenen Faktoren, wie dem weiteren Verlauf der Teuerung in den USA, der Entwicklung der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten und den Preissteigerungen durch die von den USA weltweit erhobenen Zölle abhängen. Zudem werden die Betriebskosten massgeblich von der Entwicklung des Dollarkurses bestimmt.
Das Foreign Military Sales-System der USA, mit dem die neuen Kampfflugzeuge beschafft werden, sieht keine rechtliche Streitbeilegung vor. Allfällige Meinungsverschiedenheiten über zusätzliche Forderungen sind auf diplomatischem oder politischem Weg zu lösen. Die genannte Preisspanne von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken umfasst allerdings bereits die möglichen Mehrkosten für alle Schweizer Flugzeuge und berücksichtigt dabei die Risiken von Teuerung, höheren Rohstoffpreisen und die Auswirkungen von US-Zöllen.
Wie der Bericht des US-Rechnungshofs ausführt, geht der Hersteller Lockheed Martin davon aus, dass ab 2026 Block 4-Flugzeuge in einer operationell zugelassenen Konfiguration ausgeliefert werden. Die Schweiz wird die F-35A in der ausgelieferten Konfiguration entsprechend ohne Einschränkungen betreiben können. Grundsätzlich hat der F-35A zudem bereits im Rahmen der Evaluation in der älteren TR-2/ Block 3-Konfiguration seinen grossen Fähigkeitsvorsprung gegenüber Kampfflugzeugen der 4. Generation demonstriert – ohne die Block 4-spezifischen Funktionen. Die neue Block 4-Konfiguration baut die Fähigkeiten des F-35A weiter aus, um auch zukünftigen Bedrohungen gerüstet zu sein. Die Fähigkeiten der an die Schweiz ausgelieferten F-35A übertreffen also jene, die im Rahmen der Evaluation vorgelegen haben.
Eingereicht: 08.12.2025 | Fabian Molina (SP/ZH) | Antwort BR: 15.12.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Im August kündigte der Bundesrat an, Optionen bezüglich des weiteren Vorgehens bezüglich F-35 bis Ende November 2025 zu prüfen. Inzwischen hat er gemäss Medienberichten den Vertrag für die ersten acht F-35-Kampfflugzeuge der Charge Nr. 19 unterzeichnet.
- Weshalb unterzeichnet das VBS Verträge, als wäre nichts gewesen, noch bevor die Evaluation dem Parlament vorliegt?
- Wie viel hat die Schweiz für die ersten acht Jets bezahlt?
- Bis wann informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit?
Antwort des Bundesrates:
Das VBS hat keinen neuen Vertrag mit den USA unterschrieben. Beim genannten Vertragsabschluss handelt es sich um einen inneramerikanischen Vertrag, in welchen das VBS nicht involviert ist. Der Vertrag zwischen der US-amerikanischen Regierung und Lockheed Martin umfasst 148 Flugzeuge im Los 19, davon acht Schweizer Flugzeuge.
Die Schweiz hat mit der US-Regierung im September 2022 einen Beschaffungsvertrag über 36 F-35A abgeschlossen. Die US-Regierung wiederum schliesst mit dem Hersteller Lockheed Martin Verträge für Beschaffungslose für ihren eigenen Bedarf ab – aber auch für alle internationalen Kunden, die via Foreign Military Sales in den USA beschaffen.
Der Kaufvertrag für die Triebwerke für das Los 19 zwischen der US-Regierung und dem Hersteller Pratt & Whitney ist noch nicht unterzeichnet. Erst zum Zeitpunkt dieser Vertragsunterzeichnung können die Preise für die ersten acht Flugzeuge abgeschätzt werden. Detaillierte Preisangaben sind geschäftsvertrauliche Informationen, zu denen sich das VBS öffentlich nicht äussert. Die Preissteigerung für das Los 19 stimmt mit den bereits bekanntgegebenen Mehrkosten überein.
Der Bundesrat hat bereits am 25. Juni 2025 entschieden, am Kauf der F-35A festzuhalten. Die öffentliche Information zum weiteren Vorgehen ist am letzten Freitag erfolgt.
Eingereicht: 10.12.2025 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 15.12.2025 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Am 29.9.2025 unterschrieben Pentagon und Lockheed Martin den F-35-Liefervertrag für Lot 18 +19.
- Hatte der Bundesrat Einblick?
- Es geht um einen «fixed-price incentive (firm-target), firm-fixed-price, cost-plus-fixed-fee» Vertragstyp: Was bedeutet das?
- Um wie viel höher sind die Kosten als im LOA von 2022 geschätzt?
- Für das F-35-Triebwerk schliessen Pentagon und Pratt & Whitney den Lot-19-Vertrag erst im Frühjahr 2026 ab: Stehen erst dann die Kosten für die ersten acht F-35 der Schweiz fest?
Antwort des Bundesrates:
Nein. Das VBS erhält jedoch einerseits laufend Einblick in die Preise, die die US-Regierung für die Produktionslose ausgehandelt hat, und andererseits jährlich aufdatierte Kostenschätzungen für das gesamte Beschaffungsprogramm. Weil der Festpreis nicht durchgesetzt werden kann und dem VBS die zugesicherte Transparenz betreffend den verhandelten Preis gewährt wurde, erübrigt sich eine Vertragseinsicht.
Beim genannten Vertrag handelt es sich um einen inneramerikanischen Vertrag, in welchen das VBS nicht involviert ist und sich auch nicht dazu äussert.
Der Kaufvertrag für die Triebwerke für das Los 19 zwischen der US-Regierung und dem Hersteller Pratt & Whitney ist noch nicht unterzeichnet. Erst zum Zeitpunkt dieser Vertragsunterzeichnung können die Preise für die ersten acht Flugzeuge abgeschätzt werden.
Zu den Preisen der Flugzeuge und der Triebwerke müssen jeweils die Offsetkosten, die Schweizer Mehrwertsteuer auf Importe und die Gebühren der US-Regierung für ihre Leistungen bei der Abwicklung und Unterstützung eingerechnet werden. Detaillierte Preisangaben sind geschäftsvertrauliche Informationen, zu denen sich das VBS nicht öffentlich äussert. Die Preissteigerung für das Los 19 stimmt mit den bereits bekanntgegebenen Mehrkosten überein.
Eingereicht: 18.12.2025 | Linda De Ventura (SP/SH) | Antwort BR: 18.02.2026 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Unter dem Titel TR3/Block 4 wird der pannenanfällige F-35 nachgebessert. 2018 meldete der US-Rechnungshof GAO, Block 4 werde bis 2023 realisiert und koste 10 Milliarden US-Dollar. Im Mai 2023 schrieb GAO, Block 4 koste 16.5 Milliarden US-Dollar und werde erst 2031 fertiggestellt. Wie wirken sich diese Kostensteigerungen auf die Kostenstruktur gemäss LOA mit der Schweiz aus, unabhängig von der allgemeinen Teuerung?
Ende 2023 meldete der US-Rechnungshof (GAO-24-107177), Block 4 umfasse 80 Fähigkeiten. 20 Monate später war noch von 66 Fähigkeiten die Rede (GAO-25-107632). Wie viele Block-4-Fähigkeiten waren in der Schweizer Evaluation 2020/21 Voraussetzung für die Erfüllung der operationellen Anforderungen?
Wie viele Fähigkeiten umfasst der Schweizer Block 4 laut LOA von 2022?
Welche Block-4-Fähigkeiten liefern die USA aufgrund der verzögerten Entwicklung nur verzögert an die Schweiz aus oder streicht sie ganz?
Wie viele Block-4-Fähigkeiten sind in den acht Schweizer F-35A von Lot 19 (2027) verbaut? Und wie viele in jenen von Lot 20 (2028), von Lot 21 (2029) und Lot 22 (2030)?
Je nach Lot werden die Schweizer F-35A verschiedene Fähigkeiten aufweisen; sind damit Risiken für Kosten und Sicherheit verbunden?
Wie viele Block-4-Fähigkeiten erhält die Schweiz 2031 oder später? Wird sie diese als «Updates» separat bezahlen müssen?
Block 4 schliesst in den USA den neuen Radar APG-85 mit ein, der viel leistungsfähiger ist als APG-81. Welchen Radar erhält die Schweiz? Werden die Schweizer F-35A damit jenen in der NATO deutlich unterlegen sein?
Nach welchen Kriterien werden die Beschaffungskosten (früher als Fixpreis bezeichnet) von später separat zu bezahlenden Upgrade-/Modernisierungskosten abgegrenzt? Mit welchen Massnahmen reduziert der Bundesrat das Risiko, dass im LOA vertraglich zugesicherte Fähigkeiten aufgrund der verspäteten Auslieferung separat bezahlt werden müssen?
Der Kommunikationsstandard Link-16 ist veraltet. Er hat eine äusserst bescheidene Leistung, strahlt beim Senden aber wie ein Leuchtturm 360 Grad ab und hebt so die Tarnkappen-Eigenschaft auf. Ist der fokussierte und leistungsfähigere MADL-Standard Teil von Block 4? Oder wird die Schweiz MADL separat bezahlen müssen? Wie viel kostet ein MADL-zu-SkyView Gateway in Entwicklung, NSA-Zertifizierung und Hardware-Beschaffung (an mindestens zehn Standorten)?
Antwort des Bundesrates:
Die vom VBS kommunizierten Mehrkosten beinhalten die Block 4-Konfiguration bei der Auslieferung der Schweizer Flugzeuge.
Die Schweiz hat im Jahr 2019 die Block 3-Konfiguration evaluiert. Bereits in dieser älteren Konfiguration hat der F-35A seinen grossen Fähigkeitsvorsprung gegenüber Kampfflugzeugen der 4. Generation demonstriert und die operationellen Anforderungen erfüllt – ohne die Block 4-spezifischen Funktionen. Die im Jahr 2027 ausgelieferte Block 4-Konfiguration wird gegenüber der evaluierten Block 3-Konfiguration verbesserte Fähigkeiten und Wachstumspotential für zukünftige Verbesserungen aufweisen. In der Block 4-Konfiguration werden die F-35A somit jedem Kampfflugzeug der 4. Generation noch deutlicher überlegen sein. Der F-35A wird für die Schweiz langfristig eine starke Abhaltewirkung und den Schutz des Luftraumes sicherstellen.
3./4./5. Gemäss Vertrag mit der US-amerikanischen Regierung werden die Schweizer F-35A in der zum Auslieferungszeitpunkt aktuellen Block 4-Konfiguration ausgeliefert. Der Bundesrat äussert sich nicht öffentlich zu einzelnen Fähigkeiten des F-35A.
Alle Schweizer F-35A werden auf dem TR3/ Block 4-Standard ausgeliefert. Allfällige, geringfügige Unterschiede zwischen den vier Produktionslosen, aus welchen die Schweiz ihre Flugzeuge erhält, werden im Rahmen der Instandhaltung kontinuierlich und dank regelmässigen Softwareupdates zeitnah nachgerüstet. Auch in den Flotten anderer F-35-Betreiber werden Flugzeuge aus verschiedenen Losen miteinander eingesetzt. Die Schweizer Luftwaffe ist sich gewohnt, ihre Luftfahrzeuge mit geringfügig unterschiedlichen Konfigurationen zu betreiben, dies aufgrund von Umrüstungen im Rahmen von Werterhaltungsprogrammen. Aus dem Betrieb mit unterschiedlichen Konfigurationen ergeben sich keine Risiken in Bezug auf Sicherheit und Kosten.
Dank Upgrades nach Abschluss der Beschaffung wird der F-35A auch in Zukunft seinen Fähigkeitsvorsprung erhalten und Abhaltewirkung sicherstellen. Aufgrund der vorgesehenen jahrzehntelangen Nutzung der Flugzeuge und des gleichzeitig voranschreitenden Technologiewandels müssen die Systeme aber laufend weiterentwickelt werden, um langfristig gegen andere Kampfflugzeuge bestehen und Bedrohungen wirksam abwehren zu können. Wie in der Armeebotschaft 2022 ausgewiesen, sind allfällige Kampfwertsteigerungen und Werterhaltungsprojekte nicht in den Beschaffungskosten inkludiert. Aufgrund der weltweit grossen F-35-Flotte und der Tatsache, dass die Schweizer F-35A keine Bauabweichungen aufweisen, werden Upgrades vergleichsweise effizient und kostengünstig möglich sein.
Die Schweizer F-35A werden mit dem bewährten APG-81 Radar ausgerüstet werden, welches den aktuellen Standard der F-35-Flotte darstellt. Dieses System wird von den US-amerikanischen Streitkräften sowie allen anderen Nutzern des F-35 eingesetzt. Die ausserordentlichen Fähigkeiten dieses Radarsystems wurden im Rahmen der Evaluation erfolgreich demonstriert. Die Entwicklung eines neuen Radars ist ein normaler Vorgang im Lebenszyklus eines Kampfflugzeugs.
Gemäss Vertrag mit der US-amerikanischen Regierung werden die Schweizer F-35A in der zum Auslieferungszeitpunkt aktuellen Block 4-Konfiguration ausgeliefert. Mit den regelmässigen Software-Upgrades im Rahmen der Instandhaltung werden Flugzeuge aus den früheren Losen den späteren Losen angeglichen. Nach Abschluss der Beschaffung werden Upgrades über die nachfolgenden Instandhaltungsverträge und Werterhaltungsprogramme abgewickelt. Aufgrund der weltweit grossen F-35-Flotte und der Tatsache, dass die Schweizer F-35A keine Bauabweichungen aufweisen, werden Upgrades vergleichsweise effizient und kostengünstig möglich sein.
Der Kommunikationsstandard L-16 ist das interoperable Datenkommunikationssystem, mit welchem westliche Kampfflugzeuge und andere Waffensysteme verbunden sind. Im Gegensatz zum F-35A haben Kampfflugzeuge der 4. Generation nur dieses System zur Verfügung. Das modernere Datenlinksystem MADL (Multifunction Advanced Data Link) wurde spezifisch für die Verbindung zwischen den F-35A entwickelt, ist seit jeher im F-35A verbaut und wird somit auch auf den Schweizer F-35A ausgeliefert.
Zurzeit gibt keine Anforderung und Notwendigkeit einer Integration in SkyView.
Eingereicht: 19.12.2025 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 18.02.2026 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Armeebotschaft 2022 (22.005) hielt fest: «Die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre betragen beim F-35A rund 9,4 Milliarden Franken. Diese Berechnung stützt sich zum einen auf eine verbindliche Offerte für die ersten zehn Jahre der Nutzung. Zum anderen wurden die voraussichtlichen Betriebskosten für die weitere Nutzungsdauer hochgerechnet.» Armasuisse-Projektleiter Darko Savic bekräftigte im November 2021 vor den Medien: «Wir haben eine verbindliche Offerte für die Betriebskosten in den ersten 10 Jahren». Und: «Kommt es in dieser Zeit zu Mehrkosten, zahlt die Schweiz nicht drauf.» Nun informierte der Rüstungschef am 13.8.2025, die Offerte für den 10-jährigen Vertrag sei ungenutzt ausgelaufen. Gab es Verhandlungen? Zwischen wem? Woran sind sie gescheitert? Wie viel teurer wird die Instandhaltung in den ersten 10 Jahren als 2022 angenommen? Und wieviel teurer in den 20 Jahren danach?
Ende 2024 scheiterten Verhandlungen von Pentagon und Lockheed Martin für einen Performance-Based Logistics Vertrag für die F-35 der US-Streitkräfte auf Festpreisbasis. Im Herbst 2025 einigten sie sich stattdessen auf einen 15-Milliarden-Instandhaltungsvertrag bis 2028 ohne Festpreisbasis. In der Schweiz kam der 4-Jahres-Vertrag nicht zustande, den der Bundesrat in Ziffer 5 der Interpellation 23.4138 ankündigte. Warum? Gibt es einen Zusammenhang?
Laut Armeebotschaft 2022 kostet der Betrieb der F-35 pro Jahr 300 Mio. Franken, davon 230 Mio. für Instandhaltung, 35 Mio. für Personalaufwand und 35 Mio. für Treibstoff, in 30 Jahren 9 Milliarden Franken. Treibstoff und Personal sind heute viel teurer, die 230 Mio. für Instandhaltung basierten auf einer Offerte für 10 Jahre, die jetzt verfallen ist. Damit ist über 30 Jahre keine Teuerung mehr enthalten. Ist damit auch die Behauptung hinfällig, der F-35 koste über 30 Jahre 2 Milliarden Franken weniger als der zweitgünstigste Kandidat, womit der Bundesrat am 30.6.2021 den Typenentscheid begründete?
Hält der Bundesrat an RIGI fest, weil die mit RIGI zu beschaffenden Werkstatteinrichtungen eine Voraussetzung für die Level-D Instandhaltung bei RUAG mit nun jährlich neu zu verhandelnden Bedingungen sind? Und obschon ohne den 10-jährigen Instandhaltungsvertrag die direkte Offsetsumme fast nicht zu erreichen ist? Sind Instandhaltungsarbeiten bei RUAG auch bei jährlich neu verhandelten Preisen noch als direkter Offset anrechenbar?
Antwort des Bundesrates:
Aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit der beiden Offerten der amerikanischen Regierung für Unterstützungsleistungen zu Gunsten des Betriebs und der Instandhaltung des F-35A für die Jahre 2027 – 2031 und 2032 – 2040 am 31. März 2023 hat das VBS eine revidierte Offerte für einen einjährigen Vertrag für den Leistungszeitraum 2026 verlangt, welche die aktualisierten Kosten umfasst. Die von der US-Regierung erhaltenen Kostenangaben über fünf Jahre, im Hinblick auf die neue Offerte, umgerechnet in Schweizer Franken bei einem Dollarkurs von 0.80 Franken, würden zu einer Preissteigerung von weniger als 1% führen. Die Kostensteigerungen in US-Dollar, beispielsweise aufgrund der US-Inflation in den letzten Jahren, werden im Wesentlichen durch den derzeit schwächeren Wechselkurs kompensiert.
Gemäss Vorgabe des VBS aus dem Frühjahr 2025 offerieren die US-amerikanischen Behörden die Instandhaltungskosten als einjährigen Vertrag. Die Instandhaltungskosten werden in der Schweiz über das Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudget (EIB) finanziert. Einjährige Verträge entsprechen der gängigen Abwicklungspraxis des VBS in Bezug auf das EIB.
Bei der Kosten-Nutzen-Analyse wurden im Rahmen der Evaluation kostenseitig die Beschaffungskosten der Systeme sowie die Betriebskosten während einer dreissigjährigen Nutzung berücksichtigt. Es ist naheliegend, dass auch die Preise für die anderen Flugzeugtypen – aus denselben Gründen wie bei den F-35A (höhere Rohstoffpreise, Inflation und Treibstoffpreise) – heute nicht mehr jenen zum Zeitpunkt der Offerteingaben entsprechen beziehungsweise sich seither ebenfalls erhöht haben.
Die Befähigung für eine nationale D-Level Instandhaltung in der Schweiz – also das benötigte Ersatzmaterial, die notwendigen Ausbildungen und Sonderbetriebsmittel – ist Teil des Beschaffungsumfangs. Die jährlichen Instandhaltungsverträge mit der US-amerikanischen Regierung werden mittels Foreign Military Sales-Programm abgewickelt. Die Schweiz erhält somit ihre Konditionen auf gleicher Kostenbasis wie alle anderen Nutzer des F-35A. Diese Instandhaltungsverträge sind nicht offsetpflichtig. Die bei der RUAG MRO zukünftig bestellten Leistungen für Instandhaltungsarbeiten werden mittels EIB-Krediten finanziert und unterliegen somit ebenfalls keiner Offsetverpflichtung.
Das Offsetprojekt RIGI, das die Teilendmontage von vier Schweizer Flugzeugen bei der RUAG MRO vorsieht, ist kein Erfordernis für die Befähigung für eine nationale D-Level Instandhaltung. Das Projekt RIGI ist jedoch von sicherheitspolitischer Bedeutung, da die RUAG MRO dadurch zusätzliche Kompetenzen zur Instandhaltung der Flugzeuge erhält, was die Unabhängigkeit in der Wartung der F-35A stärkt. Zudem erhält die RUAG MRO zusätzliche Fähigkeiten im Strukturbau der F-35A. Nicht zuletzt werden mit dem Projekt RIGI rund 120 hochqualifizierte Arbeitsplätze in einem sicherheitsrelevanten Bereich in der Schweiz erhalten.
Eingereicht: 28.02.2024 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 04.03.2024 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Welche jährlichen Zahlungsraten hat die Schweiz in den Verträgen mit den USA für die F-35A und für Patriot per 2023, 2024, 2025 etc. in Aussicht gestellt?
Armeechef Süssli spricht von «Spielraum in den Verträgen, den wir ausschöpfen dürfen». Was bedeutet das konkret?
Wie hoch sind die bisher getätigten Jahresraten? Wie hoch die im Voranschlag 2024 und Finanzplan jährlich 2025-27 eingestellten?
Wer entscheidet in der Schweiz über diesen «Spielraum»: die Armee, das Departement oder der Bundesrat?
Antwort des Bundesrates:
Das Parlament bewilligte mit der Armeebotschaft 2022 Verpflichtungskredite im Umfang von 6.035 Milliarden Franken für 36 F-35A und von 1.987 Milliarden Franken für fünf Feuereinheiten des Systems Patriot. Im Rahmen dieses Verpflichtungskredits richten sich die Zahlungsraten im Wesentlichen nach den jährlichen Aufwänden und der Produktion. Beim F-35A wurden bisher 8% der vertraglich vereinbarten Zahlungen an die US-Regierung geleistet; zwischen 2025 und 2030 sind jährlich zwischen 12% und 18% fällig. Beim System Patriot wurden bisher 25% der Zahlungen geleistet; die restlichen 75% sind in den Jahren 2025 bis 2028 fällig. Die unterschiedlichen Zeiträume für die Zahlungen ergeben sich aus dem unterschiedlichen Produktionszeitraum der beiden Systeme.
Der vom Chef der Armee erwähnte Spielraum resultiert aus der guten Zusammenarbeit mit der US-Regierung. Ob und wie dieser Spielraum genutzt wird, entscheiden die Armee und armasuisse.
Eingereicht: 15.04.2024 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: 26.06.2024 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
In den Medien kann man lesen (https://www.blick.ch/wirtschaft/schweizer-luftwaffe-muss-kampfjets-bald-nachruesten-brandneue-f-35-benoetigen-verbesserte-turbinen-id19635958.html), dass die ersten F-35-Kampfflugzeuge schon zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an die Schweizer Luftwaffe ein erstes Upgrade des Motors und Antriebs benötigen und dieses frühestens 2029 einsatzbereit sein wird. Die Folge gemäss armasuisse: Bis das Upgrade verbaut ist, werden wir die Triebwerke «geringfügig häufiger» warten müssen.
Kann das VBS diese Informationen bestätigen?
Seit wann ist es informiert?
Warum wurden die Sicherheitspolitischen Kommissionen nicht schon vor den Medien informiert?
Was sind die Kosten der zusätzlich nötigen Wartungen sowie des Upgrades von Motor und Antrieb bei den ersten gelieferten Systemen?
Wer muss gemäss den mit den USA abgeschlossenen Verträgen die Kosten übernehmen?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweizer F-35A werden gemäss derzeitiger Planung das aktuelle Triebwerk des Typs F135 erhalten. Mit diesem Triebwerk wurden Stand Ende März 2024 bereits über 824'000 Flugstunden absolviert. Dieses Triebwerk entspricht den Anforderungen der für die Schweiz vorgesehenen sogenannten Block-4-Konfiguration. Aus diesem Grund können die Flugzeuge nach heutigem Kenntnisstand im Flugbetrieb ohne oder allenfalls mit geringfügigem zusätzlichen Wartungsaufwand betrieben werden. Wie jedes moderne Kampfflugzeug erfahren auch die F-35A im Verlauf ihrer Nutzung mehrere Upgrades. Nur so kann eine jahrzehntelange Nutzung der Systeme gewährleistet werden. Das US-Verteidigungsministerium hat entschieden, Teile des Triebwerks und des zugehörigen Kühlluftsystems weiterzuentwickeln. Diese Weiterentwicklung soll bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen sein. Nach heutiger Planung soll das Upgrade im Rahmen einer grossen Instandhaltung in den 2030er Jahren in die Schweizer F-35A eingebaut werden. Der Einbau wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrags war bekannt, dass das US-Verteidigungsministerium eine Weiterentwicklung des Triebwerks prüfen lässt. Die geplante Weiterentwicklung des Triebwerkes wird seit mehreren Jahren öffentlich diskutiert. Bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Fridez (21.4618) vom 16.12.2021 hat der Bundesrat erläutert, dass die USA die Weiterentwicklung des Triebwerks prüfen und dass solche Weiterentwicklungen bei einem modernen Kampfflugzeug normal sind. Im Rahmen der Behandlung der Armeebotschaft 2022 wurden die Sicherheitspolitischen Kommissionen im April und Juli 2022 darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine Weiterentwicklung des Triebwerks geprüft wird. Aufgrund der laufenden Entwicklung sind die genauen Kosten des Upgrades noch nicht bekannt. Die grossen Stückzahlen wirken sich jedoch vorteilhaft auf die Kosten pro Flugzeug für solche Weiterentwicklungen aus. Die mit der Weiterentwicklung der Triebwerkskomponenten verbundenen Kosten werden Teil von zukünftigen Wartungsverträgen zwischen dem VBS und der US-Regierung sein. Es geht bei dieser Weiterentwicklung darum, die Wartungsaufwände über den ganzen Lebenszyklus hinweg zu optimieren und zukünftige weitere Kampfwertsteigerungen zu ermöglichen. Wie in der Armeebotschaft 2022 ausgeführt, sind Kosten für solche allfälligen Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme nicht in den Beschaffungsverträgen berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit allzu grossen Unsicherheiten verbunden wären.
Eingereicht: 17.04.2024 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: 26.06.2024 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
2015 hat das Government Accountability Office (GAO), welches im Auftrag des amerikanischen Kongresses Prüfungen und Evaluationen durchführt, vor Problemen mit der Zuverlässigkeit und der Leistung des Motors der F-35-Kampfflugzeuge gewarnt (Pratt & Whitney F135). Diese Mängel wurden in den Medien breit diskutiert und waren Gegenstand mehrerer Interpellationen (zum Beispiel 21.4618). Laut den neusten Informationen soll die Schweiz F-35 ohne die Anpassungen erhalten, welche es ermöglichen, mit diesem Problem umzugehen. Denn diese Anpassungen werden erst ab 2029 verfügbar sein, also nach der Lieferung der Flugzeuge an die Schweiz. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, insbesondere in Zusammenhang mit den Kosten und ihrer Übernahme, der Verfügbarkeit der Flugzeuge sowie den Folgen für ihre Lebensdauer.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:Werden die Flugzeuge, welche die Schweiz zwischen 2027 und 2030 erhält, mit dem alten oder dem neuen Motor ausgerüstet sein?Muss der gesamte Motor ausgetauscht werden oder reicht es, einzelne Teile anzupassen?Wie viel wird die Anpassung kosten? Wer wird zahlen – Lockheed Martin oder die Schweiz?Diese Probleme waren bereits bekannt, als der Vertrag abgeschlossen wurde. Waren sie Teil der Verhandlungen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, weshalb nicht?Wie viel Zeit benötigen die Anpassungen?Laut dem GAO müssen die Flugzeuge, die mit dem alten Motor ausgestattet sind, doppelt so häufig gewartet werden (etwa alle 45 Stunden). Wurde dies im Vertrag mit Lockheed Martin berücksichtigt?Haben diese Probleme einen Einfluss auf die Lebensdauer der Flugzeuge?Wäre eine Verlängerung des Einsatzes des F/A-18 nötig, um eine Lücke in den Dienstleistungen der Luftwaffe zu vermeiden? Welche Kosten sind mit einer solchen Verlängerung verbunden?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach derzeitiger Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks. Dieses Triebwerk des Typs F135 wird die Anforderungen für die Schweiz vorgesehenen sogenannten Block 4-Konfiguration erfüllen. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung von Teilen des Triebwerks sowie des zugehörigen Kühlluftsystems. Weiterentwicklungen sind bei komplexen Systemen normal und notwendig. Dies bedeutet, dass nicht das komplette Triebwerk gewechselt werden muss, sondern dass dieses Upgrade im Rahmen einer geplanten grossen Instandhaltung der betroffenen Triebwerkkomponenten eingebaut wird. Der Einbau dieser Komponenten in die Schweizer Flugzeuge soll in den 2030er Jahren erfolgen. Die mit der Aktualisierung der Triebwerke verbundenen Kosten werden Teil von zukünftigen Wartungsverträgen des VBS mit der amerikanischen Regierung sein. Aufgrund der laufenden Entwicklung sind die genauen Kosten der Weiterentwicklung noch nicht bekannt. Die grossen Stückzahlen wirken sich jedoch vorteilhaft auf die Kosten pro Flugzeug für solche Weiterentwicklungen aus. Die geplante Weiterentwicklung des Triebwerks wird seit mehreren Jahren öffentlich diskutiert. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrags war bekannt, dass das US-Verteidigungsministerium eine Weiterentwicklung des Triebwerks prüfen lässt, die Variantenprüfung war jedoch noch nicht abgeschlossen. Vertraglich wurde vereinbart, dass die Schweiz die Flugzeuge erhält, die der Konfiguration des zugeteilten Bauloses entsprechen. Die Weiterentwicklung des Triebwerks soll bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen sein. Nach heutiger Planung soll die Anpassung der Schweizer Triebwerke im Lauf der 2030er Jahren erfolgen. Der Einbau der neuen Komponenten in alle Schweizer F-35A wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die Flugzeuge mit dem F135-Triebwerk können nach heutigem Kenntnisstand im Flugbetrieb ohne oder allenfalls mit geringfügigem zusätzlichen Wartungsaufwand betrieben werden. Die Lebensdauer der Flugzeuge bleibt unverändert. Mit der Einführung des Upgrades können die Intervalle zwischen den grossen Instandhaltungsarbeiten an den Triebwerken verlängert werden. Über den ganzen Lebensweg gesehen ist es deshalb kostengünstiger, diese Weiterentwicklung umzusetzen als darauf zu verzichten. Die vorgesehenen Verbesserungen des Triebwerkes haben keinen Einfluss auf die Einführung des F-35A. Es gibt deshalb keinen Zusammenhang zwischen dem Upgrade und der Ausserdienststellung des F/A-18 der Schweizer Luftwaffe.
Eingereicht: 10.09.2024 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 16.09.2024 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Sobald die neuen Kampfflugzeuge F-35 in die Schweiz ausgeliefert werden, muss das Triebwerk nachgerüstet werden. Dieses Upgrade ist nötig, da die Schweiz die Block-4-Version erhält.
- Welche Auswirkungen werden diese neuen Triebwerke auf den Fluglärm haben?
- Gibt es da schon Erfahrungswerte aus den USA?
- Wie brauchbar sind die bereits vorhandenen Lärmberechnungen der EMPA noch?
Antwort des Bundesrates:
Die Weiterentwicklung einer Baugruppe des heutigen Triebwerks und des zugehörigen Kühlluftsystems hat keinen Einfluss auf die Lärmemissionen. Entsprechend sind auch die Lärmberechnungen der EMPA weiterhin gültig.
Eingereicht: 25.09.2024 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 20.11.2024 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die Bundesrätin Viola Amherd haben über ihren Entscheid informiert, das ursprünglich für den F-35A vorgesehenen Triebwerk zu ersetzen. Auch die Amerikaner haben angekündigt, dass das ursprüngliche Triebwerk nach dem Entscheid von Präsident Biden ersetzt wird. Sie reagieren damit auf verschiedene Probleme beim ursprünglichen Triebwerk. Dieses erzeugt zu viel Hitze und beschädigt die Rotorblätter, was zu kostspieligen und endlosen Reparaturen führt. Gemäss den regelmässigen Berichten des amerikanischen Rechnungshofs «Government Accountability Office» bleibt wegen diesen Problemen ein erheblicher Teil der F-35, die sich zurzeit im Einsatz befinden, am Boden. Zudem verfügt das neue Triebwerk über ein Kühlsystem und steigert die Leistung des Flugzeugs um einen Drittel – und somit auch sein Lärm, der bereits heute unerträglich ist und ein Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner von Militärflugplätzen darstellt.
Die Erklärungen des VBS beschränken sich auf die Information, dass es sich lediglich um eine Gelegenheit handle, die Schweizer F-35A mit dem neuesten Triebwerk auszustatten. Gemäss dem VBS sei dies in keinster Weise eine Notwendigkeit, denn das ursprüngliche Triebwerk sei perfekt und vollkommen funktionsfähig. Also lediglich eine etwas perfektere Version. Jedoch mit einem Haken: Die Kosten des Austauschs würde die Schweiz übernehmen. Wie hoch sind diese? Ein bis zwei Milliarden Franken? Und dies für das angeblich günstigste Flugzeug...
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Kann der Bundesrat bestätigen, dass das ursprünglich für den F-35A vorgesehene Triebwerk in jeglicher Hinsicht für den regelmässigen Gebrauch geeignet ist?
Falls ja, weshalb soll er dann ersetzt werden, zumal die Kosten dafür bei der Schweiz anfallen? Vor allem beim aktuellen Zustand des Bundeshaushalts.
Verfügt der Bundesrat über eine Schätzung der Kosten, die für den gesamten Ersatz anfallen?
Wie werden diese Zusatzausgaben im Falle einer Beschaffung finanziert? Wird ein Nachtragskredit beantragt? Zusätzlich zu den neun Milliarden, die für die Wartung des Flugzeugs über 30 Jahre vorgesehen sind?
Kann sich der Bundesrat, wenn das ursprünglich vorgesehene Triebwerk ersetzt wird, dazu verpflichten, zu gegebener Zeit neue Lärmmessungen durchzuführen – und dieses Mal bitte auf eine transparente Weise?
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Antwort des Bundesrates:
Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach derzeitiger Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks. Dieses Triebwerk wird die Anforderungen für die vorgesehenen Block 4-Konfiguration erfüllen. Das Triebwerk des F-35A wird nicht ersetzt. Hingegen werden Teile des Triebwerks sowie des zugehörigen Kühlluftsystems weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung soll bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen sein. Nach heutiger Planung soll das Upgrade im Rahmen einer grossen Instandhaltung in den 2030er Jahren in die Schweizer F-35A eingebaut werden. Der Einbau wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Weiterentwicklungen sind bei komplexen Systemen normal und notwendig. Auch beim aktuell bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden F/A-18 wurden solche Weiterentwicklungsschritte vollzogen. Der Einbau dieser Weiterentwicklung ist für die Schweiz vorteilhaft: Aufgrund der Weiterentwicklung der Triebwerke wird der Betrieb der Flugzeuge über die gesamte Lebensdauer – auch unter Berücksichtigung der Umrüstungskosten – optimiert und günstiger. Aufgrund der laufenden Entwicklung sind die genauen Kosten für den Einbau der Weiterentwicklung noch nicht bekannt. Die grossen Stückzahlen wirken sich jedoch vorteilhaft auf die Kosten pro Flugzeug aus. Die mit der Aktualisierung der Triebwerke verbundenen Kosten werden Bestandteil von zukünftigen Instandhaltungsverträgen des VBS mit der amerikanischen Regierung sein. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden mittels Verpflichtungskredit beantragt. Aufgrund der Weiterentwicklung des Triebwerks und des dazugehörigen Kühlluftsystems sind keine Auswirkungen auf die Lärmemissionen zu erwarten. Somit müssen keine neuen Lärmmessungen aufgrund der Weiterentwicklung des Triebwerks erfolgen. Die Lärmmessungen der EMPA haben weiterhin Gültigkeit.
Eingereicht: 25.09.2024 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 20.11.2024 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat vorgeschlagen, das im Rahmen des Beschaffungsprozesses ursprünglich vorgesehene Triebwerk der 36 F-35A-Kampfflugzeuge durch ein neues Modell zu ersetzen. Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung diesbezüglich ordnungsgemäss ein Beschaffungsvorhaben und einen Verpflichtungskredit zu unterbreiten.
Antwort des Bundesrates:
Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach der derzeitigen Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks. Dieses Triebwerk wird nicht durch ein neues Modell ersetzt, sondern Teile des Triebwerks sowie des zugehörigen Kühlluftsystems werden weiterentwickelt respektive optimiert. Es wird folglich kein neues System beschafft.
Allfällige damit für die Schweizer Flugzeuge verbundenen Kosten werden Bestandteil von zukünftigen Instandhaltungsverträgen des VBS mit der amerikanischen Regierung sein. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden dem Parlament mittels Verpflichtungskredit beantragt. In Anbetracht dessen wird der Forderung des Motionärs bereits im ordentlichen Prozess nachgekommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereicht: 25.09.2024 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 20.11.2024 | Status: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, auf den Ersatz der Triebwerke zu verzichten, die ursprünglich für die künftigen F-35A-Kampfflugzeuge der Schweiz vorgesehen waren.
Antwort des Bundesrates:
Das Triebwerk des F-35A wird nicht ersetzt. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung von Teilen des aktuellen Triebwerks und des zugehörigen Kühlluftsystems. Ziel der Weiterentwicklung ist es, die Intervalle zwischen den Instandhaltungsarbeiten am Triebwerk zu optimieren und sicherzustellen, dass das Triebwerk des F-35A möglichen zukünftigen technischen Anforderungen gerecht wird. Es geht nicht darum, die Triebwerksleistung zu erhöhen oder die Reichweite zu vergrössern. Die Weiterentwicklung des Triebwerks hat damit auch keinen Einfluss auf die Lärmemissionen. Der Vorteil für die Schweiz besteht darin, dass aufgrund dieser Weiterentwicklung der Triebwerke der Betrieb der Flugzeuge über die gesamte Lebensdauer – auch unter Berücksichtigung der Umrüstungskosten – optimiert wird. Dadurch wird der Betrieb der F-35A auch günstiger.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden dem Parlament mittels Verpflichtungskredit beantragt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereicht: 26.09.2024 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 13.11.2024 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Vom Juli 2023 bis Juli 2024 lieferte Lockheed Martin keine F-35 aus. Das US-Verteidigungsministerium verweigerte deren Zertifizierung. Um den Aufwand für teure Nachrüstungen zu minimieren, sind und bleiben die jährlichen Produktionszahlen stark rückläufig, bis TR3, Block 4 und das neue Triebwerk endlich bereit sind. Die verspäteten Auslieferungen verunsichern die Abnehmer. Bereits hat Dänemark Notfallplanungen angeordnet.
a. Werden Konventionalstrafen fällig, sofern die USA die 36 F-35A der Schweiz später als vereinbart ausliefern?
b. Geht der Bundesrat das Risiko ein, dass die Schweiz bei verspäteter Auslieferung der F-35A ohne Luftwaffe dasteht oder prüft er Auffanglösungen wie eine Verlängerung der Nutzungsdauer der FA-18 Hornet oder die Beschaffung eines leichten Kampfjets, um zumindest die unverzichtbaren alltäglichen luftpolizeilichen Einsätze abdecken zu können?Am 16. April 2024 erklärte der F-35-Programmdirektor Michael Schmidt vor einem Ausschuss des US-Kongresses, die bisherige Planung mit dem Block-4-Programm sei nicht umsetzbar und müsse neu aufgelegt werden. Vorerst werde nur eine «abgespeckte» («truncated») Version verbaut, die nicht voll kampffähig sei. Nur ein Teil der mit Block 4 ursprünglich geplanten rund 80 Verbesserungen wird umgesetzt.
a. Hat der Bundesrat den eingekauften Fähigkeitsstand von Block 4 vertraglich im Einzelnen und überprüfbar spezifiziert?
b. Beharrt er darauf, dass die Schweiz Block 4 auf dem Fähigkeitsstand erhält, der 2022 noch als realisierbar galt?
c. Gibt es einen Preisnachlass, falls der vereinbarte Fähigkeitsstand erst verspätet ausgeliefert wird und die Schweiz vorerst nur eine «abgespeckte» Version erhält?Block 4 hat einen stark erhöhten Energie- und Kühlungsbedarf. Bei gleichem Triebwerk steigt der ohnehin schwerfällige F-35 noch langsamer auf und beschleunigt in der Luft noch schlechter, denn das Kühlsystem beruht auf Zapfluft, das direkt dem Triebwerk entzogen wird. Nimmt der Bundesrat in Kauf, dass der F-35 nach der Auslieferung mit Block 4 und ohne neues Triebwerk während Jahren schlechtere Leistungsdaten aufweisen wird als anlässlich der Erprobung 2019?
Der F-35 ist ein Teilzeitflieger. Gemäss dem Direktor für Operationelle Tests und Evaluation (DOT&E) des Pentagon ist das F-35-Programm flottenweit nur zu 30 % voll einsatzfähig. Welche Einsatzfähigkeit erwartet der Bundesrat?
Antwort des Bundesrates:
- a) Der Beschaffungsvertrag für die Schweizer F-35A ist ein Vertrag zwischen der Schweizer und der US-amerikanischen Regierung. Dieser beinhaltet, wie üblich bei Verträgen zwischen zwei Regierungen, keine Konventionalstrafe.
b) Die aktuellen Verzögerungen bei der Auslieferung der F-35A-Flugzeuge haben keine Auswirkungen auf die Lieferungen an die Schweiz, da die Flugzeuge zwischen Juli 2023 und Juli 2024 weiter produziert wurden. Der Beginn der Auslieferung ist nach wie vor ab Mitte 2027 aus dem Herstellerwerk in den USA und ab Mitte 2028 aus dem Herstellerwerk in Italien geplant.
a-c) Vertraglich wurde vereinbart, dass die Schweizer F-35A ab Sommer 2027 mit der dannzumal aktuellsten und voll einsatzfähigen Block 4-Konfiguration ausgeliefert werden. Diese Block-4 Konfiguration wird gegenüber der von der Schweiz evaluierten Block-3 Konfiguration verbesserte Fähigkeiten aufweisen. Gegen Ende der Auslieferung der Schweizer F-35A werden die Leistungen dieser Konfiguration mit Testflügen und Lenkwaffenschiessen durch Schweizer Testpilotinnen und Testpiloten überprüft.
Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach derzeitiger Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks des F-35A. Dieses Triebwerk funktioniert sehr zuverlässig, ist das zurzeit modernste und schubstärkste operationelle Triebwerk für westliche Kampflugzeuge und wird die Anforderungen für die vorgesehene Block 4-Konfiguration erfüllen. Der Bezug von Zapfluft hat keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Triebwerkes. Entsprechend sind, auch im Vergleich zur Evaluation 2019, keine schlechteren Leistungsdaten zu erwarten.
Der Bundesrat erwartet die vertraglich vereinbarte Einsatzfähigkeit von 60 Prozent.
Eingereicht: 05.06.2023 | Olivier Feller (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat und die RUAG AG werden demnächst eine Strategie für die Inbetriebnahme der F-35-Kampfflugzeuge beschliessen. Darin wird der Bund die geografische Verteilung der Unterhalts- und Wartungsarbeiten festlegen sowie die Flugplätze, auf denen zu Ausbildungszwecken Pilotinnen und Piloten starten und landen.
Wird das VBS die betroffenen Kantonsregierungen anhören und sich mit ihnen austauschen; bevor irgendwelche Entscheide gefällt werden?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 13.09.2023 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 15.09.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In Beantwortung der Interpellation 22.3558 hielt der Bundesrat fest: «Reparaturen und Revisionen am Flugzeug werden in der Schweiz durch Personal der Luftwaffe und der RUAG erfolgen». Und: «Die Triebwerkinstandhaltung wird durch die RUAG erfolgen».
Was ist der Stand dieses Geschäfts?
Wann werden die Verträge unterzeichnet?
Wer führt das «Projekt Rigi» aus?
Wie beeinflusst dieses die Fähigkeit zum langfristigen Unterhalt?
Was davon führt die RUAG aus?
Wieviel davon gilt als Offset-Geschäft?
Antwort des Bundesrates:
Zu Ihren Teilfragen 1 und 2:
Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Roth 22.3558 erwähnt, ist der Aufbau der Fähigkeiten zur Instandhaltung der F-35A Teil des Beschaffungspakets der Schweiz. Diese Verträge sind schon unterschrieben. Wie ebenfalls bereits in der Interpellationsantwort erwähnt, werden die Fähigkeiten sukzessive durch Ausbildung aufgebaut. Zurzeit laufen die Planungsarbeiten für die notwendigen Ausbildungen und für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur.
Zu Ihren Teilfragen 3 und 5:
Das Projekt Rigi beinhaltet die Endmontage von F-35A in der Schweiz und ist ein Offsetprojekt der Firma Lockheed Martin mit der RUAG. Es wird entsprechend von diesen beiden Firmen ausgeführt.
Zu Ihrer Teilfrage 4:
Das Offsetprojekt Rigi ist von Lockheed Martin noch nicht zur Vorprüfung bei armasuisse eingereicht worden. Erst wenn das Projekt eingereicht ist, kann der Einfluss auf den langfristigen Unterhalt der F-35A beurteilt werden.
Zu Ihrer Teilfrage 6:
Die Fähigkeiten zur Instandhaltung der F-35A in der Schweiz ist wie erwähnt Teil des Beschaffungspaketes der Schweiz und somit nicht als Offset anrechenbar. Das Projekt Rigi, also die Endmontage in der Schweiz und damit verbundene zusätzliche Instandhaltungsfähigkeiten, sind als Offset anrechenbar.
Eingereicht: 13.09.2023 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: 18.09.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In der Presse ist davon die Rede, dass bei Gewittern Flugeinschränkungen für die bestellten F-35 vorgesehen sind. Der Grund dafür ist, wie es scheint, eine Schwachstelle im System zum Schutz vor Blitzschlag.
Was hat es damit auf sich?
Verhindern die Gewitter, dass die bestellten F-35 fliegen können?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Les orages n’empêcheront pas les F-35A de voler. Ils sont aujourd’hui déjà aptes à affronter tous les types d’intempéries. En règle générale, les orages représentent un certain risque pour tous les types d’avions. C’est pourquoi en temps normal les pilotes contournent les orages afin d’éviter tout risque inutile. En cas de crise, si la protection de la population suisse et de l’espace aérien devait l’exiger, aussi bien les F/A-18 actuellement en service que les futurs F-35A voleront indépendamment des conditions météorologiques.
Eingereicht: 27.09.2023 | Jacqueline de Quattro (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 22.11.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Kauf der 36 Kampfflugzeuge des Typs F-35A bringt den Schweizer Unternehmen im Rahmen der Offsets rund 2,9 Milliarden Franken ein, wobei die Aufträge bis 2034 verteilt sein sollten. Dabei wurde vorgesehen, dass der Romandie 30 Prozent des Offsetvolumens zukommt, während 65 Prozent für die Deutschschweiz und 5 Prozent für das Tessin vorgesehen sind. Nun aber fürchten die Kantone der Romandie je länger je mehr, dass sie vergessen werden und dass die Zusagen, die beim Kauf der F-35A gemacht wurden, nicht eingehalten werden. Damit geht eine zunehmende Unzufriedenheit einher, sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft.
Das Bundesunternehmen RUAG begehrt nämlich mehrere grosse Aufträge. Zur Instandhaltung der 36 Jets der Schweizer Armee sollen noch weitere Projekte dazukommen. Das Unternehmen ist jedoch vor allem in der Deutschschweiz angesiedelt, was nicht ohne Folgen für die Wirtschaft der Romandie bleiben würde, obwohl sie über zahlreiche Vorzüge verfügt. Insbesondere Genf, Freiburg und Neuenburg verfügen über viele Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Luftfahrt. Mehr als siebzig grosse, mittlere und kleine Unternehmen der Romandie stellen der militärischen wie auch der zivilen Luftfahrtindustrie diverse Komponenten zur Verfügung.
Die Offsets sind daher für die Westschweiz wichtig, denn sie schaffen nicht nur hochqualifizierte Stellen, sondern fördern auch den Technologietransfer und verleihen so dem Technologiestandort Schweiz neue Impulse.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie beabsichtigt der Bundesrat, den Verteilschlüssel der Offsets durchzusetzen, damit es nicht zu einer Benachteiligung der Romandie kommt?
Was würde der Bundesrat unternehmen, falls der amerikanische Hersteller Lockheed Martin die festgelegte prozentuale Aufteilung nicht berücksichtigt?
Würde der Bundesrat als Mehrheitsaktionär bei der RUAG intervenieren, damit die Interessen der Westschweiz ausreichend berücksichtigt werden?
Gemäss der angekündigten Planung würden fast zwei Drittel des Flugbetriebs vom Militärflugplatz Payerne aus erfolgen. Ist zum jetzigen Zeitpunkt eine zumindest ähnliche Aufteilung bezüglich der Arbeitsplätze garantiert, damit die lokale Bevölkerung den Fluglärm hinnehmen kann?
Antwort des Bundesrates:
- Im vorliegenden Fall hat das Parlament den Verteilschlüssel mit der regionalen Verankerung im Planungsbeschluss zur Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges verankert (AS 2022 332). Demnach werden 65 Prozent der Geschäfte in der Deutschschweiz kompensiert, 30 Prozent in der Westschweiz und 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz. Diese Richtwerte nennt auch der Bundesrat in seiner Botschaft zum Planungsbeschluss.
In der Offsetvereinbarung mit der Herstellerfirma Lockheed Martin ist festgehalten, dass Lockheed Martin nachweisbare Bemühungen unternehmen muss, um die regionale Verteilung der Offsetgeschäfte zu erreichen. Entsprechend kennt die Herstellerfirma die Regionalverteilung, welche bei der Erfüllung der Kompensationsgeschäfte zu berücksichtigen ist. armasuisse beaufsichtigt die Regionalverteilung laufend und bespricht den Stand mit Lockheed Martin regelmässig.
Lockheed Martin hat bis Ende 2034 Zeit, die Offsetverpflichtung zu erfüllen. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen, dass Lockheed Martin die regionale Verteilung nicht erfüllen wird. Die Entwicklung der Regionalverteilung wird durch armasuisse laufend erfasst und halbjährlich mit Lockheed Martin gespiegelt, um Trends frühzeitig erkennen zu können.
Für die Geschäftstätigkeit der RUAG MRO erwartet der Bundesrat, dass diese in der Schweiz die regionalen Interessen angemessen berücksichtigt. Diese Vorgabe ist in den strategischen Zielen des Bundesrates für die RUAG MRO 2020-2023 festgehalten (vgl. Ziel 3.11; BBI 2022 1316) und soll in den neuen strategischen Zielen 2024-2027 übernommen werden.
Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Schneider Schüttel 23.3869 ausgeführt hat, ist er der Ansicht, dass das Verhältnis zwischen Nutzung des Militärflugplatzes und Investitionen sowie Arbeitsstellen in Payerne ausgeglichen ist. Von den über 1'270 Arbeitsplätzen, die auf den drei Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen angesiedelt sind, beschäftigt das VBS auf dem Militärflugplatz Payerne 640 Mitarbeitende (davon sind 38 Lehrstellen). In den letzten Jahren wurden mit der Umsetzung des 24-Stunden-Luftpolizeidienstes rund 100 neue Vollzeitstellen in Payerne geschaffen. Durch die Beschaffung der F-35A werden für die kommenden Jahrzehnte mehrere hundert hochqualifizierte Arbeitsplätze in Payerne gesichert. Mit den baulichen Anpassungen und Investitionen wird zudem Wertschöpfung in der gesamten Region geschaffen.
Eingereicht: 28.09.2023 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 22.11.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Auf meine Frage 23.7533 erklärt der Bundesrat, der «Aufbau der Fähigkeiten zur Instandhaltung der F-35A» sei «Teil des Beschaffungspakets», schon unterschrieben und kein Offsetgeschäft. Demgegenüber sei die «Endmontage von F-35A in der Schweiz» ein Offsetprojekt, gemäss Antwort zur Frage 23.7721 auch die «Entwicklung zusätzlicher Fähigkeiten zum Unterhalt». Wie grenzt der Bundesrat den nicht Offset-anrechenbaren «Aufbau der Fähigkeiten zur Instandhaltung» von der Offset-anrechenbaren «Entwicklung zusätzlicher Fähigkeiten zum Unterhalt» und der ebenfalls anrechenbaren «Endmontage» voneinander ab?
Der Bund ist alleiniger Eigner der RUAG. Was weiss der Bundesrat über den Stand der Verhandlungen über das Rigi Projekt? Wann ist es reif zur Unterschrift? Setzt er sich dafür ein, dass die RUAG MRO für die Endmontage der F-35A und für die «Entwicklung zusätzlicher Fähigkeiten zum Unterhalt» zuständig sein wird und (zusammen mit der Luftwaffe) auch die Folgearbeiten ausführen kann?
Lockheed Martin hat ein dezentrales, arbeitsteiliges Unterhaltskonzept. Bietet die RUAG MRO an, für einzelne F-35A-Komponenten auch für andere F-35-Länder den Unterhalt zu übernehmen?
Gelten alle Arbeiten für den Komponentenunterhalt während den ersten zehn Betriebsjahren des F-35A als direkte Kompensation entsprechend „Armasuisse: Offset Policy“ gültig ab 01.07. 2021?
Hat der US-Staat im Rahmen des Military Sales Programm für den von Lockheed Martin zu organisierenden Komponentenunterhalt während der ersten zehn Betriebsjahre des F-35A eine Preisgarantie abgegeben? Fallen die Unterhaltskosten dafür also bei Lockheed Martin an? Trägt entsprechend der US-Steuerzahler das Preisrisiko?
Laut Offset-Register der armasuisse (Stand 30.06.2023) ging Lockheed-Martin bisher mit 12 Schweizer Firmen indirekte Offset-Verpflichtungen in der Höhe von 217 Millionen Franken ein. Warum so wenig?
armasuisse teilte im Herbst 2020 mit, Lockheed Martin habe folgende direkte Offset-Geschäfte offeriert:
- F-35 Triebwerkswartung durch RUAG in Stans und SR Technics in Kloten
- Produktion von 800 Cockpit-Acrylglashauben und 400 komplette Hauben durch Mecaplex in Grenchen
- Aufbau eines Cyberdefence-Centers im Tessin zur Sicherung des Datenaustauschs im Zusammenhang mit dem Betrieb der F-35 in der Schweiz
Diese Geschäfte fehlen im Offset-Register der armasuisse. Warum? Kommen sie noch zustande?
Antwort des Bundesrates:
Die spezifischen Fähigkeiten zur Instandhaltung der F-35A in der Schweiz sind vertraglich vereinbart. Die allfällige Endmontage von F-35A ist nicht Teil dieser Fähigkeiten und lässt sich entsprechend einfach abgrenzen. Gleiches gilt für weitergehendes Know-How, das die RUAG durch die Endmontage allenfalls gewinnen würde und für den Unterhalt der F-35A einsetzen könnte.
Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die Ausgestaltung einzelner Offsetprojekte. Es ist Sache von Lockheed Martin, Offsetprojekte im Einklang mit der Offsetvereinbarung und der Offset Policy mit der Schweizer Industrie zu entwickeln. Bisher hat Lockheed Martin das Offsetprojekt Rigi noch nicht zur Vorprüfung bei armasuisse eingereicht.
Die RUAG könnte in Abstimmung mit den Partnerländern, die den F-35 zusammen entwickelt haben, Unterhaltsarbeiten für andere Länder ausführen. RUAG könnte auch im Auftrag von Lockheed Martin gewisse Unterstützungs- und Ausbildungsleistungen für europäische Länder erbringen. Ob sich solche Möglichkeiten in Zukunft ergeben, ist aus heutiger Sicht offen.
Arbeiten, die durch eine Firma in der Schweiz im Auftrag von Lockheed Martin ausgeführt werden, sind potenziell als Offset anrechenbar. Das schliesst Arbeiten an ausgebauten Flugzeugkomponenten mit ein. armasuisse prüft jeweils im Rahmen der Offset-Policy, ob ein Projekt anrechenbar ist.
Im Rahmen der Evaluation hat die amerikanische Regierung für den Komponentenunterhalt verbindliche Offerten für die ersten 10 Jahre abgegeben. Das VBS vereinbart den Bezug der damit verbundenen Leistungen im Rahmen von Foreign Military Sales Verträgen mit der amerikanischen Regierung. Ein erster Verpflichtungskredit, der Leistungen über einen Zeitraum von 4 Jahren ab 2027 abdeckt, wird im nächsten Jahr dem Parlament vorgelegt.
Das Offsetregister, welches halbjährlich aktualisiert wird, weist diejenigen Projekte aus, die bereits eine bestätigte Offsetdeklaration erhalten haben. Lockheed Martin hat bis Ende 2034 und damit noch über 10 Jahre Zeit, die Offsetverpflichtung zu erfüllen. Entsprechend sind ein Grossteil der Offsetgeschäfte noch in Planung.
Das Offsetprojekt zwischen Lockheed Martin und SR Technics ist zustande gekommen und wird im ab Anfang 2024 im Offsetregister von armasuisse ersichtlich sein. Die Triebwerkswartung durch RUAG ist aktuell im Status eines vorgenehmigten Offsetprojekts. Eine Vorgenehmigung garantiert nicht, dass ein Projekt realisiert wird. Dies ist Sache der beteiligten Industrie. Die genannten Cyberprojekte sind weiterhin in Planung. Das ursprüngliche Projekt mit Mecaplex ist nicht zustande gekommen, da sich die Firma aus dem Projekt zurückgezogen hat.
Eingereicht: 28.09.2023 | Olivier Feller (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 22.11.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport finden gerade die Planungsarbeiten zur Einführung der F-35A-Flugzeuge statt, die grundsätzlich ab dem Sommer 2028 erfolgen soll. Was die Wartung und die Instandhaltung der neuen Flugzeuge angeht, werden die anstehenden Entscheidungen von der RUAG getroffen – einem Unternehmen, bei dem der Bund Alleinaktionär ist.
Wie die Bundesrätin Viola Amherd im Zuge der Nationalratsdebatte zum Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge festgestellt hat, ist die RUAG verpflichtet, die verschiedenen Regionen des Landes zu berücksichtigen, auch bezüglich der Arbeitsplätze. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die RUAG MRO Holding AG für die Jahre 2020–2023 erwähnen ausdrücklich die Verpflichtung, «in der Schweiz die regionalen Anliegen angemessen [zu] berücksichtigen».
- Die RUAG durchlebt verschiedene Krisen und verfügt zurzeit nicht über eine gut etablierte Leitung. Beeinflusst oder verzögert dies die wichtigen Entscheidungen, die bezüglich den Wartungs- und Unterhaltsarbeiten der neuen Flugzeuge sowie der geografischen Verteilung der daraus resultierenden Arbeitsplätze getroffen werden müssen, zumal diese Entscheide insbesondere in der Romandie mit grosser Spannung erwartet werden?
Die Entscheidungen zu den Offsets werden ebenfalls sehnlichst erwartet. Die RUAG und der Fabrikant Lockheed Martin diskutieren zurzeit, ob die Möglichkeit besteht, die Endmontage von vier Flugzeugen in der Schweiz durchzuführen (Projekt RIGI) und diese Arbeiten als Offsets zu betrachten. Sollte dieses Projekt jedoch verwirklicht werden und die Akvitäten der RUAG hauptsächlich in Emmen verbleiben, so würde die Romandie bezüglich der Offsets stark geschädigt werden, obwohl der Bundesrat gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bei den Kompensationsgeschäften sicherstellen muss, dass der Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit wie möglich eingehalten wird: 65 Prozent entfallen auf die Deutschschweiz, 30 Prozent auf die Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
- Hat der Bundesrat in Absprache mit der RUAG eine Strategie entwickelt, um sicherzustellen, dass die Offsets gemäss den im Bundesbeschluss festgehaltenen Regeln verteilt werden?
Antwort des Bundesrates:
Der Rücktritt von Brigitte Beck als CEO der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) sowie die verschiedenen strategischen und operativen Herausforderungen der RUAG MRO haben keinen Einfluss auf die anstehenen Entscheide in Bezug auf das neue Kampfflugzeug. Die strategische Unternehmensleitung ist durch den Verwaltungsrat sichergestellt. Nach dem Rücktritt von Brigitte Beck als CEO der RUAG MRO haben der CFO Christian Priller und der Leiter der Business Area Air, Thomas Kipfer, die interimistische Führung der RUAG MRO als Co-CEOs übernommen und stellen so die operative Geschäftsführung bis zum Arbeitsbeginn der oder des neuen CEO sicher. Der Rekrutierungsprozess zur Wiederbesetzung der CEO-Position läuft zurzeit. Der Verwaltungrat der RUAG MRO als zuständiges Organ wird über die Wahl der oder des neuen CEO informieren.
Der Schlüssel zur Verteilung der Kompensationsgeschäfte (Offsets) zwischen den verschiedenen Region gemäss Art. 2 Abs 1 Bst. C des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (BBl 2022 3193) betrifft das gesamte Offsetvolumen und nicht nur die möglichen Offset-Aufträge an die RUAG MRO. Sollte die RUAG MRO erwähnte Offsetgeschäft/e umsetzen können, wird dies in dieser Gesamtbetrachtung einfliessen.
Für die Geschäftstätigkeit der RUAG MRO erwartet der Bundesrat, dass diese in der Schweiz die regionalen Interessen angemessen berücksichtigt. Diese Vorgabe ist in den strategischen Zielen des Bundesrates für die RUAG MRO 2020-2023 (BBl 2022 1316) festgehalten (vgl. Ziel 3.11) und soll in den neuen strategischen Zielen 2024-2027 übernommen werden.
Eingereicht: 11.12.2023 | Pierre-André Page (SVP/FR) | Antwort BR: 14.02.2024 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat kürzlich den direkt betroffenen regionalen und kommunalen Behörden die Prognosen zur Lärmbelastung der neuen Kampfflugzeuge des Typs F-35 vorgestellt. Schon der 2022 veröffentlichte «Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A» kam zu beunruhigenden Schlüssen für die Broye-Region, nun rufen die jüngsten Prognosen zur Lärmbelastung eine Woge der Besorgnis in der Region hervor. In Payerne wird der Bereich, der erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt ist, grösser. Dies im Gegensatz zu den Flugplätzen Meiringen und Emmen, wo die Lärmbelastung abnimmt oder gleichbleibt.
Diese Zunahme der Lärmbelastung kann zum Teil mit der geografischen Lage des Flugplatzes erklärt werden, der sich auf flachem Gelände befindet und von Wohngebieten umgeben ist. Eine Anpassung der Startverfahren, um den Lärm, den diese neuen Kampfflugzeuge mit deutlich lauteren Triebwerken verursachen, zu begrenzen, ist in Anbetracht der geschilderten Umstände wenig hilfreich.
Die Zunahme der Lärmimmissionen ist jedoch nicht nur durch solche Faktoren zu erklären. Die Planungszahlen, einmal mehr ungleich verteilt auf die drei Militärflugplätze des Landes, tragen wesentlich zur Konzentration der Lärmbelastung in der Broye-Region zu, für die gemäss den aktuellen Planungen dreimal mehr Flugbewegungen des F-35 genehmigt sind als für Emmen. Zusammengefasst müssen die Einwohnerinnen und Einwohner der Broye-Region grössere Lärmbelastungen hinnehmen, die ungleichmässig auf die Schweiz verteilt sind.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Welche Massnahmen plant das VBS, um die Bevölkerung der Broye-Region vor der zunehmenden Lärmbelastung durch die neuen Flugzeuge zu schützen?Plant das VBS, die Anzahl der vorgesehenen Flugbewegungen vom Flugplatz Payerne aus zu reduzieren, um eine gewisse Gleichbehandlung der Flugplätze Payerne, Emmen und Meiringen sicherzustellen?Wie erklärt das VBS, dass die Broye-Region die einzige Region ist, die nach der Einführung der F-35 eine grössere Lärmbelastung ertragen muss?Welche Massnahmen will das VBS unternehmen, um zu verhindern, dass die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, die der Luftwaffe bisher trotz erheblicher Lärm- und Umweltbelastung immer wohlwollend gestimmt waren und es noch sind, allmählich eine ablehnende Haltung gegenüber dem Militär entwickeln?
Antwort des Bundesrates:
Das VBS ist bestrebt, die Lärmbelastung so tief wie möglich zu halten und pflegt einen offenen Austausch mit den regionalen Behörden. Im Anschluss an die Informationsveranstaltungen von Anfang Dezember des letzten Jahres bespricht das VBS für alle Militärflugplätze die Themen im Zusammenhang mit der Lärmbelastung mit den regionalen Behörden. Für Payerne hat die erste Sitzung bereits Ende 2023 stattgefunden.Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3869 Schneider Schüttel ausgeführt hat, sind für die Art und Intensität der Nutzung der verschiedenen Militärflugplätze in erster Linie Sicherheitsüberlegungen und operationelle Gründe ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund wurden die geplanten Flugbewegungen mit dem F-35A so verteilt, dass die heutige und zukünftige Lärmbelastung auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen vergleichbar bleiben soll. Die Berechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa haben nun gezeigt, dass in Payerne damit eine etwas höhere Lärmbelastung als heute resultiert. Das VBS wird die geplanten Flugbewegungen und weitere Massnahmen zur Lärmreduktion mit den Behörden in diesem Jahr diskutieren. Auf dem Militärflugplatz Payerne wird die Anzahl der geplanten Flugbewegungen mit Kampfflugzeugen gegenüber dem heutigen Stand um die Hälfte reduziert. Trotzdem zeigen die Berechnungen der Empa, dass die Lärmbelastung grösser ist, als sie im heutigen Lärmbelastungskataster festgelegt wurde. Dieses Resultat ist die Kumulation verschiedener Faktoren wie das vergleichsweise flache Gelände, der Wechsel auf das zukünftige, präzisere Berechnungsmodell der Empa und der relativ hohe Anteil an F-5 Flugbewegungen, der im heutigen Lärmbelastungskataster einberechnet worden ist.Dem VBS ist ein gutes Einvernehmen mit der Bevölkerung und den Behörden der Region ein wichtiges Anliegen. Es ist daher bestrebt, das Verhältnis Nutzung zu Investitionen und Arbeitsplätzen bei den Militärflugplätzen ausgeglichen zu gestalten. Dabei bedeutet eine intensivere Nutzung in der Regel auch verhältnismässig mehr Investitionen und Arbeitsstellen. Der Militärflugplatz Payerne ist für das VBS ein wichtiger Standort, dementsprechend wurden und werden hier erhebliche Investitionen getätigt. So hat das VBS in den letzten Jahren mit der Umsetzung des 24-Stunden-Luftpolizeidienstes rund 100 Vollzeitstellen neu geschaffen und verschiedene Bauten neu erstellt. Zudem ermöglicht das VBS mit seiner Infrastruktur die von den Kantonen und der Region gewünschte zivile Mitnutzung des Militärflugplatzes Payerne. Mit der Einführung des F-35A wird in Payerne das Schulungszentrum mit den Simulatoren für die fliegerischen Besatzungen und das Instandhaltungspersonal aufgebaut und während der ganzen Nutzungsdauer des F-35A betrieben werden. Der F-35A hat ein modernes Instandhaltungskonzept, das weniger auf periodischen Kontrollen, sondern auf einer zeitlich kontinuierlicheren Verteilung der Arbeiten basiert. Deshalb werden vermehrt Arbeiten am gegebenen Standort der Flugzeuge durchgeführt, was zu einer gewissen Verlagerung von Arbeitsplätzen führen wird. Schliesslich pflegt das VBS auch weiterhin den offenen Austausch mit den regionalen Behörden in verschiedenen Gremien.
Eingereicht: 11.12.2023 | Nadine Masshardt (SP/BE) | Antwort BR: 18.12.2023 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Grundlage der «berechneten» Lärmimmissionen des F-35A bilden bloss zwölf Testflüge – alle in Payerne und alle ohne Nachbrenner.
- Wie soll die Bevölkerung in Meiringen dem Ergebnis vertrauen, fliessen doch keine Nachbrenner-Messungen und keine aus der Region in die «Modellierung» ein?
- Wird die empirische Grundlage der Lärmkataster und UVP mit weiteren F-35A-Lärm-Testflügen erweitert werden?
- Wer kann die Betriebsreglemente mit Beschwerde anfechten?
- Wann und wie breit wird darüber informiert?
Antwort des Bundesrates:
Zu Teilfrage 1 und 2:
Die Lärmmessungen der Empa in der Umgebung des Flugplatzes Payerne dienen als Grundlage für die Erstellung der Modelle und der Berechnung der Lärmkurven in Übereinstimmung mit der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Dabei wurden auch Starts mit Nachbrenner gemessen. Die Fluglärmmessungen und -berechnungen der Empa entsprechen dem neusten Stand der Wissenschaft. Der Ort der Lärmmessungen ist für die Berechnung der Modelle nicht relevant: Die Empa hat das verwendete Modell und die Modellrechnungen auch für zivile Flugplätze mehrfach erfolgreich validiert und gezeigt, dass sich die Resultate auf verschiedene Flugplätze übertragen lassen. Die lokalen Gegebenheiten wie die Topografie werden in den Berechnungen spezifisch berücksichtigt. Zusätzliche Testflüge zur Lärmmessung sind nicht nötig. Die Einführung des F-35A wird hingegen durch weitere Messungen der Empa begleitet werden, dies zur Umsetzung der in der LSV vorgesehenen Kontrollen.
Zu Teilfrage 3:
Kantone, Gemeinden und Bevölkerung haben die Möglichkeit zu Einsprachen, wenn das Betriebsreglement im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahrens öffentlich aufgelegt wird. Dieses Verfahren wird mit einer Verfügung des VBS abgeschlossen, die beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar ist.
Eingereicht: 22.12.2023 | Daniel Ruch (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 14.02.2024 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Am 5. Oktober 2023 eröffnete die Militärbehörde das Verfahren zur öffentlichen Auflage der Pläne für den Bau von neuen Infrastrukturen, mit denen der Betrieb der neuen Kampfflugzeuge auf dem Militärflugplatz von Payerne sichergestellt werden soll. Daraufhin wurden von der «Communauté régionale de la Broye» (Coreb), von der «Association pour la sauvegarde des intérêts des communes broyardes» (ASIC) und von zahlreichen Gemeinden in der Region vorsorgliche Einsprachen erhoben. Der Grund für die Einsprachen: Beim Verfahren wurden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten.
In seiner Antwort auf meine Frage vom 11. Dezember 2023 gab der Bundesrat an, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden seien. Das aktuelle Objektblatt des Sachplans Militär kann gemäss der Auslegung der Militärbehörde als Grundlage für das Plangenehmigungsverfahren dienen. Es ist jedoch anzumerken, dass das erwähnte Objektblatt die Flugzeuge betrifft, die derzeit in Betrieb sind, und nicht die zukünftigen Flugzeuge des Typs F-35, auf die sich die öffentlich aufgelegten Baupläne beziehen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: Bestünde gemäss dem Bundesrat nicht die Verpflichtung, den Sachplan Militär und das entsprechende Objektblatt vor der Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens zu überarbeiten?Wie vereinbart der Bundesrat das Koordinationsprinzip, das verlangt, dass die erforderlichen Genehmigungen für ein Projekt koordiniert werden und Gegenstand einer einzigen Entscheidung sind, mit dem Vorgehen der Militärbehörde, bei dem die Plangenehmigung und die Anpassung des Sachplans Militär klar voneinander getrennt werden?Wie will der Bundesrat die Situation korrigieren, nachdem die wichtigsten Schritte des Verfahrens in einer Reihenfolge eingeleitet worden sind, die der vorgeschriebenen Abfolge entgegengesetzt ist?Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Region Payerne die Gegenwart der Armee grundsätzlich begrüsst, dass sie jedoch vom Bund erwartet, als Partnerin behandelt zu werden, der die gleiche Rücksicht wie den anderen Flugplätzen entgegengebracht wird?
Antwort des Bundesrates:
Für das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, ist nach Art. 126 Abs. 1 des Militärgesetzes (MG, SR 510.10) in Verbindung mit Art. 2 der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV, SR 510.51) das Generalsekretariat des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS-VBS) zuständig. Die Plangenehmigung für Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, setzt grundsätzlich einen Sachplan nach dem Raumplanungsgesetz (RPG, RS 700) voraus (Art. 126 Abs. 4 MG). Gegen Militärische Plangenehmigungen ist nach Art. 130 MG in Verbindung mit Art. 31 des Verwaltungsgerichtsgesetzes (VGG, SR 173.32) die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht möglich. Damit ist eine unabhängige Kontrolle über die Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung durch das GS-VBS gewährleistet. Seit Inkrafttreten der Art. 126 ff. MG am 1. Januar 1996 ist nur in rund zehn Fällen Beschwerde erhoben worden.
Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:Für den künftigen Betrieb des F-35A auf dem Militärflugplatz Payerne muss das geltende Objektblatt im Sachplan Militär (SPM) angepasst werden, weil sich die festgesetzte Lärmbelastung ändern wird. Das Vorhaben für die Bauten zugunsten des F-35A ist mit dem geltenden Objektblatt vereinbar. Zudem handelt es sich nicht um ein Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt nach Art. 126 Abs. 4 MG, was keine Anpassung des Objektblatts nötig macht.Die Koordination der verschiedenen Verfahren ist sichergestellt. Das VBS stimmt die Anpassung des Objektblatts im SPM mit dem Plangenehmigungsverfahren zur Anpassung des Betriebsreglements mit dem F-35A ab. Im Verfahren zur Anpassung des Betriebsreglements werden der künftige Flugbetrieb mit dem F-35A bewilligt und die zulässige Lärmbelastung nach Art. 37a der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) festgelegt. Es kann erst abgeschlossen werden, wenn die Anpassung des Objektblatts erfolgt ist.Demgegenüber kann die Plangenehmigung für die Bauten auf der Grundlage des geltenden Objektblatts im SPM erteilt werden, da sich die Bauten innerhalb des Flugplatzperimeters befinden, diese als solche keine erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben und die Plangenehmigung für die Anpassung des Betriebsreglements mit dem F-35A damit nicht präjudiziert wird.Der Bundesrat sieht entsprechend den Antworten 1 und 2 keinen Korrekturbedarf.Der Bundesrat ist sich der guten Zusammenarbeit und dem regelmässigen Austausch zwischen der Region und dem VBS bewusst. Er begrüsst das Vorgehen des VBS, die Verfahren zur Anpassung des SPM und des Betriebsreglements in einem Dialog mit den Behörden vorzubereiten. Dazu hat bereits das erste Treffen in Payerne stattgefunden.
Eingereicht: 16.02.2022 | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Keine schriftliche Antwort vorhanden.
Eingereicht: 09.03.2022 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Im Rahmen der Vereinbarung mit der US-Armee hat Lockheed Martin Ende Dezember einen Anstieg der Unterhaltskosten des F-35 um jährlich rund 3 Millionen Franken pro Flugzeug angekündigt.
Wirkt sich das auf die Schweiz aus?
Wenn ja, wie hoch steigen die Kosten für den Kauf, Unterhalt und Betrieb der Flugzeuge in den kommenden 30 Jahren?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 15.03.2022 | Emmanuel Amoos (SP/VS) | Antwort BR: 04.05.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Während der Übergangsperiode 2028-2030 werden 30 Kampfflugzeuge F/A-18 und 20 Kampfflugzeuge F-5 Tiger ausser Dienst genommen und durch 36 Kampfflugzeuge F-35 ersetzt, davon 18 am Flugplatz Payerne.
a. Werden die Flugplätze von Payerne, Meiringen und Emmen während dieser Zeit als Standorte genügen?
b. Welche Investitionen werden auf diesen drei Flugplätzen und möglicherweise dem Ausweichflugplatz Sitten für die Nutzung durch die Kampfflugzeuge F-35 erforderlich sein? Welche Summen müssen in jeden Flugplatz investiert werden?
c. Sind zusätzliche Flugbewegungen über Sitten geplant?
d. Wie und von welchem Flugplatz aus wird die 24-Stunden-Überwachung gewährleistet?
e. Wie und von welchem Flugplatz aus werden die täglichen Flugübungen der Luftwaffe stattfinden? Werden diese Übungen beibehalten? Mit welchen Flugzeugen?
f. Wie und von welchem Flugplatz aus wird die Ausbildung der F-35-Pilotinnen und -Piloten durchgeführt werden?
g. Wie stark wird die Lärmbelastung aufgrund der Flugübungen mit Kampfflugzeugen der Modelle F/A-18 und F-35 (oder sogar nur mit Kampfflugzeugen F-35) zunehmen?
Gemäss der Grundsatzvereinbarung, die von der Stadt Sitten, dem Kanton Wallis und dem Bund unterzeichnet wurde, ist der Militärflugplatz Sitten bis 2031 ein Ausweichflugplatz.
h. Welchen Status wird der Aussenstandort Sitten ab 2031 erhalten, wenn die Vereinbarung ausläuft? Wird er wieder als Militärflugplatz angesehen werden?
i. Sind neue Verhandlungen mit den verschiedenen Parteien zur Verlängerung dieser Grundsatzvereinbarung vorgesehen?
Antwort des Bundesrates:
a. Die drei Militärflugplätze werden ausreichen, um sowohl die operativen Bedürfnisse als auch die Anforderungen in Bezug auf die Ausbildung und das Training abzudecken.
b. Die Dimensionen und das Gewicht des F-35A sind ähnlich wie jene des F/A-18. Die Immobilieninfrastruktur kann folglich zu einem grossen Teil weitergenutzt werden. Anpassungen der Immobilien sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig. Die baulichen Massnahmen auf den Militärflugplätzen werden in der Armeebotschaft 2022 präzise beschrieben und erfordern einen Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken. Für den Flugplatz Sion sind keine Investitionen geplant.
c. Nein.
d. Die Einsätze für die laufende Überwachung des Luftraums werden wie bereits heute vom Militärflugplatz Payerne ausgeführt werden.
e. Der F-35A wird die F-5- und F/A-18-Flotten etappenweise ersetzen. Die Ausserdienststellung des F/A-18 ist am Ende der Einführungsphase des F-35A geplant. Die täglichen Bewegungen sowohl für den operativen Bedarf als auch für Ausbildung und Training werden gleichmässig auf die drei Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne verteilt.
f. Die Ausbildungsmittel werden auf dem Militärflugplatz Payerne zusammengefasst. Die Ausbildung der Pilotinnen und Piloten wird entsprechend hauptsächlich an diesem Standort erfolgen.
g. Zur Lärmbelastung des F-35A hat das VBS im Februar 2022 einen detaillierten Bericht veröffentlicht ("Neues Kampfflugzeug: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A"; 70104.pdf (admin.ch)). Beim Start ist der F-35A um 3 Dezibel(A) lauter als der F/A-18-Hornet. Dank der Ausstattung des F-35A-Modells und der Simulationsmöglichkeiten werden mit den F-35A 50 Prozent weniger lärmintensive Starts durchgeführt. Ausgehend vom heutigen Stationierungskonzept ergibt sich aufgrund der wesentlich tieferen Bewegungszahlen eine durchschnittlich gleichbleibende Jahreslärmbelastung gemäss Lärmschutz-Verordnung.
h./i. Die gemeinsame zivile und militärische Nutzung des Flugplatzes Sion ist in zwei Verträgen aus dem Jahr 1956 geregelt, die 2031 gleichzeitig mit der Konzession für den zivilen Betrieb auslaufen. In einem Zusatz wurde festgehalten, dass Sion militärisch weiterhin als Ausweichflugplatz genutzt wird. Diese Absicht besteht auch über 2031 hinaus. Zurzeit läuft ein Koordinationsprozess unter gemeinsamer Leitung des Bundesamts für Zivilluftfahrt und des Kantons Wallis, um für Sion ein Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt zu erarbeiten und eine Erneuerung der Konzession vorzubereiten. In diesem Rahmen wird auch eine neue vertragliche Basis zu erarbeiten sein, die der militärischen Nutzung als Ausweichflugplatz Rechnung trägt.
Eingereicht: 16.03.2022 | Lorenzo Quadri (Lega/TI) | Antwort BR: 18.05.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Am 15. Februar hat die Armasuisse mitgeteilt, dass der Rüstungschef die Möglichkeit einer Produktion der Schweizer F-35A in Italien diskutiert und im Hinblick darauf Gespräche mit dem italienischen Rüstungschef, Mitarbeitenden des italienischen Verteidigungsministeriums und weiteren italienischen Vertreterinnen und Vertretern geführt hat.
Trotz der Aussicht auf einen sehr umfangreichen möglichen Auftrag belässt Italien die Schweiz weiterhin auf seiner schwarzen Liste für natürliche Personen und verweigert vor allem Schweizer Akteuren den Zugang zu den italienischen Finanzmärkten.
Diese Haltung ist nicht akzeptabel. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
Welche Gegenleistungen beabsichtigt der Bundesrat im Zusammenhang mit der möglichen Produktion der Schweizer F-35A in Italien zu verlangen oder welche Gegenleistungen hat er von Italien bereits verlangt?
Ist der Bundesrat sich bewusst, dass angesichts des inakzeptablen Verhaltens Italiens gegenüber der Schweiz in den oben genannten Punkten die mögliche Produktion der F-35A in Italien problematisch ist?
Beabsichtigt der Bundesrat, die Produktion der Schweizer F-35A in Italien davon abhängig zu machen, dass Italien der Schweiz zusichert, dass Schweizer Unternehmen Zugang zu den italienischen Finanzmärkten erhalten und die Schweiz endlich von Italiens schwarzer Liste für natürliche Personen gestrichen wird?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn Italien diese Garantien nicht gibt, um die Frage des Zugangs von Schweizer Unternehmen zu den italienischen Finanzmärkten und die Frage der schwarzen Liste zu lösen?
Beabsichtigt der Bundesrat, eine Alternative zu finden, um die Schweizer F-35A anderswo zu produzieren?
Antwort des Bundesrates:
1., 2.,3. und 5. Die Vertragspartnerin für die Beschaffung der F-35A ist nicht Italien, sondern die US-Regierung. Entsprechend hat sich die Schweiz Ende März 2022 mit der US-Regierung geeinigt, dass bis zu 28 Flugzeuge in Italien produziert werden. Die vertraglichen Vereinbarungen mit der US-Regierung und der Lieferzeitplan bleiben unverändert. Bei der Fertigungslinie in Italien handelt es sich um die einzige in Europa. Die Alternative wäre gewesen, alle Flugzeuge in den USA zu produzieren. Für den Bundesrat steht aber fest, dass eine Fertigung in Italien aufgrund der räumlichen Nähe mit verschiedenen Vorteilen für die Schweiz verbunden ist.
- Der Bundesrat hat bereits mehrfach betont, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Schweiz von dieser schwarzen Liste gestrichen wird. Gleichzeitig führt das EFD mit den italienischen Behörden Gespräche über die Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Marktzugang für Finanzdienstleister. Diese Themen werden entsprechend weiterhin auf mehreren Verwaltungsebenen und in Kontakten zwischen Fachleuten zur Sprache gebracht.
Eingereicht: 17.03.2022 | Christophe Clivaz (GRÜNE/VS) | Antwort BR: 04.05.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bund hat beschlossen, den F-35 zu beschaffen, ein besonders lautes Flugzeug. Sein Lärmpegel liegt 3 Dezibel höher als jener der heutigen F/A-18. Norwegen besitzt 21 Kampfflugzeuge F-35 und hat deshalb Hunderte Millionen Franken für Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden oder für deren Kauf durch die Armee aufgewendet. Der Flughafen Sitten ist ein Ausweichflugplatz der Schweizer Armee. Auch wenn er heute selten für Landungen und Starts von F/A-18 genutzt wird, dient er doch regelmässig für "Touch and go"-Übungen (das Flugzeug berührt die Piste und startet durch) und für "Go-around"-Übungen (das Flugzeug startet durch, ohne die Piste zu berühren). Mit den F-35 werden diese Übungen noch mehr Lärm verursachen. Diese Aussichten erfüllen die Vereinigung der Anrainerinnen und Anrainer des Flughafens Sitten (ARAS) mit Sorge. Sie befürchtet zusätzliche Lärmbelästigungen durch das neue Flugzeug.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:
Ist auf dem Flughafen Sitten der durch einen F-35 verursachte Lärm gemessen worden? Wenn ja, welche Lärmwerte des F-35 (beim Start, bei der Landung, beim Rollen auf der Piste) wurden gemessen? Welches sind die Lärmwerte bei eingeschaltem bzw. ausgeschaltetem Nachbrenner? Wird der Einsatz des Nachbrenners angesichts der Geländestruktur um den Flughafen Sitten zur Regel werden?
Welche Auswirkung hat der Kauf des F-35 auf den Lärmkataster des Flughafens Sitten? Sind Enteignungen oder verbesserte Isolationen von Wohngebäuden vorgesehen, und wenn ja, wer finanziert sie? Welche Massnahmen gedenkt der Bund generell zu treffen, um dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung des Zentralwallis (gegenwärtig mehr als 60 000 Personen) gerecht zu werden und die Lärmemissionen des F-35 zu begrenzen?
Der Luftraum über dem Wallis wird von der Luftwaffe an allen Wochentagen als Übungsraum genutzt, von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.00 Uhr, in Höhen von 3500 bis 7000 Meter, was erheblichen Lärm mit sich bringt. Könnte dieses Höhenband auf 5000 bis 11 000 Meter angehoben werden, um diese Lärmbelästigung zu reduzieren?
Könnten die Pilotinnen und Piloten auf dem F-35 ausgebildet werden, ohne dass dafür der Flughafen Sitten genutzt wird? Wenn nicht, ist bekannt, wie viele Flugbewegungen auf dem Flughafen Sitten die Ausbildung auf dem F-35 mit sich bringen würde?
Antwort des Bundesrates:
1./2. Die Lärmmessungen während den Testflügen in der Schweiz wurden von der EMPA in der Umgebung der Flugplätze Payerne und Meiringen beim Start, bei der Landung und beim Rollen der Flugzeuge durchgeführt. Für die anschliessend aus den Messungen berechneten Modelle ist der Ort der Messung nicht relevant, sondern nur deren Qualität. Die Modelle können damit ebenfalls zur Berechnung der Fluglärmbelastung auf den anderen Schweizer Militärflugplätzen verwendet werden.
Der Regionalflugplatz Sion wird hauptsächlich zivil genutzt. Zurzeit läuft ein Koordinationsprozess unter gemeinsamer Leitung des Bundesamts für Zivilluftfahrt und des Kantons Wallis, um ein Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt zu erarbeiten. In diesem Rahmen werden Lärmberechnungen für die künftige zivile Nutzung wie auch für die militärische Nutzung als Ausweichflugplatz durchgeführt. Dabei wird auch geprüft, welche Optimierungen zur Reduktion der Lärmbelastung möglich sind und ob es aufgrund der zivilen oder militärischen Nutzung zusätzliche Schallschutzmassnahmen braucht.
In der Schweiz befinden sich die Trainingssektoren über den Alpen für Kampfflugzeuge zwischen 4'000m und 15'000m Höhe. Die grosse Mehrheit der Flugprofile liegt bereits heute zwischen 6'000m und 11'000m. In einigen Fällen, lokal und in der Regel nur für kurze Zeit, können Flugmanöver auch unterhalb von 4'000m stattfinden. Auch meteorologische Erfordernisse können zu einer Absenkung der Flugprofile führen. Im Allgemeinen liegen die "Übungsschwellen" in der Schweiz besonders hoch, vor allem aufgrund der Topographie, aber auch aus Rücksicht auf die allgemeine Luftfahrt und unter Berücksichtigung der Lärmbelastungen, die militärische Übungen mit sich bringen.
Die Ausbildung der Pilotinnen und Piloten wird hauptsächlich auf dem Luftwaffenstützpunkt Payerne stattfinden. Wie die F/A-18-Piloteninnen und -Piloten müssen auch die F-35A-Pilotinnen und -Piloten die spezifischen Flugverfahren des Flugplatzes Sion vor Ort trainieren, um Sion als strategischen Ausweichflugplatz nutzen zu können. Grundsätzlich gilt, dass die Bewegungen mit dem F-35A bei allen Militärflugplätzen gegenüber dem heutigen Betrieb der F/A-18- und F-5-Flotte um die Hälfte oder mehr reduziert werden.
Eingereicht: 31.03.2022 | Kommission | Antwort BR: 13.04.2022 | Status: Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023 zu beantragen, sodass sie spätestens bis 2030 mindestens 1 Prozent des BIP betragen.
Die Minderheit der Kommission (Zopfi, Vara) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat unterstützt eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023. Im Hinblick auf das in der Motion erwähnte Ziel (Erhöhung Armeeausgaben bis 2030 auf mindestens 1 Prozent des BIP) wird der Bundesrat die Entwicklung der Armeeausgaben im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Eingereicht: 01.06.2022 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: 07.06.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Zur Rechtfertigung der Wahl des F-35A hat der Bundesrat angeführt, dass dieser eine deutliche Reduktion der Flugstunden ermögliche, die unsere Piloten und Pilotinnen benötigen, um alle Fähigkeiten dieses Flugzeugs zu beherrschen.
Erklärt nach Auffassung des Bundesrates die Zahl der Flugstunden der russischen Piloten, die etwa der mit dem F-35A vorgesehenen Zahl entspricht, die Schwierigkeiten der russischen Luftstreitkräfte in der Ukraine?
Welche Folgerungen zieht er daraus für das Training auf dem F-35A?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Le Conseil fédéral ne s'exprime pas sur les conjectures formulées à propos des capacités d'autres forces armées.
Le nombre d'heures de vol et d'heures sur simulateur nécessaire pour le F-35A est fondé sur les indications fournies par l'armée de l'air américaine dans le cadre de l'appel d'offres. Celles-ci ont été comparées aux expériences réalisées par les Forces aériennes sur le F/A-18C/D et aux enseignements tirés de l'évaluation. Le F-35A nécessite environ 20 % d'heures de vol en moins que ses concurrents, car sa facilité d'utilisation et sa supériorité en matière d'information entraînent des changements au niveau des contenus de formation. L'instruction sur le F-35A a déjà fait ses preuves chez plus de 1600 pilotes. Le Conseil fédéral ne voit donc aucune raison de modifier le plan de formation et d'entraînement prévu.
Eingereicht: 01.06.2022 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 07.06.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Das VBS bestätigte der ASMZ 5-2022 nicht offset-pflichtige Gebühren von "rund 630 Millionen Franken" für die F-35A-Beschaffung.
Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Wie viel davon sind Gebühren an die US-Administration zur Abwicklung des Foreign Military Sales (FMS)-Geschäfts?
Auf welchem Betrag werden 3,2 Prozent FMS-Gebühren erhoben?
Wie hoch sind die Kick-Back-Zahlungen an das Joint Program Office (JPO) zwecks Rückerstattung von Programmvorleistungen?
Um welche Vorleistungen geht es genau?
Antwort des Bundesrates:
Ein Teil des Betrags umfasst die Leistungen der US-Regierung, die zur Abwicklung eines FMS-Geschäftes erforderlich sind. Darin enthalten ist die sogenannte "administrative surcharge" von pauschal 3,2 Prozent. Diese Pauschale deckt die administrativen Kosten der US-Regierung für die Durchführung des Projekts ab und bezieht sich auf den Umfang des Verkaufs gemäss dem "Letter of Offer and Acceptance" (LOA). Ein weiterer Teil des Betrags betrifft Rückerstattungen für frühere Entwicklungen von Partnerländern der USA. Ein Beispiel dafür ist der bereits im Einsatz stehende Bremsschirm für das Landen bei vereisten Pisten. Darüber hinaus äussert sich der Bundesrat nicht zu geschäftsvertraulichen Abmachungen.
Eingereicht: 01.06.2022 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 07.06.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Das VBS plant laut Mitteilung vom 31. Mai 2022, in den Jahren 2022-2029 über 525 Millionen Franken in die Luftwaffen-Standorte Payerne, Emmen und Meiringen zu investieren, wovon 100 Millionen Franken für den F-35A.
Wofür sind die Investitionen in der Höhe von über 425 Millionen Franken geplant, die angeblich nichts mit dem F-35A zu tun haben?
Prüfen die USA die Einhaltung der Geheimschutzbestimmungen?
Braucht die Schweiz die Zustimmung der USA, um in Payerne, Emmen und Meiringen F-35A zu stationieren?
Antwort des Bundesrates:
Die Investitionen in der Höhe von 425 Millionen Franken betreffen Projekte, die das Parlament in den Botschaften 2014, 2017 und 2019 bis 2021 genehmigt hat oder welche in künftigen Armeebotschaften beantragt werden. Es geht in erster Linie um Neubauten und Sanierungen von Hallen, Werkstätten, Heizzentralen, Flugbetriebsflächen und Kasernen oder auch Massnahmen zum Hochwasserschutz oder zum Anschluss von Gebäuden ans Fernwärmenetz.
Alle Betreiber von F-35A müssen die minimalen Anforderungen an den Informationsschutz einhalten, um die F-35A sicher betreiben zu können. Bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen arbeitet das VBS mit dem amerikanischen F-35 Programmbüro zusammen. Dies trägt dazu bei, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt werden.
Die Schweiz bestimmt selbst, wo die F-35A stationiert werden, kann diese jederzeit autonom für die Sicherheit der Schweiz einsetzen und benötigt keine Zustimmung der USA.
Eingereicht: 08.06.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 07.09.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Laut Armeebotschaft 2022 (22.005) werden die F-35A "vollständig in der Schweiz und ausschliesslich durch Schweizer Personal instand gehalten". Alle anderen F-35-Betreiberländer müssen Teile des Depot-gebundenen Unterhalts an dafür zertifizierte Betriebe auslagern. Wann zertifizierten die USA die Schweizer Luftwaffe und die RUAG, den gesamten Unterhalt selbst auszuführen? Führt die RUAG auch Revisionen und Anpassungen durch? Wie oft sind beim F-35A Anpassungen zu erwarten?
Im britischen Unterhaus hielt der Verteidigungsminister zur Anfrage UIN 28102 fest, UK könne nur einen Teil des Depot-gebundenen Unterhalts durchführen. Für grosse Eingriffe müssten die F-35 in dafür speziell zertifizierte Werke in Cameri (Italien) oder in den USA überführt werden. Ist das für die Schweiz anders? Oder werden schweizerische F-35A für grosse Revisionen oder Reparaturen an Zelle und Systemen nach Cameri überführt, wie es das Personal in Cameri anlässlich eines Pressebesuchs im Werk von Leonardo und Lockheed Martin erwähnte?
Pratt & Whitney teilte am 3. August 2021 mit, die niederländische StandardAero habe als erstes Werk in Europa alle Anforderungen für die "Initial Depot Capability" (IDC) zur Reparatur und Überholung des F135-Triebwerks erreicht. Wird Schweizer Personal in der Schweiz alle jene Arbeiten am F135-Triebwerk ausführen, für welche andere europäische F-35A Betreiber ihre Triebwerke nach Holland bringen?
Wie wirken sich allfällige Arbeiten am F-35A und seinem Triebwerk im Ausland auf die Arbeitsplätze bei der Luftwaffe und der RUAG aus? Wie viele Vollzeitstellen sind dort für die "vollständige" und "ausschliessliche" Instandhaltung der F-35A in der Schweiz geplant? Sind das mehr oder weniger im Vergleich mit der Instandhaltung der F/A-18C/D und F-5E/F?
Die Armeebotschaft 2022 (22.005) hält ferner fest: "Der Hersteller händigt der Schweiz alle Daten aus, die erforderlich sind, um Instandhaltungsarbeiten am Flugzeug auszuführen." Laut Bericht 22-105995 des US-Rechnungshofes GAO erhält nicht einmal die US-Regierung vollen Einblick in Planung und Führung des "Depot-Level"-Unterhalts der F-35A. Personal der Herstellerfirma beaufsichtige diesen und beharre darauf, Teile davon zu teuren Preisen selber auszuführen, um den Informationsschutz zu gewährleisten. Erhält die RUAG mehr Daten als die US-Regierung und deren Depot-Level-Unterhaltsbetriebe?
Antwort des Bundesrates:
Reparaturen und Revisionen am Flugzeug werden in der Schweiz durch Personal der Luftwaffe und der RUAG erfolgen. Die RUAG wird befähigt, Anpassungen am F-35A basierend auf den flottenweiten Weiterentwicklungen durch den Hersteller vorzunehmen. Nach der Vertragsunterzeichnung werden die Fähigkeiten, die für die Flugzeuginstandhaltung in der Schweiz nötig sind, sukzessive durch Ausbildung aufgebaut. Dies ist Bestandteil des Beschaffungspakets der Schweiz. Die Zulassung des Unterhaltspersonals nach erfolgter Ausbildung und die Zertifizierung der Betriebe liegen in der alleinigen Verantwortung der Schweiz. Der Aufwand für den Aufbau der Fähigkeiten ist im beantragten Verpflichtungskredit im Rahmen der Armeebotschaft 2022 enthalten. Dass ein modernes Kampfflugzeug Weiterentwicklungen erfährt, ist normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind.
Gemäss Instandhaltungskonzept ist nicht vorgesehen, Schweizer F-35A systematisch nach Cameri zu überführen. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schweren strukturellen Schäden nach ausserordentlichen Vorkommnissen, kann es notwendig sein, auf die dort vorhandene Infrastruktur zurückzugreifen.
Die Triebwerkinstandhaltung wird durch die RUAG erfolgen. Zu den Modalitäten der Triebwerkinstandhaltungen anderer Betreibernationen äussert sich der Bundesrat nicht.
Der F-35A verfügt im Vergleich zum heutigen F/A-18C/D über ein moderneres Instandhaltungskonzept. Während beim F/A-18C/D periodische Kontrollen mit längeren Standzeiten erforderlich sind, sieht das Konzept des F-35A nur vereinzelte Instandhaltungsaktivitäten während dem laufenden Betrieb vor. Der Aufwand und die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten werden entsprechend tiefer ausfallen als heute. Die genaue Aufteilung der Arbeitspakete zwischen der Luftwaffe und der RUAG ist Gegenstand der laufenden Abklärungen.
Die Schweiz und damit die RUAG erhalten alle Daten, die erforderlich sind, um die Instandhaltungsarbeiten am Flugzeug durchzuführen. Zu den Modalitäten anderer Nationen und Unterhaltsbetriebe äussert sich der Bundesrat nicht.
Eingereicht: 08.06.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Armeebotschaft 2022 rechnet "für den Betrieb und die Ausbildung der F-35A" mit rund 270 Vollzeitstellen und Lohnkosten von 35 Millionen Franken pro Jahr, also rund 130 000 Franken pro Stelle.
Verdienen "Pilotinnen und Piloten sowie das Personal für Bereitstellung, Betrieb und Flugzeuginstandhaltung" tatsächlich so wenig?
Auf welchem Preisindex beruhen die 35 Millionen Franken pro Jahr?
Wie hoch sind die Lohnkosten im Jahre 2030, 2045 und 2060 unter Berücksichtigung der Inflation?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 08.06.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Laut Armeebotschaft 2022 verursachen die F-35A Treibstoffkosten von 35 Millionen Schweizer Franken, also pro Flugstunde Kerosin für 7000 Schweizer Franken. Die Vorsteherin des VBS erklärte am 2. Juni im Ständerat, der Liter Kerosin sei mit 1,32 Schweizer Franken berechnet worden.
Welche Tankstelle bietet diesen sensationell tiefen Preis an?
Wie viel von diesem Preis gehen an Abgaben und Steuern?
An welche und wie hoch sind diese gemessen an Menge und am Preis?
Verbraucht der F-35A damit pro Flugstunde rund 5300 Liter Kerosin?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 15.06.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 31.08.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
- Die Armeebotschaft 2022 (22.005) rechnet "für den Betrieb und die Ausbildung der F-35A" mit rund 270 Vollzeitstellen und Lohnkosten von 35 Millionen Franken pro Jahr, also rund 130 000 Franken pro Stelle.
a. Verdienen "Pilotinnen und Piloten sowie das Personal für Bereitstellung, Betrieb und Flugzeuginstandhaltung" tatsächlich so wenig?
b. Auf welchem Preisindex beruhen die 35 Millionen Franken pro Jahr?
c. Wie hoch sind die Lohnkosten "für den Betrieb und die Ausbildung der F-35A" im Jahre 2030, 2040 und 2060 unter Berücksichtigung der Inflation?
d. Mit welchen durchschnittlichen Lohnkosten rechnet die Luftwaffe heute pro Stelle?
e. Mit welchen durchschnittlichen Lohnkosten rechnet die Bundesverwaltung heute insgesamt pro Stelle?
- Laut Armeebotschaft 2022 verursachen die F-35A Treibstoffkosten von 35 Millionen Franken, also pro Flugstunde Kerosin für 7000 Franken. Die Vorsteherin des VBS erklärte am 2. Juni im Ständerat, der Liter Kerosin sei mit 1,32 Franken berechnet worden.
a. Welche Tankstelle bietet diesen sensationell tiefen Preis an?
b. Wie viel von diesem Preis gehen an Abgaben und Steuern?
c. Welche Abgaben fallen in Abhängigkeit der Menge an, welche Steuern in Abhängigkeit des Preises und wie hoch sind diese?
- Mit diesen Zahlen gerechnet, verbraucht der F-35A pro Flugstunde im Durchschnitt rund 5300 Liter Kerosin.
a. Welche Nutzung liegt dieser Berechnung zugrunde? Mit oder ohne Nachbrenner? Flug mit voller Kraft auf Meereshöhe oder ein Reiseflug auf 12 Kilometer Höhe?
b. Wie hoch ist der mittlere Verbrauch ohne Nachbrenner pro Flugstunde?
c. Wie hoch ist der mittlere Verbrauch mit Nachbrenner und häufigen Manövern pro Flugstunde?
d. Wird die Schweiz den Flugbetrieb mit dem F-35A angesichts der kurzen Wege zwischen den Pisten und den Übungsräumen sowie der gebirgigen Topographie unseres Landes eher weniger intensiv oder eher intensiver nutzen als andere Luftwaffen? Wie wirkt sich dies auf den Kerosin-Verbrauch aus?
Antwort des Bundesrates:
a) Die Löhne variieren in Abhängigkeit der Funktion und richten sich nach dem Lohnsystem des Bundes. Mechanikerinnen und Mechaniker verdienen beispielsweise nicht gleich viel wie Pilotinnen und Piloten. Der Personalaufwand für den F-35A ist mit dem heutigen Personalaufwand für den Betrieb der F/A-18 und der F-5 Tiger vergleichbar.
b) und c) Der Personalaufwand wurde nach Erfahrungswerten und gestützt auf das Lohnsystem des Bundes berechnet. Teuerungsprognosen bis 2060 wurden nicht berücksichtigt, da sie mit hohen Unsicherheiten verbunden und wenig aussagekräftig sind.
d)Die durchschnittlichen Lohnkosten der Luftwaffe betragen 118'033 Franken (Stand 2021).
e)Die durchschnittlichen Lohnkosten der Bundesverwaltung betragen 125'403 Franken (Stand 2021).
a)Die Logistikbasis der Armee (LBA) beschafft als Grosseinkäufer den Treibstoff für die Kampfflugzeuge zu speziellen Konditionen und stellt diesen der Luftwaffe zur Verfügung. Die Preise können nicht mit Treibstoffpreisen für Personenwagen im Detailhandel verglichen werden.
b)& c) Im Preis von 1.32 Franken sind rund 80 Rappen für Steuern und Abgaben enthalten. Diese fallen für die Mineralölsteuer und die CO2-Abgabe an und machen rund 60 Prozent des Referenzpreises pro Liter aus. Mineralölsteuer und CO2-Abgabe werden in Abhängigkeit der Menge erhoben.
a) - c) Der Verbrauch von rund 5'300 Liter pro Flugstunde wurde in der Evaluation ermittelt und während den Flugerprobungen in der Schweiz überprüft. Es handelt sich um einen Durchschnittsverbrauch.
Zum Verbrauch je Missionsart und in spezifischen Flugphasen äussert sich der Bundesrat aus Vertraulichkeitsgründen nicht.
d) Der F-35A wird ab den Standorten Payerne, Meiringen und Emmen betrieben. Bei allen Militärflugplätzen werden die Bewegungszahlen mit dem F-35A gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotte um die Hälfte oder mehr reduziert. Wegen der gesamthaft deutlich tieferen Flugstundenzahl wird beim F-35A der Treibstoffverbrauch gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18C/D und F-5 Flotte um circa 25 Prozent reduziert. Der BR äussert sich nicht zum Flugbetrieb anderer Luftwaffen.
Eingereicht: 16.06.2022 | Christophe Clivaz (GRÜNE/VS) | Antwort BR: 07.09.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erarbeiten über die Lärmemissionen und -immissionen, die die F-35A unter realen Bedingungen auf dem Ausweichflugplatz Sitten verursachen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 auf Basis einer umfassenden technischen Evaluation den Typenentscheid zu Gunsten des F-35A gefällt. Im Rahmen der Evaluation fanden Testflüge mit dem F-35A in der Schweiz statt, die durch die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA akustisch vermessen und analysiert wurden. Die Messresultate wurden mit dem aktuell von der Schweizer Luftwaffe eingesetzten F/A-18 C/D verglichen. Das VBS hat die Erkenntnisse zur Lärmbelastung im Februar 2022 in einem detaillierten Bericht veröffentlicht ("Neues Kampfflugzeug: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A"; https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/70104.pdf.). Daraus geht auch hervor, dass die Lärmmessungen hauptsächlich in der Umgebung des Militärflugplatzes Payerne durchgeführt wurden, da sieben von insgesamt acht Testflügen ab Payerne geflogen wurden. Die Verteilung der Messstationen wurde so gewählt, dass ein Maximum an Informationen in die anschliessenden Modellberechnungen einfliessen kann. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.3206 erläutert, können die schlussendlich erstellten Modelle zur Vorhersage von Fluglärm auf den anderen Schweizer Militärflugplätzen mit ihren jeweilig verschiedenen Umgebungen genutzt werden. Individuelle Lärmmessungen auf den einzelnen Flugplätzen sind entsprechend nicht notwendig und würden unverhältnismässig grossen Aufwand und Kosten verursachen. Dies gilt für die zwei weiteren Militärflugplätze Meiringen und Emmen sowie insbesondere für den Regionalflugplatz Sion, der hauptsächlich zivil genutzt wird. Der Anteil an Flugbewegungen mit Kampfflugzeugen auf dem Flugplatz Sion ist im Vergleich zum Anteil ziviler Flugbewegungen äusserst gering.
Lärmberechnungen für den Flugplatz Sion werden im Rahmen der Erarbeitung des Objektblattes zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt durchgeführt (vgl. Antwort auf die Interpellation 22.3206). Sie berücksichtigen sowohl die künftige zivile als auch die militärische Nutzung. Für diese Lärmberechnungen plant die Luftwaffe 200 Flugbewegungen mit Kampfflugzeugen, die grundsätzlich werktags in den normalen Trainingszeiten der Luftwaffe geflogen werden. Demgegenüber gab es auf dem Flugplatz Sion zum Beispiel im Jahr 2020 über 37'000 zivile Flugbewegungen, davon allein mehr als 11'000 gewerbsmässige Bewegungen während den zivilen Betriebszeiten, die wesentlich über die normalen Trainingszeiten der Luftwaffe hinausgehen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Eingereicht: 20.09.2022 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Schweiz beschafft die F-35A via "Foreign Military Sales" von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die diese für sich selbst zur Anwendung bringt.
- Wann wird die US-Regierung den Vertrag mit der Hersteller-Firma für das Produktionslos 19 (2027) aushandeln?
Und wann für die Lose 20 (2028) bis 22 (2030)?
In welchem Jahr wird die US-Regierung die Preise und die Vertragskonditionen für die F-35A kennen, die für die Schweiz bestimmt sind?
Sind die im LOA genannten Preise Schätzungen?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 20.09.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Angesichts der Kostenexplosion und mangelnden Verfügbarkeit zogen die USA die Notbremse und fahren die Bestellungen für F-35 stark zurück. 2021 stellte Lockheed Martin für die USA und den weltweiten Absatz 160 F-35 her. Im Sommer 2022 setzte das US-Verteidigungsministerium durch, in den drei Jahren 2023-2025 im Durchschnitt jährlich nur noch 125 F-35 herzustellen - für den weltweiten Absatz.
Wie wirkt sich dieser starke Rückgang auf die künftigen Stückpreise für F-35A aus?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 20.09.2022 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Für die Beschaffung der F-35A und des Patriot-Systems resultieren pro Rappen, um den der Wechselkurs von den angenommenen 0,95 Franken pro US-Dollar abweicht, Mehr- oder Minderkosten von rund 70 Millionen Franken.
Welche jährlichen Zahlungen sind in welchem Jahr fällig?
Wo steht die Währungsabsicherung (Art. 70a Abs. 3 FHV); welcher Wechselkurs kommt pro Zahlungstranche voraussichtlich zur Anwendung?
Wird der Bundesrat nachträgliche teuerungs- oder währungsbedingte Zusatzkredite beantragen?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 06.12.2022 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Laut dem deutschen Verteidigungsministerium erfüllt der F-35A derzeit "nicht alle Anforderungen an die Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln und werde diese voraussichtlich auch absehbar nicht erfüllen". Damit bestehe "das Risiko, dass ... für einen Betrieb im deutschen, europäischen und internationalen Luftraum nach Instrumentenflugregeln mit Einschränkungen im Flugbetrieb gerechnet werden muss".
Besteht dieses Risiko für den zivilen Flugbetrieb auch in der Schweiz?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 06.12.2022 | Brigitte Crottaz (SP/VD) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Deutschland beabsichtigte 35 F-35-Flugzeuge zu kaufen. Nun ist sein Verteidigungsminister über die Mehrkosten besorgt. Einerseits entstünden sie durch den Ausbau der Flugplätze, um Platz für die F-35 zu schaffen, andererseits durch die komplexen Sicherheitsanforderungen der USA. Ebenso könnten die Inflation, die Wechselkursschwankungen zwischen Dollar und Euro oder steigende Produktionskosten die Kosten in die Höhe treiben.
Sind die von Deutschland erwarteten Mehrkosten in die Berechnung für die Schweiz miteingeflossen?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 03.03.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 08.03.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Laut Presseberichten setzt die US-Luftwaffe nicht mehr auf den F-35 Kampfjet: Er sei so hoch entwickelt und zu gut, so dass man ihn nicht ständig nutzen solle. Von Anfang an kämpfte der Tarnkappen-Jet mit technischen Problemen. Nun wird auch offensichtlich, dass der F-35 Kampfjet nicht nur sehr wartungsintensiv ist, sondern dass er sich auch nicht für den täglichen Gebrauch eignet.
Was bedeutet diese Entwicklung für die Kampfjet-Evalution in der Schweiz?
Antwort des Bundesrates:
Alle im Wettbewerb stehenden Flugzeugtypen werden von Expertinnen und Experten eingehend geprüft. Die Evaluation liefert umfassende, objektive und zuverlässige Ergebnisse. Diese Evaluationsergebnisse stellen solide Entscheidgrundlagen für die Beschaffung des für die Schweiz am besten geeigneten Kampflugzeuges dar. Vor dem Typenentscheid durch den Bundesrat äussert sich der Bundesrat nicht zu einzelnen Anbietern. Die Evaluation eines neuen Kampfflugzeugs für die Schweizer Luftwaffe stützt sich nicht auf Medienberichte.
Eingereicht: 11.03.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 12.05.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Mit der International Traffic in Arms Regulations ITAR beanspruchen die USA eine weltweite Zuständigkeit zur Kontrolle sensibler technischer Komponenten. In welchem Ausmass treten Staaten, die ITAR-kontrollierte Komponenten beschaffen, Souveränität an die USA ab?
Mit welchen Instrumenten verfolgen die USA das Ziel zu verhindern, dass exportierte US-Waffen jemals in feindlicher Absicht gegen die USA und ihre Verbündeten eingesetzt werden könnten?
Führt der Bundesrat ein zentrales Register
a. der ITAR-kontrollierten Komponenten?
b. der mit ITAR-kontrollierten Komponenten kontaminierten Waffensysteme? Und
c. der Behörden und Mitarbeitenden, die individuell der ITAR-Kontrolle unterstehen?
Wie schützt der Bundesrat Mitarbeitende vor Nachteilen, die damit verbunden sein können, dass die Schweiz den USA notifiziert hat, dass sie Zugang zu ITAR-kontrollierten Komponenten haben? Wie viele solcher Notifikationen sind bisher erfolgt?
Die Bundeswehr schloss in der Ausschreibung für das Nachfolgeprodukt zum Sturmgewehr G36 die Verwendung von ITAR-Komponenten aus. Wird das VBS eine solche ITAR-Ausschlussklausel auch bei der Beschaffung
a. der Kampfflugzeuge,
b. deren Bewaffnung (Sidewinter, Amraam usw.) sowie
c. der bodengestützten Systeme inkl. Radar, Führungssysteme (Control to Air C2Air) einfordern?
Falls nicht: Stellt der Bundesrat das Ausmass der technischen Abhängigkeit und Aushöhlung der Souveränität in seinen Botschaften an das Parlament künftig angemessen dar? Weist er den neuen Luftwaffenchef an, ebenfalls korrekt zu informieren?
Laut Admirai aD Swift Scott und General aD Philip Breedlove ist der F-35 ist ein fliegender Computer, der die Eingliederung in eine einzigartige gemeinsame Militärstruktur ermöglicht, die auf einem besonders weitgehenden Datenaustausch beruht. Wie viel Abhängigkeit ist damit verbunden?
Gibt es bei den vier evaluierten Kampfjets Unterschiede im Ausmass der technischen Abhängigkeit, welche die Schweiz bei deren Beschaffung eingeht? Enthalten alle vier ITAR-kontrollierte Komponenten?
Sind alle vier Kampfjets in gleichem Mass von weltraumgestützten Ortungssystemen (GPS) sowie von Datenaustauschsystemen wie Datalink-16 abhängig?
Wie stark gewichtet der Bundesrat diese (die Souveränität der Schweiz stark berührenden) Fragen und wird er sie angemessen in seiner Botschaft an das Parlament darstellen?
Antwort des Bundesrates:
Die USA verfolgen mit den Exportkontrollvorschriften ITAR das Ziel, die Weitergabe und Verbreitung von Kriegsmaterial US-amerikanischer Herkunft zu kontrollieren. Die Schweizer Armee ist Endnutzerin des in den USA beschafften Materials. Die Schweiz entscheidet alleine, wie dieses Kriegsmaterial eingesetzt wird. Der Bundesrat erkennt in den ITAR-Kontrollen keine Einschränkung der Souveränität der Schweiz.
Mit Hilfe von Exportkontrollvorschriften will die USA verhindern, dass Kriegsmaterial US-amerikanischer Herkunft nach dessen Verkauf unkontrolliert an Dritte weitergegeben wird. Das liegt auch im Interesse der Schweiz. Diese setzt sich auf internationaler Ebene ebenfalls dafür ein, dass Kriegsmaterial nicht unkontrolliert in Umlauf gebracht und verbreitet werden.
Der Bundesrat führt keine zentralen Register. Die Überwachung der exportkontrollierten Komponenten wird durch die Stellen des VBS gewährleistet, die für das jeweilige Kriegsmaterial verantwortlich sind. Sie sind für die elektronische Ablage der entsprechenden Dokumente zuständig und stellen deren Einhaltung sicher.
Der Zugang zu ITAR-kontrollierten Komponenten ist für Mitarbeitende mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen solchen Zugang benötigen, jederzeit sichergestellt. Den USA ist nicht bekannt, welche Mitarbeitende mit diesem Material arbeiten.
Für die Schweiz als Endnutzerin dieses Materials haben die Exportkontrollvorschriften der USA keine Einschränkungen zur Folge. Deshalb gibt es keinen Grund, die Verwendung von ITAR-Komponenten bei den erwähnten Beschaffungen auszuschliessen.
Der Bundesrat und das VBS werden weiterhin gegenüber dem Parlament alle Fragen bezüglich militärischer Beschaffungen in geeigneter Form offenlegen. Der Bundesrat erkennt in den ITAR-Kontrollen keine Einschränkung der Souveränität der Schweiz.
Wie der Bundesrat in der Interpellation 20.3697 Roth ausführt, hat der Betrieb technologisch hochentwickelter, aus dem Ausland beschaffter Systeme immer bestimmte Abhängigkeiten zur Folge. Dies gilt für alle Länder, unabhängig vom Herstellerland. Die Evaluation der vier Kandidaten trägt den Abhängigkeiten Rechnung. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Schweiz bei allen Kandidaten autonom entscheiden kann, welche Daten sie an die Herstellerländer übermitteln will.
Nein, für die Schweiz gibt es keine Unterschiede im Ausmass der technischen Abhängigkeit. Da die Schweiz die Flugzeuge im Ausland beschafft, ist sie grundsätzlich von allen Herstellern bzw. von allen Herstellerländern im gleichen Ausmass abhängig. Es sind bei allen Kandidaten ITAR-kontrollierte Komponenten enthalten.
Ja. Die Anforderungen des VBS vom 23. März 2018 und vom 10. Januar 2020 geben vor, dass die Interoperabilität mit Nachbarstaaten und Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden, insbesondere in den Bereichen taktische Datenübertragung (Tactical Data Link), Funk (insbesondere gesicherte Sprachübermittlung: Secure Voice), Freund-Feind Erkennung (IFF: Identification Friend or Foe) und Präzisionsnavigation (Satellitennavigation GPS, bzw. Galileo), gewährleistet sein muss, auch wenn in dieser Hinsicht bestimmte Abhängigkeiten in Kauf genommen werden müssen.
Der Bundesrat wird bei der Wahl eines neuen Kampfflugzeugs den Aspekt der technischen Abhängigkeit berücksichtigen und wird dies in der Botschaft an das Parlament thematisieren. Für die Souveränität ist es viel bedeutsamer, dass die Schweiz auch künftig ihren eigenen Luftraum, das Land und die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen kann. Dafür braucht die Schweiz neue Kampfflugzeuge.
Eingereicht: 02.06.2021 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Medien haben eine Strategie von Lockheed Martin angesprochen, die daraus besteht, den Preis pro F-35 hervorzuheben und über eine Vielzahl von "versteckten Kosten" zu schweigen, die für den Betrieb und die Aufrüstung eines sich noch im Bau befindenden Flugzeugs wie auch für integrierte Softwares anfallen, die der Käufer vom Hersteller mieten muss.
Wird der Bundesrat transparent und umfassend informiert werden oder bleiben diese Kosten... versteckt?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 22.09.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 24.11.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
- Bundesrätin Viola Amherd sprach in der Samstagsrundschau von Radio SRF vom 4. September 2021 von "verbindlich garantierten Preisen" für Kauf und Betrieb des F-35 Tarnkappen-Bombers während den ersten zehn Jahren. Allfällige Mehrkosten würden durch die US Regierung getragen.
a. Welche US-Behörde gab im Namen der US Regierung diese Preisgarantie ab?
b. Wann sprach die US-Regierung diese Preisgarantie aus?
c. Wann bewilligte der US-Kongress die Übernahme allfälliger Mehrkosten von Verkauf und Betrieb des F-35-Geschäfts mit der Schweiz?
- Laut Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. Juni 2021 belaufen sich die Beschaffungskosten zum Zeitpunkt der Angebote im Februar 2021 auf 5,068 Milliarden Franken.
a. Handelt es sich dabei um Preise vom Stand Februar 2021?
b. Welcher Wechselkurs vom US-Dollar zum Schweizer Franken kam zur Anwendung?
c. Wie gross ist das Teuerungs- und das Wechselkursrisiko bis zur vollständigen Abwicklung des Geschäftes? Wer trägt diese - die Schweiz oder die USA?
d. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer? Kommt diese hinzu?
- Laut armasuisse beschafft die Schweiz die F-35A mit Update "Block 4".
a. Gemäss US-Rechnungshof GAO sind die Kosten des Updates "Block 4" noch nicht bekannt. Wer trägt das Risiko allfälliger Preissteigerungen?
b. Sowie für "Nicht-Block-4" Anpassungen?
- Der F-35A befindet sich immer noch in Entwicklung. Er weist viele, teilweise kritische Mängel auf.
a. Trifft es zu, dass der F-35A bisher die Serienreife FRP noch nicht erreicht hat und sich im Stadium der "Low rate initial production" (LRIP) befindet?
b. Sind laut US-Gesetzgebung für Güter im LRIP-Status überhaupt Festpreise möglich?
c. Welche technischen und finanziellen Risiken sind damit verbunden, dass der F-35A die Serienreife noch nicht erreicht hat?
d. Wer trägt diese?
- Laut Armasuisse wird der F-35A für die Schweiz im Lot 19-22 gebaut. Gegenwärtig verhandelt die US-Regierung mit dem Hersteller erst über das Lot 15-17.
a. An welchem Datum schloss die US-Regierung mit Lockheed Martin den Liefervertrag für die 36 F-35A für die Schweiz ab?
b. Hatte die Schweiz Einblick in den Liefervertrag der US-Regierung mit Lockheed Martin für die 36 F-35A für die Schweiz in der Block 4 Konfiguration Lot 19-22?
c. Falls nicht: wie ist es vor diesem Hintergrund möglich, von "verbindlichen" Preisen zu sprechen, die ja bisher noch gar nicht bekannt und ausgehandelt sind?
Antwort des Bundesrates:
- a. Es handelt sich um eine Offerte der US-Regierung. Sie wird durch die Defense Security Cooperation Agency (DSCA) vertreten.
b. Diese Offerte wurde am 18. November 2020 an armasuisse übergeben.
c. Die DSCA muss den US-Kongress 30 Tage vor der Zustellung eines Angebots an potenzielle ausländische Partner formell benachrichtigen. Der US-Kongress wird nur tätig, wenn er ein Geschäft ablehnen oder abändern will. Im Falle der F-35A für die Schweiz hat die DSCA dem US-Kongress die sogenannte Kongressbenachrichtigung am 30. September 2020 übermittelt. Dieser Prozess ist die Grundlage für die am 18. November 2020 der Schweiz abgegebene Offerte.
- a. Ja.
b. 1 USD = 0.95 CHF.
c. Der Kauf erfolgt zu einem Festpreis einschliesslich Teuerung bis zum Zahlungszeitpunkt. Die Schweiz sichert in der Regel ab Vorliegen des Bundesbeschlusses den Wechselkurs ab (Art. 70a Abs. 3 der Finanzhaushaltverordnung, FHV, SR 611.01). Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Währungsrisiko mehr.
d. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer von 7.7 Prozent.
a. und b. Die US-Regierung hat der Schweiz die mit der F-35-Entwicklung verbundenen Kostenanteile für Block 4 und den Standard für Lot 19-22 erlassen. Die Schweiz trägt damit kein Risiko für allfällige Preissteigerungen.
a. bis d. Der F-35A weist keine sicherheitskritischen Mängel auf und ist serienreif. Der F-35A wurde umfassend getestet und befindet sich in Serienproduktion. So sind bis heute über 700 F-35 Flugzeuge produziert worden, davon rund 550 F-35A. Alleine im September 2021 wurden 15 Stück produziert. Lockheed Martin produziert zurzeit rund 150 F-35 pro Jahr, davon rund 120 F-35A. Auch die armasuisse hat den F-35A im Rahmen der Evaluation in der Schweiz getestet.
Mit dem F-35 wurden zudem bereits mehr als 440'000 Flugstunden geflogen, das sind mehr als das Dreifache der Flugstunden, welche die Schweizer Luftwaffe seit 1996 mit den F/A-18C/D geflogen ist.
- a. Wann die US-Regierung mit Lockheed Martin den Liefervertrag für die 36 F-35A abschliesst, spielt für die Schweiz keine Rolle. Die Schweiz hat verbindliche Offerten der US-Regierung, gestützt auf welche die Verträge eingegangen werden.
b. und c. Zwischen der Schweiz und der US-Regierung gilt die Offerte der US-Regierung. Das VBS erhält aber Einsicht in die Festpreisverträge zwischen der US-Regierung und der Herstellerin und kann so überprüfen, dass die offerierten Preise auch dort eingehalten werden und die Schweiz auch keinen Aufschlag bezahlt.
Eingereicht: 22.09.2021 | Marionna Schlatter (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 27.09.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die offerierten 5.068 Milliarden für die 36 Kampfjets F-35 sind nicht teuerungsbereinigt. Laut Tages-Anzeiger vom 21. September 2021 mussten die Kampfjet-Hersteller aber auch teuerungsbereinigte Preise offerieren.
Wie hoch ist der teuerungsbereinigte Offertenpreis für die F-35?
Unterschreitet der F-35 auch bei den teuerungsbereinigten Offerten seine Mitbewerber um eine ganze Milliarde?
Antwort des Bundesrates:
Die Beschaffungskosten für den F-35A betragen zum Zeitpunkt der Angebote per 11. Februar 2021 5,068 Milliarden Schweizerfranken und liegen somit im vorgegebenen Finanzvolumen des Planungsbeschlusses. Wir verstehen die erste Frage so, dass der Preis mit der aufgerechneten Teuerung gefragt ist. Die Gesamtkosten, welche aus den Beschaffungs- und Betriebskosten bestehen, betragen beim F-35A über 30 Jahre und inklusive der Teuerung eingerechnet, rund 15,5 Milliarden Franken. Der Unterschied zum zweitgünstigsten Kandidaten liegt im Bereich von 2 Milliarden Franken und nicht von 1 Milliarde Franken, wie in der Frage aufgeführt.
Eingereicht: 22.09.2021 | Marionna Schlatter (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 27.09.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Ist es korrekt, dass die US-Regierung der Schweiz verbindliche Kosten für den F-35 zugesichert hat, obwohl sie selbst die Preise mit dem Hersteller Lockheed Martin noch nicht ausgehandelt hat (momentan verhandelt die US-Regierung mit Lockheed Martin erst die Preise für die Lots 15 bis 17, uns wurden die Lots 19 bis 22 offeriert)?
Ist in der Offerte eine Klausel vorhanden, die die USA verpflichtet, allfällige Mehrkosten selber zu tragen, unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen?
Antwort des Bundesrates:
Die Schweiz hat von der US-Regierung ein verbindliches Angebot erhalten. Die in der Offerte angebotenen Zahlen sind verbindlich. Dies betrifft sowohl die Beschaffungskosten wie auch die offerierten Betriebskosten, die beim Anbieter entstehen und bei welchen die Schweiz über ein Angebot mit einer Laufzeit von zehn Betriebsjahren verfügt.
Eingereicht: 22.09.2021 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat ist Lockheed Martin entgegengekommen, indem er dem Unternehmen erlaubt hat, eine Offerte einzureichen, die auf einer tieferen Flugstundenzahl beruht als die Offerten der Konkurrenten.
Weshalb hat er das getan?
Wird diese tiefere Flugstundenzahl durch die Erfahrungen anderer Länder bestätigt?
Wie wird sich der Bundesrat davon überzeugen, dass diese tiefere Zahl eingehalten wird?
Wer zahlt die Mehrkosten, falls diese Zahl überschritten wird?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Tous les candidats ont reçu la même demande d'offre. Cela veut dire que tous les soumissionnaires ont dû se baser, pour effecteur leurs calculs, sur le nombre d'heures de vol défini par le DDPS. L'évaluation globale repose sur les données fournies par les candidats ainsi que sur les essais de vol effectués en Suisse et dans les pays producteurs. Ladite évaluation a montré que les F-35A nécessitaient moins d'heures de vol que les autres avions en lice, et ce à hauteur d'environ 20 %. En l'occurrence, le DDPS se base sur sa propre évaluation. Les Forces aériennes s'en tiennent quant à elles au nombre d'heures de vol mentionné dans l'évaluation, qui a par ailleurs montré qu'avec ce même nombre d'heures de vol, le F-35A reste malgré tout l'offre la plus avantageuse.
Eingereicht: 22.09.2021 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: 27.09.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In seiner Kommunikation rund um den Kaufentscheid zugunsten des Kampfflugzeugs F-35 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Gegengeschäfte die Schwachstelle bei Lockheed Martin seien.
Basiert das Volumen der Gegengeschäfte auf den Kosten gemäss Offerte oder auf den tatsächlichen Kosten, die mit der US-Regierung ausgehandelt worden sind (einschliesslich Teuerungsausgleich)?
Wurde der Verteilschlüssel zwischen den Sprachregionen im Vertrag festgehalten?
Wird dieser Verteilschlüssel auch eingehalten werden?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Le volume des affaires compensatoires est fixé en fonction de la somme contractuelle convenue entre le gouvernement américain et les fournisseurs. Les conventions sur les affaires compensatoires sont conclues entre armasuisse et Lockheed Martin et non entre le gouvernement américain et la Suisse. La clé de répartition entre les régions linguistiques pour les affaires compensatoires est définie avec les fournisseurs dans la convention sur les affaires compensatoires. Conformément à l'art. 2, al. c, de l'arrêté fédéral du 20 décembre 2019 relatif à l'acquisition de nouveaux avions de combat, le Conseil fédéral s'assure autant que possible de la répartition des affaires compensatoires dans les régions : 65 % en Suisse alémanique, 30 % en Suisse romande et 5 % en Suisse italienne.
Eingereicht: 29.09.2021 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 24.11.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Schweiz beschafft die 36 Tarnkappenbomber F-35A via Foreign Military Sales (FMS) vom US-Staat. FMS-Geschäfte haben ihre Rechtsgrundlage im Arms Export Control Act (AECA). Bei FMS-Geschäften schliessen die US-Regierung und eine ausländische Regierung ein Abkommen ("Letter of Offer and Acceptance" LOA) ab.
- Kann der Bundesrat bestätigen,
a. dass die US-Regierung erst irgendwann in der Zukunft mit Lockheed Martin als Hersteller über den Preis der für die Schweiz bestimmten F-35A, Block 4, Lot 19-22 verhandeln wird?
b. dass gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Terms and Conditions") von FMS-LOA die US-Regierung mit der Schweiz aktuell nur auf "bestmöglichen" Schätzungen beruhende Zielpreise vereinbaren kann, aber keine Festpreise?
c. dass allfällige Kostensteigerungen von der Schweiz zu tragen sind?
d. dass der AECA dem US-Verteidigungsministerium vorschreibt, für wichtige, über das FMS-System verkaufte Verteidigungsgüter nicht wiederkehrende Kosten (Nonrecurring costs NCs) in der Regel dem Kunden zu verrechnen?
e. dass sich FMS-LOA nie über die Teuerung aussprechen und deshalb die Teuerungsrisiken allein die Schweiz trägt?
f. dass FMS-LOA stets auf US-Dollar lauten und deshalb allein die Schweiz das Wechselkursrisiko trägt?
g. dass sich FMS-LOA nie über Offsetverpflichtungen aussprechen, weil diese in direkten Verträgen mit dem Hersteller zu regeln sind? Welche zusätzlichen Kosten verursachen die Offsetverpflichtungen, welche Lockheed Martin gegenüber der Schweiz in einem separaten Vertrag eingeht?
Wie hoch schätzt der Bundesrat die maximalen finanziellen Verpflichtungen und Risiken je einzeln für die sechs Punkte b bis g ein? Erhöht sich dadurch entsprechend der kommunizierte Preis von 5.068 Milliarden Franken für die Beschaffung?
Bezieht sich das VBS allein auf Herstellerangaben? Verzichtete es darauf, deren Plausibilität durch einen Vergleich mit F-35A-Geschäften der USA mit anderen Staaten abzuklären?
Die Schweiz bezahlt für ihre F-35A um 25 Prozent niedrigere Stückkosten als die Emirate 2019 und Polen 2020, d.h. pro Stück mindestens 40 Millionen US-Dollar weniger.
a. Welches geostrategische Interesse verknüpfen die USA mit diesem Dumping-Angebot?
b. Lassen es sich die USA etwas kosten, die Schweiz langfristig sicherheitspolitisch von sich abhängig zu machen und die europäische Rüstungsindustrie aus dem Markt zu werfen?
Antwort des Bundesrates:
- a.
Vertragspartnerin der Schweiz ist die US-Regierung. Die Herstellerin war jedoch eng in den Beschaffungsprozess eingebunden. Die verbindliche Offerte der US-Regierung ist daher bereits mit der Herstellerin abgesprochen und wird im LOA zwischen der US-Regierung und der Schweiz und in den Detailverträgen zwischen US-Regierung und Herstellerin reflektiert werden.
b. und d.
Die US Regierung beschafft die Flugzeuge zu Festpreisen und verkauft sie zu denselben Festpreisen weiter an die Schweiz.
c., e. und f.
Die Inflation (Teuerung) ist in den Festpreis eingepreist. Wechselkursveränderungen werden von der Schweiz getragen.
Alle Kandidaten haben ihre Offerten in der Währung des jeweiligen Herstellerlandes eingereicht. Die Schweiz sichert in der Regel ab Vorliegen des Bundesbeschlusses den Wechselkurs ab (Art. 70a Abs. 3 der Finanzhaushaltverordnung, FHV, SR 611.01).
g.
Die Offsetvereinbarungen werden direkt zwischen armasuisse und den Herstellern abgeschlossen und basieren auf dem Angebot der US-Regierung. Das war zum Beispiel auch bei der damaligen Beschaffung der F/A-18C/D der Fall. Das Angebot der US-Regierung ist umfassend; das heisst, es werden keine zusätzlichen Kosten für Offset entstehen.
Die Schweiz sichert in der Regel ab Vorliegen des Bundesbeschlusses den Wechselkurs ab (Art. 70a Abs. 3 FHV). Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Währungsrisiko mehr. Der Betrag von 5.068 Milliarden Franken entspricht den Beschaffungskosten zum Preisstand Februar 2021 und berücksichtigt einen Wechselkurs von 0,95 Schweizer Franken pro US-Dollar. Der Betrag erhöht sich um die Teuerung bis zum Zahlungszeitpunkt und die darauf anfallende Mehrwertsteuer.
Die Beschaffung und die darauf gestützten Verträge beziehen sich auf die Offerte der US-Regierung. Preise zwischen den USA und anderen Staaten können, sofern überhaupt bekannt, nicht verglichen werden, weil die Verträge, Beschaffungsumstände, Lieferumfang und Spezifikationen aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht veröffentlicht werden. Dritten ist deshalb nicht bekannt, was in diesen Verträgen enthalten ist und wie der Inhalt zustande kam. Die Schweiz ist jedoch im Dialog mit anderen F-35A Nutzern wie zum Beispiel Dänemark. Die Gespräche zeigen, dass die dänischen Erwartungen bezüglich der Beschaffungskosten der F-35A eingehalten wurden.
- a. und b.
Die Schweiz hat keine Einsicht in die Verträge zwischen der US-Regierung und anderen Staaten und kann daher keine Vergleiche anstellen.
Eingereicht: 01.10.2021 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 24.11.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Kann der Bundesrat die Nachrichten von "La Liberté" und RTS bestätigen, wonach die Armasuisse sich schon mit Saab, Boeing, Dassault, Airbus und Eurosam getroffen hat, um zu bestimmen, ob deren Daten vernichtet oder retourniert werden sollen?
Hat die Armasuisse eine dritte Möglichkeit vorgeschlagen?
Hat die Armasuisse bei dieser Gelegenheit zwischen den klassifizierten militärischen Daten und den übrigen Daten unterschieden?
Hat die Armasuisse in den Gesprächen die Herstellerfirmen auf andere laufende Geschäfte mit der Schweiz hingewiesen? Könnten solche Andeutungen als Druckversuche gedeutet werden?
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schreibt in Artikel 49 vor: " Die Auftraggeberinnen bewahren die massgeblichen Unterlagen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren während mindestens drei Jahren ab rechtskräftigem Zuschlag auf."
a. Erstreckt sich diese Aufbewahrungspflicht auch auf die klassifizierten militärischen Daten?
b. Bis wann ist die dreijährige Aufbewahrungsfrist auf die verschiedenen Beschaffungsverfahren von Air 2030 anwendbar?
c. Sind gegenwärtig noch alle Daten und Dokumente verfügbar, einschliesslich derjenigen von Saab (Offerte auf Offertanfrage vom 6. Juli 2018), Boeing, Airbus, Dassault und Eurosam?
- Die Armasuisse ist zum Informationsschutz verpflichtet. Deshalb ist es befremdlich, dass sie im Rahmen der externen Prüfung der Ergebnisse auf deren Plausibilität die Offerten der Anbieterinnen wiederholt der Anwaltskanzlei Homburger AG übermittelt hat.
a. Zu welchen Dokumenten und Daten der Anbieterinnen hatte die Homburger AG Zugang?
b. Hat die Armasuisse mit der Übermittlung dieser Daten an die Homburger AG die Vertraulichkeitsabkommen mit den Anbieterinnen verletzt?
c. Wie hoch waren die Kosten der Plausibilitätsprüfung durch die Homburger AG?
d. Weshalb hat die Armasuisse nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit der Plausibilitätsprüfung beauftragt? Das hätte nichts gekostet und wäre viel glaubwürdiger gewesen, da die EFK geheime Dokumente hätte überprüfen können.
- Die Armasuisse hat für die Evaluation von Air 2030 ein in sich geschlossenes Datenzentrum und isolierte SharePoints mit den Herstellerfirmen eingerichtet. Hat der Bundesrat eine forensische Kopie davon erstellen lassen, um jegliche nachträgliche Manipulation der Daten zu verhindern?
Antwort des Bundesrates:
- Aufgrund der geltenden Informationsschutzabkommen mit den Herstellerländern dürfen militärisch klassifizierte Daten und Dokumente, die der Schweiz von einem ausländischen Staat übergeben werden, nur für den vorbestimmten Zweck verwendet werden. Im vorliegenden Fall ist dies die Evaluation und Beschaffung eines neuen Kampflugzeuges, bzw. eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite. Deshalb muss die Schweiz diese Daten und Dokumente gemäss Absprache mit den Herstellerländern der unterlegenen Kandidaten zurückgeben oder vernichten. Das VBS hat diese Frage gegenüber den unterlegenen Kandidaten angesprochen, um frühzeitig Klarheit über das Vorgehen zu schaffen.
Die militärisch klassifizierten Daten werden nicht vor der Unterzeichnung der Beschaffungsverträge zurückgeben oder vernichtet, sondern erst nach der parlamentarischen Beratung oder nach einer möglichen Volksabstimmung.
Nein. Die Informationsschutzabkommen schreiben vor, dass die militärisch klassifizierten Daten und Dokumente gemäss Absprache mit den Herstellerländern der unterlegenen Kandidaten zurückgeben oder vernichtet werden müssen.
armasuisse hat sich in den Gesprächen ausschliesslich auf die militärisch klassifizierten Daten und Dokumente bezogen.
Nein, in den Gesprächen wurden keine anderen Geschäfte angesprochen.
a. Nein. Der Umgang mit militärisch klassifizierten Daten ist in zwischenstaatlichen Informationsschutzabkommen geregelt.
b. Die Mindestfrist zur Aufbewahrung der in Artikel 49 des Bundesgesetzes
über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) aufgeführten Unterlagen beträgt drei Jahre ab rechtskräftigem Zuschlag, das heisst im vorliegenden Fall ab Typenentscheid durch den Bundesrat (Bundesratsbeschluss vom 30.06.2021).
c. Im Falle von Saab wurden die militärisch klassifizierten Daten in Absprache mit dem Herstellerland zurückgegeben, nachdem Saab frühzeitig aus dem Evaluationsverfahren ausschied. Davon abgesehen verfügt armasuisse über alle während der Evaluation erhaltenen Daten.
- a. Das VBS hat die Anwaltskanzlei Homburger SA damit beauftragt, Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf den Zuschlag im Verfahren zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durchzuführen. Die Plausibilitätsprüfungen bezogen sich auf die Methodik der Bewertung, die Zuschlagskriterien sowie die finanzielle Beurteilung der Angebote, unter Berücksichtigung des vom Volk genehmigten Planungsbeschlusses. Nur die Informationen, die zur Durchführung dieser Plausibilitätsprüfungen notwendig waren, wurden Homburger SA übermittelt.
b. Nein. Der Anwaltskanzlei wurden keine militärisch klassifizierten Daten offengelegt. Damit wurden die vom Bund mit den Anbietenden geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen gewahrt.
c. Die Vergütung für die Leistungen der Auftragnehmerin erfolgt nach Aufwand. Entschädigt werden nur tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Leistungen. Für den Auftrag wurde ein verbindliches Kostendach im Umfang eines mittleren sechsstelligen Betrags festgelegt.
d. Das VBS hat beschlossen, eine externe Plausibilisierung vornehmen zu lassen. Die EFK sowie die zuständigen parlamentarischen Delegationen und Kontrollorgane können jederzeit Einblick in die Daten erhalten, unter Beachtung der massgebenden Informationsschutzabkommen.
- Nein, der Bundesrat sieht kein forensisches Duplikat vor. Der Betrieb des isolierten Datencenters untersteht umfassenden Prozessen und Massnahmen, insbesondere was die Datensicherheit und Datenintegrität betrifft. Anpassungen im Datencenter werden systematisch nachvollzogen.
Eingereicht: 01.12.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Defense Security Cooperation Agency (USA) legte am 30. September 2020 die Obergrenze des F-35-Pakets für die Schweiz fest.
Bis wann bleibt der F-35 mit der Radar-Luft-Luft-Lenkwaffe Amraam AIM-120C bewaffnet, von denen die Schweiz laut armasuisse 22. September 2016 bloss "eine minimale Anzahl" hat?
Wann war die AIM-120C erstmals auf dem Markt?
Wie viele Infrarot-Luft-Luft-Lenkwaffe Sidewinder AIM-9X sind im F-35-Beschaffungspaket (ohne jene für Ausbildung)?
Wie viele MK-82 Bomben und welche genau?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 01.12.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Wie viele Starts/Landungen flog die Schweizer Luftwaffe mit den F-5 Tiger und den FA-18 Hornet die letzten drei Jahre?
Wie viele Flugstunden sind das pro Jahr?
Soll der F-35 144 Flugstunden/Jahr fliegen?
Wie vielen Starts entspricht das?
Ist darin die Ausbildung für Luftpolizei sowie neu auch für Überwachung und für Luft-Boden-Fähigkeit enthalten?
Sollen die unterlegenen Anbieter alle gleich viele Flugstunden fliegen?
Wie viele?
- Wie viele Flugstunden wurden den Anbietern im RFP 2018 kommuniziert?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Eingereicht: 08.12.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 13.12.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Erhält der F-35-Tarnkappenbomber in Friedenszeiten die Zulassung für Einsätze im zivilen Luftraum mit aktiver Stealth-Eigenschaft?
Wie wird sichergestellt, dass der F-35 für den zivilen Radar erkennbar und identifizierbar ist?
Müssen Lüneburgerlinsen angebracht werden?
Wann dürfen die Lüneburgerlinsen abgebaut werden?
Entscheidet die Schweiz beim F-35 allein über den Lüneburgerlinsen-Einsatz oder reden die USA mit?
Ist in Friedenszeiten die Verwendung des Mode 5 Transponders vorgeschrieben?
Antwort des Bundesrates:
Der F-35A wird vollumfänglich für den Einsatz im zivilen Luftraum zugelassen sein. Die Flugzeuge sind unter anderem mit einem Transponder ausgerüstet, der auch für zivile Radarsysteme sichtbar und identifizierbar ist. In Friedenszeiten werden auf den F-35A zudem Radarreflektoren installiert, die von Radaranlagen auf dem Boden erkannt werden können. Diese Radarreflektoren werden fachtechnisch auch als Lüneburgerlinsen bezeichnet. Die Reflektoren werden nur entfernt, wenn dies für einen Einsatz zugunsten der Sicherheit der Schweiz notwendig ist. Die Schweiz entscheidet autonom, wann dies der Fall ist. Die Verwendung des militärischen "Transponder Mode 5" ist in Friedenszeiten nicht vorgeschrieben.
Eingereicht: 08.12.2021 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: 13.12.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Laut Medienberichten erklärt sich bei den Kompensationsgeschäften die Differenz von 700 Millionen Franken zwischen den am 26. November 2021 bekanntgegebenen 2,9 Milliarden und den vom Parlament beschlossenen 3,6 Milliarden (d. h. 60 Prozent der vereinbarten 6,035 Milliarden) unter anderem durch direkt vom Bund vergebene Aufträge.
Trifft das zu?
Und wenn ja, verletzt dieses Vorgehen nicht den Parlamentsbeschluss, demgemäss es ausländische Unternehmen sind, die zu Kompensationsgeschäften zu verpflichten sind?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
C'est inexact. Comme indiqué dans le message concernant l'arrêté de planification relatif à l'acquisition de nouveaux avions de combat et conformément à l'arrêté fédéral, c'est la valeur du contrat qui est déterminante pour le calcul du volume des affaires compensatoires, en l'occurrence les montants effectivement payés aux fournisseurs étrangers. Ce sont ces montants qui doivent être compensés à 60 %. Il n'y a pas d'affaires compensatoires prévues pour les parts concernant la taxe sur la valeur ajoutée, le supplément pour risques et les mandats confiés directement par la Confédération à des entreprises suisses. Si l'on déduit du crédit d'engagement les parts non compensées, on obtient une valeur contractuelle d'environ 4,8 milliards de francs ; les 60 % de ce montant correspondent à environ 2,9 milliards de francs.
Eingereicht: 08.12.2021 | Jean-Luc Addor (SVP/VS) | Antwort BR: 13.12.2021 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Nachdem die Beschaffungskosten auf 6,035 Milliarden Franken nach oben korrigiert worden sind: Warum belaufen sich die am 26. November 2021 bekanntgegebenen Kompensationsgeschäfte auf 2,9 Milliarden (48 %) und nicht auf 3,6 Milliarden, das heisst auf die vom Parlament beschlossenen 60 Prozent?
Bisher weiss man von direkten Kompensationsgeschäften im Umfang von 1 Milliarde Franken (wovon - fast - ausschliesslich Deutschschweizer Unternehmen profitieren): Können die vom Parlament beschlossenen Anteile für die Industrien in der französischsprachigen Schweiz (30 %) und der italienischsprachigen Schweiz (5 %) eingehalten werden?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Comme indiqué dans le message concernant l'arrêté de planification relatif à l'acquisition de nouveaux avions de combat et conformément à l'arrêté fédéral, c'est la valeur du contrat qui est déterminante pour le calcul du volume des affaires compensatoires, en l'occurrence les montants effectivement payés aux fournisseurs étrangers. Le Parlement a décidé que ces montants devaient être compensés à 60 %. Il n'y a pas d'affaires compensatoires prévues pour les parts concernant les taxes sur la valeur ajoutée, le supplément pour risques et les mandats confiés directement par la Confédération à des entreprises suisses. Si l'on déduit du crédit d'engagement les parts non compensées, on obtient une valeur contractuelle d'environ 4,8 milliards de francs ; 60 % correspondent à environ 2,9 milliards de francs. La clé de répartition entre les régions ne concerne pas seulement les compensations directes, mais toutes les affaires compensatoires. Conformément à l'arrêté de planification, le Conseil fédéral s'assure que la clé de répartition des affaires compensatoires dans les régions soit respectée dans la mesure du possible.
Eingereicht: 14.12.2021 | Olivier Français (FDP-Liberale/VD) | Antwort BR: 23.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesbeschluss des Parlaments vom 20. Dezember 2019 zur Beschaffung von Kampfflugzeugen, der 2020 vom Stimmvolk angenommen wurde, beinhaltete ganz klar zum einen die Höhe der Offsetgeschäfte (60 Prozent) und zum anderen die Verpflichtung, diese Geschäfte auf die Regionen zu verteilen. Ohne den Entscheid des Bundesrates über die Wahl des Lieferanten in Frage zu stellen, stelle ich fest, dass es seitens des Lieferanten zahlreiche Unklarheiten über die garantierte Höhe der Kompensationsgeschäfte gibt. Die Armasuisse stellt klar, dass aus den Anteilen für die Mehrwertsteuer, für den Risikozuschlag und für die direkten Aufträge des Bundes an Schweizer Firmen keine Offsets entstehen. Allerdings fehlen zu diesen Anteilen Erläuterungen. Wenn man ausserdem die 60 Prozent der Offsetgeschäfte vom Vertragswert von 5 Milliarden Franken errechnet, ergibt das einen Betrag von 3 Milliarden Franken und nicht, wie in der Medienmitteilung der Armasuisse vom 26. November 2021 angegeben, von 2,9 Milliarden. Und schliesslich garantieren die bisherigen Informationen nicht, dass die Kompensationsgeschäfte auf die drei Sprachregionen aufgeteilt werden.
Aufgrund der aufgeführten Feststellungen, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Warum beziehen sich die 60 Prozent der Kompensationsgeschäfte auf den ursprünglichen Offertenpreis von 5,068 Milliarden Franken statt auf den bereinigten Vertragspreis von 6,035 Milliarden Franken oder gar auf den Endbetrag, den die Schweiz bis 2031 wird bezahlen müssen?
Warum ergeben sich aus den auf die anfänglichen 5 Milliarden Franken berechneten 60 Prozent 2,9 Milliarden und nicht 3 Milliarden Franken?
Welche Schritte wurden unternommen, um eine gerechte Verteilung der Offsetgeschäfte zu garantieren?
Ausserdem bitte ich den Bundesrat, seine Position zu den folgenden Klärungsfragen zu verdeutlichen:
Wie lässt sich der Unterschied zwischen dem Kaufpreis von 5,068 Milliarden Franken, weswegen die Entscheidung auf den Typ F-35A gefallen ist, und dem bereinigten Vertragspreis von 6,035 Milliarden Franken erklären?
Kann der Bundesrat die Beträge für die Mehrwertsteuer, für den Risikozuschlag und für die direkten Aufträge des Bundes an Schweizer Firmen detailliert beziffern?
Kann der Bundesrat den Anteil, der im bereinigten Vertrag der Inflation zuzuschreiben ist, ausführlich angeben?
Antwort des Bundesrates:
1., 2. & 4.
Die Beschaffungskosten betragen zum Preisstand Februar 2021 5.068 Milliarden Franken inklusive Mehrwertsteuer.
Die Beschaffungskosten per 2031 inklusive die vertraglich festgelegte Teuerung in den USA und geschätzter Teuerung in der Schweiz sowie inkl. Mehrwertsteuer betragen 6,035 Milliarden Franken.
Für die Berechnung des Offsetvolumens ist gemäss Planungsbeschluss der sogenannte Vertragswert massgebend, was bereits im Wortprotokoll des Ständerates vom 24. September 2019 festgehalten ist. Das sind die Beträge, die ausländischen Lieferanten respektive Firmen effektiv zufliessen. Diese sind zu 60 Prozent durch Offsets zu kompensieren. Wie bei allen FMS-Geschäften üblich, besteht keine Offsetverpflichtung für Leistungen der US Regierung, die Mehrwertsteuer, den Risikozuschlag und für die direkten Aufträge des Bundes an Schweizer Firmen. Den ausländischen Firmen werden rund 4.8 Milliarden Franken zufliessen; 60 Prozent davon ergeben eine Offsetverpflichtung von rund 2.9 Milliarden Franken.
Die Umsetzung der Offsetgeschäfte wird mit einem Monitoring und Controlling überwacht. Bei direkten Offsetgeschäften geschieht dies durch armasuisse. Bei indirekten Offsets erfolgt die Überwachung unter der Leitung von armasuisse in Kooperation mit den Verbänden Swissmem, Groupement Romand pour le matériel de Défense et de Sécurité (GRPM), Swissmechanic und digitalswitzerland. Dazu betreiben diese das Offset-Büro Bern. Das Offset-Büro Bern prüft die von den Herstellern gemeldeten Offsetgeschäfte auf deren Konformität mit den Offsetregeln. Weiter muss der ausländische Lieferant gemäss der Offset-Policy der armasuisse mindestens jährlich eine Koordinationssitzung mit armasuisse und dem Offset-Büro Bern in der Schweiz durchführen. Die Sitzung dient unter anderem der Überwachung der regionalen Verteilung. Bei laufenden Offsetprogrammen werden der Name des Beschaffungsprojekts, der Name des ausländischen Herstellers, der Name des berücksichtigten Schweizer Unternehmens sowie dessen Sprachregion und der prozentuale Erfüllungsgrad in einem öffentlichen Offsetregister auf der Webseite der armasuisse publiziert. Die Offsetverpflichtung muss bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung restlos erfüllt sein. Anderenfalls wird eine Konventionalstrafe fällig, die den Hersteller allerdings nicht von der Erfüllung der Offsetverpflichtung befreit.
Im beantragten Verpflichtungskredit für den F-35A sind 422 Millionen Franken Mehrwertsteuer auf Importe (MIMP) enthalten. Die MIMP ist für den Bund haushaltsneutral. Der Risikozuschlag wird im Verpflichtungskredit separat ausgewiesen und beträgt 82 Millionen Franken. Der Bund vergibt direkte Aufträge im Wert von 67 Millionen Franken an die Schweizer Industrie.
Die Regierungen der USA und der Schweiz sind an die Bestimmungen des Beschaffungsvertrages (Letter of Offer and Acceptance, LOA) gebunden, der die Vereinbarung über den Kauf der 36 F-35A Flugzeuge durch die Schweiz als Festpreisvertrag bestätigt. Darin ist auch die Inflation eingepreist. Weil der LOA zur Beschaffung der Flugzeuge auf einem Festpreis beruht, ist die eingerechnete Inflation nicht explizit ausgewiesen. Das ist für die Schweiz auch nicht von Bedeutung, weil die Preise bis zur Auslieferung unverändert bleiben.
Eingereicht: 16.12.2021 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 16.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die aktuelle Pilotenschule umfasst 230 Flugstunden auf dem PC-7 in der Grundausbildung, 330 Flugstunden auf dem PC-21 in der Weiterausbildung und 150 Flugstunden auf dem F/A-18 Hornet. Mit wie vielen Stunden gestalten sich diese Etappen mit dem F-35A?
Für General Mark Kelly, Chef US-Air Combat Command, ist klar, dass als Zwischenschritt zum F-35 eine hinführende Ausbildung auf einem fortgeschrittenen taktischen Trainingsflugzeug wie dem T-7A Red Hawk unverzichtbar ist, der zudem zwingend die Avionik, Sensorik und Datenverarbeitung des F-35 umfassend abbildet. Plant der Bundesrat trotzdem den direkten Umstieg vom Turboprop PC-21 auf den F-35A? Der nur als Einsitzer erhältlich ist? Zu welchen zusätzlichen Kosten, weil die Flugstunde des F-35A 10 bis 20 Mal mehr kostet als beim T-7A oder M-346?
Oder müssen die Schweizer F-35-Piloten teilweise in den USA oder Italien ausgebildet werden? Wie viele Stunden, auf welchen Jets und zu welchen Kosten?
Am 19. Mai 2020 stürzte in Eglin (Florida) ein F-35A ab, weil der sehr erfahrene Pilot völlig überfordert war. Der vollständig zerstörte F-35A hatte einen Wert von 176 Mio. US-Dollar. Laut Untersuchungsbericht der US-Airforce war die Simulator-Ausbildung kontraproduktiv; der Absturz-Pilot hatte auf dem Simulator falsche Routinen eingeübt ("the MP had a negative habit transfer from the F-35A simulator"). Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken einer forcierten Ausbildung auf dem Simulator?
Entscheidend für den Absturz war die äusserst komplexe Technik des F-35A. Der Pilot war überfordert, die vom Helm vermittelten Informationen richtig zu verarbeiten. Dieses Problem verschärft sich, weil im F-35A die meisten Prozesse automatisiert sind und das System dem Piloten praktisch keine sinnlich erlebbaren Rückmeldungen gibt. Wie schätzt der Bundesrat angesichts der F-35-Abstürze in Eglin und zuvor am 9. April 2019 bei Misawa (Japan) die F-35-Absturzrisiken aufgrund von Pilotenfehlern ein? Wie wirkt sich diese Risikoabschätzung auf die Planungen zur Pilotenausbildung aus? Eingedenk, dass unsere Alpenlandschaft zusätzliche Herausforderungen birgt?
Operativ stand in der Pilotenausbildung bisher die Luftpolizei und die Luftverteidigung im Zentrum. Nun soll der F-35A neu in der Überwachung und dem Luft-Boden-Kampf zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wie wirkt sich dies auf die Anzahl Flugstunden in der Ausbildung aus?
Antwort des Bundesrates:
Die Etappen in der Pilotenausbildung werden mit der Einführung des F-35A grundsätzlich gleich bleiben.
Die Luftwaffe plant die Ausbildung der Militärpilotinnen und -piloten mit der direkten Umschulung vom Turbo-Propeller-Trainer PC-21 auf den F-35A. Die Umschulung vom sehr leistungsfähigen PC-21 auf den F/A-18C/D hat sich in den letzten Jahren bewährt. Auch Erkenntnisse aus der Evaluation und dem Austausch mit amerikanischen F-35-Besatzungen und -Ausbildnern bestätigen diese Vorgehensweise. Insbesondere dank dem tieferen Treibstoffverbrauch des Turbo-Propeller-Antriebs des PC-21 sind diese Ausbildungsflüge vergleichsweise kostengünstig und weniger umweltbelastend als mit einem Jet-Trainer.
Es ist nicht geplant, Schweizer Piloten auf Jet-Trainingsflugzeugen in anderen Ländern zu schulen. Der PC-21 ist dank seiner modernen Avionik und seinen Flugleistungen ein vollwertiges taktisches Trainingsflugzeug und ersetzt einen Jet-Trainer.
Die Aufteilung von Flug- und Simulatorstunden ist in den Ausbildungsplänen des F-35A grundsätzlich vergleichbar mit jenen des F/A-18C/D. Das Simulatortraining wird nicht übermässig forciert, ist aber eine unverzichtbare Ergänzung zum Flugtraining, weil Verfahren zum Beispiel im Bereich von Pannen gefahrlos trainiert werden können. Der Ausbildungsplan des F-35A hat sich bei der Ausbildung von mehr als 1'500 Pilotinnen und Piloten bewährt.
Flugunfälle sind meist die Folge einer unglücklichen Verkettung von spezifischen Ursachen. Der F-35A ist mit zahlreichen modernen Sicherheits- und Warnsystemen ausgestattet. So verfügt er zum Beispiel über ein System zur automatischen Verhinderung einer Kollision mit dem Boden, was gerade im alpinen Umfeld eine wichtige zusätzliche Sicherheitskomponente ist. Das richtige Verhalten beim Fliegen im Gebirge erlernen die Schweizer Militärpilotinnen und -piloten bereits in der Grundausbildung.
Beim Flugunfall in Eglin im Frühling 2020 war die Hauptursache das Aufsetzen bei der Landung mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit. Der Flugunfall des F-35A in Misawa ist gemäss dem Unfallbericht der japanischen Luftstreitkräfte auf räumliche Desorientierung des Piloten zurückzuführen. Räumliche Desorientierung hat in der Vergangenheit auch schon bei anderen Kampfflugzeugen zu Unfällen geführt. Die Schweizer F-35A werden mit einem System ausgerüstet sein, das in einer solchen Situation die Wiederherstellung einer korrekten Fluglage mit einem einfachen Knopfdruck ermöglicht. Zum Zeitpunkt des Unfalls war dieses System noch nicht verfügbar.
- Luftpolizeidienst und Luftverteidigung stehen nach wie vor im Zentrum der Ausbildung. Der F-35A verfügt über neuartige, sehr leistungsfähige und umfassend vernetzte Systeme. Dies ermöglicht den Pilotinnen und Piloten Informationsüberlegenheit in allen Aufgabenbereichen, womit sich auch die Trainingsinhalte verändern. Der beschränkte Wiederaufbau der Erdkampffähigkeit und der Luftaufklärung wirkt sich nicht auf die Anzahl Flugstunden aus.
Eingereicht: 16.12.2021 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 16.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
- Der F-35 zeichnet sich als Kampfflugzeug der fünften Generation durch eine äusserst komplexe Avionik, Sensorik und Datenverarbeitung aus.
a. Was erhält davon die Schweiz? Dieselben digitalen Fähigkeiten, die die USA nutzen?
b. Mit welchen Folgekosten rechnet der Bundesrat für deren langfristigen Werterhalt, neue Features und künftige Updates?
c. Sind diese Teil der berechneten Lebenszykluskosten (LCC) von 15,5 Milliarden Franken für Beschaffung und Betrieb der 36 F-35 während 30 Jahren?
- Der F-35-Entscheid erfolgte nach dem Entscheid, SkyView als neues Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem zu beschaffen.
a. Welcher Aufwand erfordert die Integration des F-35 in SkyView, in die Radar-Modernisierung und in Schnittstellen wie die dreidimensionalen Geländedarstellung? Reichen die aktuellen Link-16-Brandbreiten aus, um alle Datenflüsse vom F-35 in Echtzeit zu übertragen, weiterzuleiten und zu verarbeiten?
b. Der F-35 nutzt neben Link-16 weitere Datenverbindungen wie den Multifunction Advanced Data Link (MADL).
Integriert die Schweiz diese in SkyView und die Systeme der vernetzen Operationsführung?
c. Wie gross ist des Aufwand, um den US-Anforderungen an die F-35-Geheimhaltung in Armee, den VBS-Immobilien und der Ruag zu genügen?
d. Muss C4ISTAR ersetzt werden? Welcher Aufwand entsteht, um alle vom F-35 Daten in die Systeme der vernetzen Operationsführung zu integrieren?
e. Zu welchem Mehraufwand führt der F-35-Typenentscheid insgesamt im Programm Air2030 dessen Einbettung in die IT Gesamtarchitektur der Armee? Sind die Kosten Teil des F-35-LCC von 15,5 Milliarden Franken?
- Mit oder ohne F-35 erneuert die Gruppe Verteidigung und die Armee sei Jahren die elektronische Infrastruktur.
a. Wie stellt das VBS die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle angemahnte Kohärenz des Gesamtsystems, Einhaltung der Zeitpläne und strategische Steuerung seiner IT-System sicher?
b. Setzt es die Sicherheitsvorgaben einheitlich und wirksam durch?
c. Mit welchen Kosten rechnete das VBS in den kommenden zehn Jahren für Beschaffung und Betrieb seiner IT-System, darunter SAP, Cyber-Verteidigung, C2Air, Radar, IKT, Führungs- und Rechnensysteme einschliesslich FITANIA und C41STAR?
d. Um welchen Betrag haben sich diese finanziellen Planzahlen mit dem F-35-Entscheid verändert?
e. Welchen Stellenwert hat die Vision einer digitalisierten Kriegführung in alle diesen Planungen?
Antwort des Bundesrates:
1.a. Die 36 Exemplare des F-35A werden in derselben Konfiguration beschafft, wie sie das Herstellerland einsetzt. Anpassungen an Schweizer Gegebenheiten sind nicht erforderlich.
b. & c. Vorhersagen zu allfälligen Updates und Werterhaltungsprojekten sind mit hohen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend sind bei den berechneten Betriebskosten über 30 Jahre keine solchen Ausgaben eingerechnet.
2.a. Der Aufwand für die Integration des F-35A in die Führungssysteme der Armee ist gleich gross wie mit dem heutigen F/A-18C/D oder wie es bei anderen Kandidaten der Fall gewesen wäre. Die Echtzeitübertragung, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten ist sichergestellt.
b. Nein.
c. Im Vergleich zu heute entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
d. Um den Betrieb der F-35A sicherzustellen, müssen keine Systeme ersetzt werden. Der Aufwand für die Integration des F-35A in die relevanten Systeme der Armee ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Integration der heutigen F/A-18C/D.
e. Die Beschaffung des F-35A führt nicht zu einem Mehraufwand bei der Einbettung in die IT-Systeme der Armee.
3.a. Die Gruppe Verteidigung verbessert mit laufenden Projekten die strategische Steuerung, das Controlling und eine Verifikation der geforderten Fähigkeiten im Verbund. Um die Zeitpläne einzuhalten, werden die Komplexität der Projekte reduziert und administrative Hürden abgebaut.
b. Ja. Die Sicherheit wird nach ISO/IEC97001 (ISMS) geführt. Mit der Bildung des Kommandos Cyber wird der permanente Cyber-Eigenschutz der Armee erweitert, modernisiert und laufend den aktuellen Bedrohungen angepasst.
c. Die IT-Kosten der Armee werden laufend antizipiert, überwacht und aus dem ordentlichen Budget der Gruppe Verteidigung finanziert. Das Parlament beschliesst die Verpflichtungskredite für Investitionen, so etwa mit der Armeebotschaft 2021 für den Ausbau des Führungsnetzes Schweiz (178 Mio. Fr.) und für die Ausstattung der Rechenzentren VBS (79 Mio. Franken). Da die Systeme der Armee zunehmend mehr IT-Komponenten umfassen, ist eine Abgrenzung zwischen System und Informatik nicht möglich. Entsprechend können auch keine Angaben über alle IT-Kosten über die nächsten zehn Jahre gemacht werden.
d. Der Typenentscheid führt diesbezüglich zu keiner Änderung.
e. Der Sensor-Nachrichten-Führungs-Wirkungsverbund beschreibt die Art und Weise der Zusammenarbeit bei militärischen Aktionen. Er ist eines der Kernelemente der digitalisierten Führung und hat einen hohen Stellenwert in der Fähigkeitsentwicklung der Armee. Die Vernetzung und Weiterentwicklung von Prozessen, Datenverarbeitung (Data Science) und die Anwendung zugehöriger Technologien (z. B. Künstliche Intelligenz) sowie die Ausbildung der Menschen sollen einen Wissens- und Entscheidungsvorsprung bei militärischen Aktionen ermöglichen.
Eingereicht: 16.12.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 16.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Bei der Beantwortung der Interpellationen 21.4116 und 21.4065 blieben ein paar Fragen offen. Da diese sehr zentral sind, möchte ich den Bundesrat bitten, dies jetzt nachzuholen:
- Die "Terms and Conditions" der "Letter of Offer and Acceptance" (LOA) von Foreign Military Sales (FMS) halten in Ziffer 4.1 fest, dass Offerten allein auf "estimates based on the best available data" beruhen. Ziffer 4.4 macht klar, dass das Risiko allein beim Kunden liegt:"The Purchaser agrees to the following: 4.4.1 To pay to the USG the total cost to the USG of the items even if costs exceed the amounts estimated in this LOA".
a. In welchen Artikeln von welchem rechtskräftigen Dokument haben die USA gegenüber der Schweiz diese für FMS-Geschäfte der USA sonst stets verbindlichen Bestimmungen ausgehebelt?
b. Wie lautet der Wortlaut des rechtskräftigen Artikels, in dem die US-Regierung gegenüber der Schweiz eine Preisgarantie aussprach und "der Schweiz die mit der F-35-Entwicklung verbundenen Kostenanteile für Block 4 und den Standard für Lot 19-22 erlassen hat" (Zitat Ip. 21.4065)?
c. Welche Kostenelemente beinhaltet die US-Preisgarantie im Einzelnen?
- Der US-Rechnungshof (GAO) weist in seinem Bericht GAO-21-439 vom Juli 2021 auf den Anstieg der Anzahl F-35-Mängel von 870 auf 872 zwischen Mai und November 2020 hin. Sicherheitskritische Mängel der Kategorie 1 stiegen in der gleichen Periode um zwei von neun auf elf an.
a. Laut Bundesrat weist der F-35 keine sicherheitskritischen Mängel auf und ist serienreif (Ip. 21.4065). Wie interpretiert er die Kategorie-1-Mängel?
b. Der F-35 befindet sich rechtlich im Status einer Vorserie ("Low rate initial production" LRIP). In Vorserien sind keine Festpreise möglich. Der Bundesrat verfügt offenbar über andere Informationen. An welchem Datum haben die US-Behörden den "Full Rate Production" (FRP-Status) des F-35 anerkannt?
- Mit dem neuen "National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2022" greift der US-Kongress massiv in die Weiterentwicklung der F-35 ein. Er will mit dem Gesetz endlich eine substanzielle Senkung der explodierenden Betriebskosten erwirken und gleichzeitig den F-35A massiv umbauen und ab 2027 mit neuem Triebwerk und zusätzlichen Bewaffnungsmöglichkeiten ausstatten. Welche technischen und finanziellen Risiken sind damit für die Schweiz verbunden?
Antwort des Bundesrates:
a & b Die Terms and Conditions eines "Letter of Offer and Acceptance" (LOA) sind für alle Rüstungsgeschäfte mit den USA identisch und gehen deshalb nicht auf Spezifika eines individuellen Rüstungsgeschäfts ein. Spezifika werden im LOA selbst oder als Beilage zu einem LOA vereinbart. Die Schweiz beschafft die Flugzeuge via "Foreign Military Sales" (FMS) vom US-Staat zu denselben Konditionen, die er für sich selbst zur Anwendung bringt. Der US-Staat wiederum wickelt die Beschaffung der Flugzeuge über eigene Festpreisverträge mit den Firmen ab. In diesen Verträgen sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt. Die US Regierung hat der Schweizer Regierung zugesichert, dass sie Einblick in diese Verträge erhält und damit überprüfen kann, ob sie auch den LOA mit der Schweiz und das Angebot widerspiegeln, das die US-Regierung der Schweiz unterbreitet hat. Im LOA wird ebenfalls geregelt, dass der Schweiz die mit der F-35-Entwicklung verbundenen Kostenanteile erlassen werden. Darüber hinaus veröffentlicht die Schweiz aufgrund der Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Anbieter keine vertraglichen Details oder Wortlaute.
a Das Führen von Mängellisten ist bei komplexen Systemen üblich und führt zu steten und zielgerichteten Verbesserungen. Kategorie 1 Einträge werden im F-35 Programm unterteilt in flugsicherheitsrelevante Einträge (Kategorie 1A) und missionskritische Einträge (Kategorie 1B). Die aktuelle Liste beinhaltet keine Einträge der Kategorie 1A. In der Kategorie 1B gibt es fünf Einträge. Drei dieser Mängel werden für die Schweizer Flugzeuge behoben. Die verbleibenden zwei betreffen die Operation auf Flugzeugträgern und sind daher für die Schweiz nicht relevant.
b Ungeachtet des formalen Status hat der F-35 die Serienreife erreicht. Sämtliche Flugerprobungen sind abgeschlossen. Bereits heute sind weltweit über 720 F-35 ausgeliefert und im Einsatz. Dass sich der F-35 gemäss US-Beschaffungsrecht im formalen Status der sogenannten Low Rate Initial Production (LRIP) befindet, hat nichts mit dem Entwicklungsstand des Flugzeuges zu tun. Dies begründet sich vielmehr damit, dass beim F-35, einem Kampfflugzeug der 5. Generation, zusätzliche operationelle Tests verlangt werden, die bei herkömmlichen Kampfflugzeugen nicht anfallen würden. Dabei handelt es sich um eine simulierte Auseinandersetzung mit einer grossen Anzahl sehr moderner Gegner auf vergleichbar hohem technologischem Niveau wie der F-35. Da die dafür notwendige Simulator-Umgebung noch nicht fertiggestellt ist, konnten die entsprechenden Tests noch nicht durchgeführt werden.
Die Preise und die Vertragskonditionen sind verbindlich festgelegt. Der Hersteller fertigt die Schweizer Kampfflugzeuge nach denselben Standards und Verfahren, nach denen über 3000 Flugzeuge hergestellt werden. Da die Schweiz die F-35A direkt von der amerikanischen Regierung beschafft, profitiert sie auch direkt von der strengen Aufsicht und allen Initiativen und Vorgaben der Regierungsstellen oder des amerikanischen Kongresses, die zu Kostensenkungen führen. Aufgrund der weltweit stetig zunehmenden Anzahl Nutzer und F-35 Einheiten dürften die durchschnittlichen Betriebskosten tendenziell sinken.
Dass ein modernes Kampfflugzeug weiterentwickelt wird, ist normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind. Die Schweiz kann dabei als Kunde davon profitieren, dass sie sich nicht an den amerikanischen Entwicklungskosten beteiligen muss.
Eingereicht: 16.12.2021 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 16.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Welche Daten über die Lärmemissionen hat die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) anlässlich der Kampfjet-Evaluation erhoben? Beim Start? Der Landung? In welchen Distanzen vom Flugplatz? Mit und ohne Nachbrenner? In welchen Flughöhen der Jets? Wird das Ergebnis mit Messdaten von Dritten plausibilisiert?
Wird der Bundesrat - wie dies das dänische Verteidigungsministerium im 282 Seiten umfassenden Fluglärmbericht "731 Flyvestation Skrydstrup. Beregning af flystojbelastning" vom April 2019 getan hat - die Messwerte differenziert veröffentlichen? Und diese nach dänischem Vorbild je mit den entsprechenden Messwerten der Lärmemissionen der bisherigen Jets - bei uns FA-18 Hornet und F-5 Tiger - in Beziehung setzen?
Hat der Bundesrat die unterlegenen Anbieter angefragt, ob sie einer Publikation der Lärmmesswerte ihrer Jets zustimmen können?
Das VBS spricht von einer zusätzlichen Lärmbelastung von 3 Dezibel des F-35A gegenüber dem FA-18. Auf welche Messungen in welcher Situation an welchem Standort bezieht sich diese Aussage?
Norwegen und Dänemark entschädigen vom F-35-Zusatzlärm betroffene Eigentümer:innen von Liegenschaften. Im roten Perimeter kauft die Regierung die Liegenschaften auf, weil sie nicht mehr bewohnbar sind, im gelben Perimeter subventioniert sie massive Lärmschutzmassnahmen. Das dänische Verteidigungsministerium hat sechzehn Studien ausgewertet, um den Wertzerfall pro zusätzlichem Dezibel Lärm zu berechnen, darunter Studien aus der Schweiz.
a. Mit welcher Wertverminderung betroffener Liegenschaften rechnet der Bundesrat pro Dezibel zusätzlichem Lärm?
b. Leitet er Abklärungen ein, welche Perimeter in Payerne, Emmen und Meiringen von welcher zusätzlichen Lärmbelastung betroffen sind, und veröffentlicht er die Ergebnisse?
c. Wird er die meist betroffenen Liegenschaften aufkaufen? Und im erweiterten Perimeter die zusätzlich erforderlichen Lärmschutzmassnahmen entschädigen?
d. Reichen dafür die bestehenden Rechtsgrundlagen aus? Plant er deren Anpassung?
e. Wie hoch bemisst er das lärmbedingte Kostenrisiko für die öffentliche Hand?
- Wie verteilen sich die aktuellen Planzahlen von rund 4100 F-35-Starts und Landungen auf die drei Standorte Payerne, Emmen und Meiringen? Wird die Obergrenze von 4100 Bewegungen gesetzlich fixiert? Oder gibt es Szenarien, in denen diese Planzahlen überschritten werden könnten?
Antwort des Bundesrates:
Pendant les vols d'essai en Suisse, des mesures ont été effectuées par l'EMPA sur les avions au décollage, à l'atterrissage et lors du roulage. Les stations de mesure ont été réparties de manière à enregistrer des mesures comparables dans les directions d'atterrissage ainsi que de décollage et à faire apparaître un maximum d'informations dans les modélisations mathématiques qui ont suivi. Celles-ci ne dépendent pas du lieu où les mesures ont été effectuées, mais de leur qualité. Les candidats n'ont pas été soumis à une procédure précise ; seuls des indicateurs de performance minimum pour les procédures de décollage ont été requis. Etant donné que les mesures relatives au bruit ont été relevées par un organisme indépendant, l'EMPA en l'occurrence, le Conseil fédéral ne voit pas la nécessité de les soumettre à des examens complémentaires par des tiers.
Das VBS hat Anfang Februar 2022 einen Bericht zu den Lärmmessungen des F-35A veröffentlicht. Die Resultate wurden entsprechend der Messmethodik insbesondere in Bezug zum bisherigen F/A-18C/D und im Hinblick auf die geplante Verteilung der Flugbewegungen auch unter Einbezug der Lärmimissionen des bisherigen F-5 dargestellt.
Nein. Aufgrund des Vertraulichkeitsgrundsatzes des Vergaberechts werden keine Informationen zu den unterlegenen Kandidaten veröffentlicht. Dies umfasst auch die Publikation der Lärmmesswerte.
Diese Aussage bezieht sich auf die durchschnittlichen Messwerte an den Mikrofonstandorten während den Lärmmessungen bei den Testflügen in der Schweiz. Dabei wird das Einzelereignis eines F-35A Starts mit etwa plus drei dB(A) gegenüber dem F/A-18C/D als lauter empfunden. Durch eine Reduktion der Flugbewegungen auf die Hälfte im Vergleich zu heute wird die Gesamtlärmbelastung beim Betrieb einer F-35A Flotte in der Schweiz im gleichen Rahmen bleiben wie die heute bestehende Belastung.
a. Zur Höhe und zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Entschädigung von Wertverminderungen bei militärischem Fluglärm gibt es bisher noch keine Entscheide der Eidgenössischen Schätzungskommission und keine Gerichtspraxis.
b. Das VBS wird die Lärmimmissionen mit dem F-35A für alle drei Militärflugplätze nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung durch die EMPA berechnen lassen. Diese Berechnungen dienen als Grundlage für die Anpassung der Objektblätter des Sachplans Militär und werden zu gegebener Zeit vorgestellt.
c. Nach der Lärmschutz-Verordnung trägt der Bund als Verursacher die Kosten für Schallschutzmassnahmen bei Liegenschaften, bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Falls zusätzliche Schallschutzmassnahmen nötig sind, wird der Bund die Kosten übernehmen. Der Bundesrat hat grundsätzlich nicht die Absicht, Liegenschaften im Umfeld der Militärflugplätze zu kaufen. Konkrete Fälle wären einzeln zu prüfen.
d. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Regelungsbedarf.
e. Da die Gesamtfluglärmbelastung im Sinne der Lärmschutz-Verordnung wie in der Antwort zur Frage 4 ausgeführt in etwa gleichbleibt, rechnet der Bundesrat gegenüber heute mit einem geringen lärmbedingten Kostenrisiko.
- Die Zahlen für die Lärmberechnungen beinhalten wie heute eine Reserve bezüglich der durchschnittlich geplanten effektiven Bewegungszahlen, damit auch jährliche betriebliche Schwankungen abgedeckt sind. Das VBS hat diese Zahlen Anfang Februar 2022 im Bericht zu den Lärmmessungen für die Flugplätze Payerne, Meiringen und Emmen veröffentlicht.
Eingereicht: 16.12.2021 | Pierre-Alain Fridez (SP/JU) | Antwort BR: 16.02.2022 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Es wird in den USA reihenweise über Pannen des F-35 berichtet. Vor Kurzem wurde in der Saga um dieses Flugzeug, das immer noch und noch für einige Jahre in Entwicklung ist, eine neues Problemkapitel eröffnet: Diesmal ist es der Motor, der sich ins Gespräch bringt. Er soll sich im Betrieb zu stark erhitzen, was zu Schäden führt und die Tarnkappentechnik in Mitleidenschaft zieht. Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der geostrategischen Politik und der militärischen Prioritäten der USA auf die Asien-Pazifik-Achse sollen zudem Flugdistanz und Flugzeit des Flugzeugs ausgebaut werden. Mit einem neuen Motor, versteht sich.
Das Flugzeug ist erst auf der Stufe 3B seines endlosen Entwicklungswegs. Darum sollte die Schweiz 2027 36 F-35-Kampfjets der Block-4-Version beschaffen. Zahlreiche Anpassungen sind an diesem Riesencomputer, der nach unseren Informationen zu exorbitanten Kosten fliegt, noch vorzunehmen. Und nun kommt noch die Frage eines Motorwechsels hinzu: Im Rahmen des Voranschlags 2022 ist ein entsprechender Gesetzesentwurf enthalten. Enorme Zusatzkosten und eigentlich ein neues Flugzeug...
Kann der Bundesrat uns sagen, ob das Flugzeug, das er beschaffen will, mit dem alten problembehafteten Motor ausgestattet sein wird oder mit dem neuen? Wenn mit dem neuen, kennt er die zusätzlichen Kosten, die auf uns zukämen?
Antwort des Bundesrates:
Die vorgesehene Beschaffung umfasst die aktuellste Version des Triebwerks. Der F-35A hat mit diesem Triebwerk bereits über 460'000 Flugstunden absolviert, wobei das Triebwerk sehr zuverlässig funktioniert hat. Dass ein modernes Kampfflugzeug Weiterentwicklungen erfährt, ist normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind.
Die USA prüfen derzeit Umsetzungsvarianten zur Weiterentwicklung des Triebwerks. Einerseits werden punktuelle Verbesserungen am aktuellen Triebwerk vorgeschlagen, andererseits verlangt der amerikanische Kongress eine Strategie zum Einbau eines Triebwerks, das auf einer neuen, in den letzten Jahren entwickelten Technologie basiert. Damit könnte sowohl der Maximalschub erhöht, als auch der durchschnittliche Treibstoffverbrauch gesenkt werden.
Eingereicht: 03.03.2020 | Marionna Schlatter (GRÜNE/ZH) | Antwort BR: 09.03.2020 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Cryptoleaks wirft ein neues Licht auf die Abhängigkeiten, welche durch den Kauf von Technologien ausländischer Hersteller geschaffen werden. Die Hoheit und das Wissen darüber, was eine Software macht, liegt ausschliesslich bei den Herstellern. Umso wichtiger ist es, dass diese vertrauenswürdig sind.
Welchen Einfluss hat Cryptoleaks auf die Typenevaluation von Air 2030, bzw. schliesst der Bundesrat den Kauf der amerikanischen Lockheed Martin F-35 aufgrund von Vertrauensbedenken aus?
Antwort des Bundesrates:
Unberechtigte Eingriffe in die Elektronik der Kampfflugzeuge sind nicht möglich. Die Verschlüsselungssysteme werden laufend durch Spezialisten des VBS überprüft. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, das Evaluationsverfahren anzupassen oder sogar einzelne Anbieter auszuschliessen. Bereits in der Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 26. Juni 2019 hat sich der Bundesrat zu den Abhängigkeiten geäussert. Dabei hat er auf die Tatsache hingewiesen, dass der Betrieb technologisch hoch entwickelter, aus dem Ausland beschaffter Systeme Abhängigkeiten birgt, zum Beispiel bei der Versorgung mit Ersatzteilen oder bei elektronischen Updates. Solche Abhängigkeiten bestehen auch bei der Beschaffung nicht amerikanischer Kampfflugzeuge, zumal auch andere Hersteller oft Systeme verwenden, die auf US- Technologie basieren - vor allem in der Sprach- und Datenkommunikation. Eigenentwicklungen sind aus technischen und finanziellen Gründen für die Schweiz nicht möglich oder sinnvoll. Die technologischen Abhängigkeiten sind Prüfpunkte, die in der Evaluation sorgfältig ermittelt und als Risiken ausgewiesen werden. Dabei wird auch analysiert, wie sich Abhängigkeiten reduzieren lassen und wie gross der Aufwand dafür wäre.
Eingereicht: 04.03.2020 | Fabien Fivaz (GRÜNE/NE) | Antwort BR: 09.03.2020 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Die Probleme beim F-35 sind bekannt, und sie sind zahlreich. In der Presse war neulich von 800 "bugs" die Rede, und darüber hinaus listet die Website Defense News, die im US-Militärbereich massgeblich ist, Dutzende von Problemen auf in den Bereichen Informatiksicherheit, Steuerung (Sichtverhältnisse), Stabilität bei hoher Geschwindigkeit, Navigation, strukturelle Festigkeit bei Überschallflügen und so weiter.
Hat der Bundesrat Zugang zu diesen Informationen?
Als wie gravierend schätzt er diese Probleme ein?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
Le processus d'évaluation en vue de l'acquisition de nouveaux avions de combat est en cours et les critères d'évaluation ont été fixés. Les avions de combat retenus sont soumis à de nombreux tests se fondant sur ces critères. L'objectif est de parvenir pour tous les types d'avions à des résultats exhaustifs, objectifs et fiables ne reposant pas sur des articles de presse. L'Office fédéral de l'armement armasuisse dirige l'évaluation portant sur les nouveaux avions de combat et réalisera ensuite l'acquisition tant sur le plan technique que commercial. Les résultats de l'évaluation fourniront de solides bases décisionnelles pour l'acquisition. D'ici à ce que ces résultats soient connus, le Conseil fédéral ne se prononcera pas sur un constructeur en particulier.
Eingereicht: 17.06.2020 | Franziska Roth (SP/SO) | Antwort BR: 26.08.2020 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Nimmt die Stealth-Fähigkeit Schaden, falls eine F-35 während mehr als 10 Minuten einen (ziemlich langsamen Mach-1.2-) Überschallflug durchführt? Ist Schnelligkeit für den Bundesrat nicht so wichtig?
Die Hauptaufgaben der F-35 sind das unerkannte Eindringen weit in feindliche Lufträume, die mit hochentwickelten bodengestützten Luftverteidigungssystemen geschützt sind, sowie die Identifizierung und Zerstörung feindlicher Bedrohungen auf grosse Distanzen. Gestützt auf welche Militärdoktrin will der Bundesrat mit der F-35 fernliegende Hauptstädte von hochentwickelten Staaten bedrohen? Wie ist die Stealth-Eigenschaft mit dem Grundsatz vereinbar, auf besonders offensiv verwendbare Angriffswaffen zu verzichten? Wie beeinflusst dies den Ruf der Schweiz als friedliebendes Land?
Bleibt bei der Beschaffung der F-35 das 'Autonomic Logistics Information System' (ALIS) im Eigentum der Herstellerfirma Lockheed Martin bzw. der USA?
Bildet das ALIS ein komplexes Computersystem aus 65 Einzelprogrammen mit 16 Millionen Zeilen Softwarecode, das fortlaufend Flugzeugdaten der F-35 sammelt, analysiert und nach den USA übermittelt?
Müssen vor und nach dem Flug mit der F-35 die ALIS-Profile aktualisiert werden? Werden sie dafür ausgelesen, über das Internet an den ALIS Mainframe nach Texas geschickt, von dort an das US Reprogramming Laboratory und Lockheed Martin weitergeleitet und dann die aktualisierten Daten über den Mainframe zurück zur F-35 der Schweiz gesendet?
Was passiert, wenn die Internet-Verbindung zwischen F-35 in der Schweiz und dem ALIS Mainframe in den USA gestört ist?
Wie minimiert die Schweiz das Risiko, dass den USA irgendetwas nicht passt und via ALIS ein Schadprogramm in den F-35 der Schweiz einspeist?
Sind Schweizer Techniker befugt, ALIS und sämtliche anderen Teile des F-35 ohne Anwesenheit von Personal aus den USA auszubauen, zu öffnen und technisch zu überprüfen und zu untersuchen?
Wie beurteilt der Bundesrat den mit der Beschaffung des F-35 und damit des ALIS verbundenen Souveränitätsverlust der Schweiz?
Der Armeechef lässt sich in den Medien mit der Aussage zitieren: "Welcher der vier Typen, die zur Auswahl stehen ... am besten ist, diesen Entscheid sollten wir den Spezialisten überlassen." Ist die mit den USA geteilte Souveränität über den F-35 keine politische Frage, die politisch und demokratisch entschieden werden sollte?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat verweist auf seine Antworten auf die Interpellation Mazzone 19.4277, die Frage Addor 19.5464 und auf die Frage Fivaz 20.5063. Die Fragen der Interpellantin können nicht alle vollständig beantwortet werden, weil der Beschaffungsprozess zurzeit noch im Gang ist und gewisse wettbewerbssensible Informationen dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Diese militärischen und kommerziellen Geheimhaltungsinteressen sind gegenüber den Anbietern zu schützen. Der Bund kann deshalb selbst dann nicht detailliert Stellung zu gewissen technischen Aussagen nehmen, wenn diese gegenstandslos wären. Hinzu kommt, dass die armasuisse die zweiten Offerten für das neue Kampfflugzeug erst im November 2020 erwartet.
Im Übrigen wäre die Veröffentlichung einzelner Daten nicht zweckmässig, weil sie isoliert betrachtet (d.h. ohne Berücksichtigung weiterer Informationen) zu einer verzerrten Wahrnehmung der Anbieter führen könnte, mit möglichem schädlichem Einfluss auf den lauteren Wettbewerb. Die armasuisse ist gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) verpflichtet, den vertraulichen Charakter von Anbieterangaben zu wahren, insbesondere, wenn gemäss Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe b BöB berechtigte wirtschaftliche Anbieterinteressen beeinträchtigt oder der lautere Wettbewerb zwischen ihnen verletzt würde.
In der Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 26. Juni 2019 hat sich der Bundesrat zu den Abhängigkeiten geäussert und er hat diese in der Beantwortung der Frage Schlatter 20.5037 wiederholt: Der Betrieb technologisch hoch entwickelter, aus dem Ausland beschaffter Systeme hat Abhängigkeiten zur Folge. Solche Abhängigkeiten bestehen bei der Beschaffung nicht amerikanischer Kampfflugzeuge ebenfalls.
Die wichtigsten Etappen zum Beschaffungsprozess können öffentlich eingesehen werden: https://www.vbs.admin.ch/de/verteidigung/schutz-des-luftraumes.html#meilensteine-und-agenda
Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
- Die Flugleistungen sämtlicher sich in der Evaluation befindenden Flugzeugtypen werden sorgfältig analysiert. Überschallgeschwindigkeit, Steigleistung und Beschleunigungsvermögen sind wichtige Eigenschaften eines Kampfflugzeugs, auch im Hinblick auf dessen Einsatz im Luftpolizeidienst. Unter anderem aus diesem Grund genügen bewaffnete Trainingsflugzeuge nicht den operationellen Anforderungen der Schweiz, nicht für den täglichen Luftpolizeidienst, geschweige denn für Einsätze höherer Intensität.
Die Schweiz evaluiert die Version F-35A. In der Evaluation hat diese Version das gleiche Versuchsprogramm wie die anderen Kandidaten absolviert, darunter auch eine Luftpolizei-Mission im Überschallbereich. Die erwähnte Stealth-Eigenschaft des F-35A nimmt keinen Schaden; für die evaluierte Version F-35A gilt die in der Fragestellung erwähnte Einschränkung deshalb nicht.
- Wie die anderen evaluierten Kampfflugzeuge ist die F-35A ein Mehrzweckkampfflugzeug. Es taugt für Luft-Luft-Einsätze genauso wie für Luft-Boden-Einsätze und ist nicht nur auf Letztere ausgelegt. Der Bundesrat hat dargelegt, dass neue Kampfflugzeuge in erster Linie für den Schutz und die Verteidigung der Bevölkerung sowie des eigenen Luftraums beschafft werden, aber auch die Bodentruppen unterstützen können müssen. Stealth-Eigenschaften sind für den Schutz und die Verteidigung des Luftraums nützlich, weil damit verteidigende Flugzeuge für einen Angreifer erst später und auf kürzere Distanz erkennbar und damit weniger verwundbar sind.
Die Wahl des Flugzeugtyps wird keinen Einfluss auf die sicherheitspolitische und militärische Grundausrichtung der Schweiz haben.
Bei allen Kandidaten bleiben die Missionsunterstützungssysteme im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Welche Daten mit den Anbietern ausgetauscht werden, entscheidet einzig die Schweiz. Die Missionsunterstützungssysteme werden im Rahmen der Evaluation detailliert analysiert.
Siehe Antwort 3.
Siehe Antwort 3.
Für alle Kandidaten wird die Folge eines gestörten Informationsaustausches analysiert und im Evaluationsbericht dokumentiert. Befürchtungen, dass Kampfflugzeuge in einem solchen Fall beispielsweise am Start gehindert, im Flug gestört oder gar ferngesteuert werden könnten, sind unbegründet. Eine Fernsteuerung durch Eingriffe in die Elektronik ist nicht möglich.
Siehe Antwort 6.
Der Betrieb und die Instandhaltung der Kampfflugzeuge und der Missionsunterstützungssysteme wird bei allen Kandidaten in der Schweiz erfolgen. Die entsprechenden Arbeiten werden durch Schweizer Personal und ohne Anwesenheit von Personal der Kandidaten durchgeführt.
Wie in der Einleitung dargelegt müssen bei jeder Beschaffung moderner High-Tech-Systeme gewisse Abhängigkeiten in Kauf genommen werden, unabhängig vom Herstellerland. Technologische Abhängigkeiten und gegebenenfalls daraus resultierende Risiken werden im Rahmen der Evaluation sorgfältig überprüft, ebenso Möglichkeiten, diese zu reduzieren.
Wie und wann die Kampfflugzeuge zur Wahrung der Lufthoheit und zum Schutz der Bevölkerung gegen Bedrohungen aus der Luft eingesetzt werden, bestimmt bei allen Kandidaten alleine die Schweiz. Der grösste Souveränitätsverlust entstünde allerdings aus einem Verzicht auf neue Kampfflugzeuge.
- Die Typenwahl wird vom Bundesrat getroffen. Er stützt sich dabei auf die Grundlagen und Empfehlungen, die durch Spezialisten erarbeitet worden sind. Der Bundesrat ist frei, weitere Faktoren zu berücksichtigen.
Die konkrete Beschaffung neuer Kampflugzeuge wird der Bundesrat voraussichtlich mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament vorlegen.
Eingereicht: 26.06.2019 | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Keine schriftliche Antwort vorhanden.
Eingereicht: 30.05.2018 | Priska Seiler Graf (SP/ZH) | Antwort BR: 04.06.2018 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Der Bundesrat entschied am 16. Mai 2018, die Zusammenarbeit mit Australien im Rüstungsbereich zu vertiefen. Bereits 2016 stieg die Ruag in Australien in die technische Wartung des US-Tarnkappenbombers F-35 ein.
Baut die Ruag F-35-Know-how auf, um damit ein Präjudiz für die Beschaffung des F-35 zu schaffen?
Was trägt die Wartung von F-35 in Australien zur Sicherheit der Schweiz bei?
Welche mindestens gleichwertigen Rüstungskooperationen ging die Schweiz mit europäischen Partnern ein?
Hinweis: Die Antwort des Bundesrates liegt nur auf Französisch vor (Quelle: parlament.ch):
L'entretien de notre flotte de F/A-18 est la raison qui a poussé le Conseil fédéral à approuver, le 16 mai dernier, le renforcement des liens de coopération entre notre pays et l'Australie. Le processus de maintenance des avions F-35 n'entre pas ici en ligne de compte.
Les activités de RUAG en Australie et en particulier l'appel d'offres qu'elle a remporté en 2016 pour la maintenance de composants pour le F-35 à partir de 2025 s'inscrivent dans les opérations que RUAG effectue en toute indépendance au niveau international en poursuivant des intérêts commerciaux légitimes. Ces activités ne sont pas du tout liées à l'acquisition de nouveaux avions de combat, telle qu'elle est actuellement planifiée en Suisse.
Les activités de RUAG en Australie n'ont pas de rapport direct avec la sécurité de la Suisse. Ces activités peuvent toutefois contribuer indirectement à la sécurité de notre pays si l'entreprise remporte des succès sur le plan économique et si elle acquiert ainsi des connaissances et développe son savoir-faire.
Des accords bilatéraux de coopération dans le domaine de l'armement existent entre la Suisse et plusieurs États européens. Ces accords offrent une base juridique pour la collaboration dans des projets d'armement. La Suisse est actuellement liée à seize États, dont quinze européens, par une convention de ce type.
Eingereicht: 15.06.2018 | Beat Flach (glp/AG) | Antwort BR: 05.09.2018 | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
In seiner Stellungnahme zu den Motionen 17.3195 und 17.4214 betont der Bundesrat, "dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von autonomen Waffensystemen (AWS), das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen".
Der Trend zur Automatisierung hat auch die Systeme zur Luftverteidigung erfasst. So weist ein Experte von Kudelski Security in einer von Armasuisse herausgegebenen Schrift über "Defense Future Technologies" auf das Luftabwehrsystem Oerlikon GDF-005 hin, das passive und aktive Radarsignale nutzt, um selbstständig Ziele zu definieren. Dieses System tötete anlässlich einer Übung der südafrikanischen Streitkräfte aufgrund eines Software-Fehlers 9 Personen und verletzte 14 weitere teilweise schwer; die Software der Oerlikon GDF-005 hatte das falsche Ziel ausgewählt und von sich aus Schüsse ausgelöst.
Der Bundesrat nahm im Rahmen von Air 2030 drei Luftverteidigungssysteme in die engere Auswahl, bei denen ähnlich wie bei der Oerlikon GDF-005 wesentliche Vorgänge autonom und automatisiert ablaufen: David's Sling (Rafael, Israel), Patriot (Raytheon, USA) und Samp/T (Eurosam, Frankreich).
Wer trägt die Verantwortung für die Folgen einer Fehlidentifikation eines Zielobjekts durch das System? Wer ist strafrechtlich und wer mit Blick auf das Genfer Recht verantwortlich? Wie ist die Produktehaftpflicht des Herstellers geregelt und die Staatshaftung durch den Betreiber des Systems?
Haben die Systeme in der engeren Auswahl die Fähigkeit, Ziele selbstständig zu erkennen, zu erfassen und anzugreifen, ohne dass ein Mensch diesen Angriff bestätigen muss? Wie viel Zeit hätte ein Mensch, der das System beaufsichtigt, um einen Angriff zu stoppen? Über welche Informationen würde dieser Mensch verfügen?
Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz eines solchen Systems mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und ethisch vertretbar?
Wie muss die menschliche Kontrolle über ein solches System geartet sein, damit die Armee gewährleisten kann, dass das System zuverlässig ausschliesslich Objekte erfasst und bekämpft, die zum Zeitpunkt des Angriffs legitime militärische Ziele darstellen?
Wie ermittelt die Armee das Risiko, dass ein solches System Objekte erfasst und bekämpft, die nicht legitime militärische Ziele darstellen?
Antwort des Bundesrates:
- Gemäss Artikel 135 des Militärgesetzes (SR 510.10) haftet grundsätzlich der Bund ohne Rücksicht auf das Verschulden für den Schaden, den Angehörige der Armee oder die Truppe Dritten durch eine besonders gefährliche militärische Tätigkeit oder in Ausübung einer anderen dienstlichen Tätigkeit widerrechtlich zufügen, dies unter Beachtung eines allfälligen Regresses gegen den Hersteller aufgrund von vertraglichen Abmachungen.
Auf völkerrechtlicher Ebene kann die Schweiz dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Schaden durch eine der Schweiz zurechenbare Handlung oder Unterlassung entstand und eine Verletzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung vorliegt. Ob bei einer Fehlidentifikation ein Verstoss gegen das Völkerrecht durch den Staat vorliegt, hängt von den Umständen des konkreten Falls ab.
Verantwortliche Einzelpersonen können nach dem schweizerischen Strafrecht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ein Verschulden vorliegt. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle verlangen ihrerseits, dass schwere Verletzungen strafrechtlich geahndet werden (vgl. z. B. Art. 85 und Art. 91 des Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I; SR 0.518.521)). Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
2.-5. Die Fragen 2 bis 5 betreffen zentrale Punkte, die im Rahmen der völkerrechtlichen Prüfung der konkreten Systeme und der einschlägigen Reglemente individuell beantwortet werden müssen. Der Bundesrat fasst diese Fragen deshalb zusammen und nimmt wie folgt Stellung:
Nach dem Protokoll I ist auch die Schweiz verpflichtet, neu zu beschaffende Waffensysteme auf ihre völkerrechtliche Konformität zu prüfen. Diese Prüfpflicht aus Artikel 36 des Protokolls I wird in Artikel 11 der Materialverordnung VBS (Verordnung des VBS vom 26. März 2018 über die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material; SR 514.20) umgesetzt. Sämtliche Air-2030-Systeme unterliegen dieser Prüfung, die vom Bereich Kriegsvölkerrecht des Armeestabs durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser völkerrechtlichen Prüfung ist zu drei Zeitpunkten jeweils eine positive Erklärung der völkerrechtlichen Konformität notwendig: vor der Erarbeitung des Konzepts, vor der Realisierung des Projekts und vor der Einführung des Waffensystems.
Anfang Mai 2018 hat der Bereich Kriegsvölkerrecht die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen erörtert und Auflagen sowie das weitere Vorgehen für die völkerrechtliche Prüfung der neuen Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung sowie das neue Kampfflugzeug definiert. Dabei wurde insbesondere auf die Fragen der Zielidentifikation und der Autonomie eingegangen.
Konkret gilt es zum einen, durch die Einbindung der Air-2030-Systeme in den Sensor-Wirkungs-Verbund eine grösstmögliche Informationsdichte bezüglich potenzieller Ziele zu erhalten. Diese muss der Person zur Verfügung stehen, die über den Einsatz des Waffensystems entscheidet. Zum andern muss die Möglichkeit vorhanden sein, allfällig vorhandene autonome Feuermodi abzuschalten und das Feuer manuell auszulösen, um eine genügende menschliche Kontrolle sicherzustellen.
Inwiefern die zu beschaffenden Waffentypen diese Vorgaben erfüllen, wird Gegenstand der erwähnten Prüfung sein und kann somit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht beantwortet werden. Hinzu kommt, dass die Diskussionen zu autonomen Waffensystemen, die im Rahmen der Konferenzen der Vertragsparteien zum UN-Waffenübereinkommen (Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können; SR 0.515.091) geführt werden, von der Schweiz eng verfolgt werden. Die Erkenntnisse und Entwicklungen in diesem Themenbereich fliessen direkt in die völkerrechtliche Prüfung ein.
Derzeit liegen keine Hinweise darauf vor, dass ein infrage kommendes Waffensystem den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nicht gerecht werden könnte. Sollte sich im Verlauf der Prüfung aber herausstellen, dass ein bestimmtes System diese Vorgaben nicht erfüllen könnte, hätte dies aufgrund von Artikel 11 Absatz 4 der Materialverordnung VBS zur Folge, dass dieses System aus dem Beschaffungsverfahren ausscheiden müsste oder technische Anpassungen ausgeführt werden müssten, um die Konformität sicherzustellen.
Eingereicht: 20.09.2017 | Carlo Sommaruga (SP/GE) | Antwort BR: N/A | Status: Erledigt | Curia Vista
Eingereichter Text:
Es macht den Anschein, dass die Luftwaffe für Schweizer Pilotinnen und Piloten Flüge mit der F-35 organisiert oder organisieren wird. Dies ergibt überhaupt keinen Sinn, weil kein Entscheid über den Kauf neuer Kampfflugzeuge gefällt wurde, weder über den Kauf neuer Flugzeuge, noch - vor dem Hintergrund der Verlängerung der möglichen Betriebsdauer der F/A-18-Flugzeuge - über das Datum einer solchen Beschaffung und noch weniger über den Typ eines neuen Kampfflugzeugs.
Warum kriegen Pilotinnen und Piloten dieses Zückerchen?
Wie hoch sind die Kosten für die Bundeskasse?
Antwort erfolgte mündlich in der Fragestunde.
Letzte Aktualisierung: 04.03.2026 06:00 UTC